Das Instrument der Kleinen Anfragen eignet sich nicht nur hervorragend, um Fragen beantworten zu lassen, sondern auch, um weitere parlamentarische Schritte vorzubereiten.

Wenn man ein Thema wirklich gründlich beleuchten und verstehen möchte, schafft man sich mit Kleinen Anfragen eine Wissensgrundlage, um dann Veränderungen zu bewirken oder Themen anzustoßen. Das geht natürlich nur, wenn man einige Monate Zeit mitbringen und ein Thema langsam aufbauen kann.

Da wir ab August oder spätestens September mit den Hauhaltsverhandlungen für das Jahr 2019 beschäftigt sein werden, versuchen wir, noch vor der Sommerpause einige Erkenntnisse durch Kleine Anfragen zu erlangen, die dann zum Teil in die Haushaltsdebatten einfließen können. Vier Themen möchte ich hier kurz vorstellen:

Die dritte Säule

Durch eine Prüfung des Landesrechnungshofes ist beim Thema Weiterbildungsstudiengänge einiges in Bewegung gekommen. Weiterbildungen für Berufstätige bilden an Hochschulen des Landes die so genannte dritte Säule neben Wissenschaft und Forschung.

Hochschulen bieten meist über Externe verschiedene Weiterbildungsstudiengänge an, für die Studiengebühren von den Studierenden gezahlt werden müssen. Nachdem der Landesrechnungshof einige Unregelmäßigkeiten bei der Hochschule Magdeburg-Stendal festgestellt hat, wird das Thema nun auch im politischen Bereich diskutiert.

Gleich mehrere Parlamentarier haben in den vergangenen Wochen Kleine Anfragen rund um das Thema Weiterbildung gestellt. Um zu verstehen, wie die verschiedenen Hochschulen mit der dritten Säule umgehen, wie dort kalkuliert wird, was angeboten wird und wo vielleicht bei Lehrenden Interessenkonflikte bestehen, haben wir eine Kleine Anfrage mit dem Titel “Weiterbildungsstudiengänge an Hochschulen des Landes” gestellt. In der vergangenen Woche eigerecht haben wir außerdem eine KA zum Thema “Weiterbildungsförderung mit EU-Mitteln” und eine KA, die sich mit den Forschungsleistungen und Nebentätigkeiten von Professorinnen und Professoren an Hochschulen in Sachsen-Anhalt beschäftigt.

Die Antwort zu unserer ersten KA hat den CDU-Kollegen Florian Philipp offensichtlich inspiriert, auch eine Anfrage dazu zu stellen, zu mindest verweist er auf unsere Anfrage.

Wir sind jedenfalls auf die Ergebnisse gespannt, denn im Laufe der kommenden Monate soll das Hochschulgesetz überarbeitet werden. Soweit ich bisher gehört habe, sollen auch einige Passagen zum Thema Weiterbildung verändert werden. Ob damit studentische, universitäre, inhaltliche, politische und finanzielle Interessen in Einklang gebracht werden können, stelle ich momentan in Frage.

Die Sache mit MIFA

Mit mehr als 500 Mitarbeitern galt die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG 2013 als größter Arbeitgeber im Südharz. Das Unternehmen geriet jedoch 2014 in die Insolvenz. Die Familie Nathusius stieg im Dezember 2014 in die Firma ein. Das Land garantierte eine Landesbürgschaft von 10,4 Millionen für die Sicherung der Firma.

Nach und nach ergaben sich zu dem Vorgehen des Landes nun Fragen, da man aktuell nicht mehr über eine Bürgschaft sondern über eine Garantie spricht. So äußerte sich z.m. Wirtschaftsminister Willingmann auf eine Anfrage in Plenum. Außerdem gibt es bei mir Zweifel in Bezug auf Beihilferelevanz, also ob das Land überhaupt eine Bürgschaft hätte geben können.Dazu habe ich Anfang April eine Kleine Anfrage gestellt.

Bei der Recherche zu der Anfrage fiel mir auf, dass das Thema “Bürgschaften” auch ganz interessant ist. Wir haben im Land einen Bürgschaftsausschuss, der sich aus Vertretern verschiedener Ministerien zusammensetzt. Spannend dabei ist u.a. dass der Ausschuss beschlussfähig ist, wenn zwei Personen anwesend sind. Diese dürfen dann über Bürgschaften bis zu einer Höhe von 10,5 Millionen entscheiden – zu zweit. Da ich diesen und auch andere Aspekte bei der Vergabe von Bürgschaften sehr interesant fand, haben wir dazu auch eine Kleine Anfrage entworfen. Ich bin sehr gespannt, was die Landesregierung auf die beiden Anfragen antworten wird. Parallel läuft übrigens ein Gerichtsverfahren der Investitionsbank gegen Nathusius…

Förderpolitik auf dem Prüfstand

Als Jugendpolitische Sprecherin habe ich mich schon mehrfach für eine höhere Verlässlichkeit bei der Förderung und bessere Ausstattung von Vereinen und Verbänden in diesem Land eingesetzt. Aus meiner Erfahrung in Jugendverbänden weiß ich, dass nicht nur die Finanzierung sondern auch die Auszahlung von Fördergeldern schon sehr lange problematisch ist. Im Jahr 2016 war es wegen des späten Haushaltes, der erst im März 2016 beschlossen wurde, besonders dramatisch. Einige Träger erhielten erst Ende des Jahres Zuwendungsbescheide.

In unterschiedlichen Landtagsdebatten wurde zugesagt, dass es in den Jahren 2017 und 2018 viel besser werden würde. Um das zu überprüfen, stellte ich Anfragen zu den Bescheidausstellungen bis Ende 2017 und bis März 2018.

Ich kann mir die Antwort selbst zusammenreimen, werde aber warten, bis alles schwarz auf weiß vorliegt und dann im Juni einen Antrag im Landtag dazu stellen. Das Problem hinter den späten Auszahlungen liegt tief im Bereich der Personalbewirtschaftungen und Personalbenchmarking mit anderen Ländern aber das ist ein Thema, das ich später erläutern werde.

Neue Fragen im Untersuchungsausschuss

Im Unhersuchungsausschuss zu den Beraterverträgen treten wir demnächst in die zweite Phase der Untersuchung ein. Hatten wir uns zu Beginn nur mit dem Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen Finanzministerium und Investitionsbank aus dem Jahr 2013 beschäftigt, nehmen wir uns jetzt alle anderen Beraterverträge der vergangenen Legislatur vor. Dazu sollen alle Fraktionen Vorschläge für konkret zu untersuchende Verträge bringen.

Zur Vorbereitung haben wir einige Kleine Anfragen u.a. zu Ausnahmen vom Transparenzbeschluss des Kabinetts und zur NASA (Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt) gestellt. Wir werden uns höchstwahrscheinlich auf drei Aspekte konzentrieren, die uns in den vergangenen zwei Jahren im Rahmen des PUA aufgefallen sind. Die NASA wird einer davon sein.