Transparenz

Da es viele Halbwahrheiten, Gerüchte und Vermutungen über die finanzielle Lage von Abgeordneten gibt, möchte ich hier meine Einkünfte und Ausgaben kurz darstellen. Ich finde es wichtig, dass gerade Abgeordnete transparent arbeiten und ihre Möglichkeiten offen legen.

 

Einkünfte

Entschädigung (Diät)

Abgeordnete im Landtag von Sachsen-Anhalt erhalten eine monatliche Entschädigung, die sogenannte Diät. Sie soll sicherstellen, dass die Abgeordneten ihre Aufgaben effektiv, frei und unabhängig erfüllen können. Die Grundlage dafür ist Artikel 56 Absatz 5 der Landesverfassung Sachsen-Anhalts und das Abgeordnetengesetz.

Die Entschädigung beträgt 7.797,69 Euro im Monat und ist steuerpflichtig.

Seit der 7. Wahlperiode orientiert sich die Höhe der Diäten an der Entwicklung der Löhne in Sachsen-Anhalt. Steigen also die Löhne der Beschäftigten, bekommen auch die Abgeordneten mehr Geld.

Im Übrigen steht es Abgeordneten frei, neben dem Mandat weiteren Tätigkeiten nachzugehen. Meiner Erfahrung nach ist die Arbeit als Politikerin ein Vollzeitjob – ich kann mir momentan nicht vorstellen, noch einem anderen Beruf nachzugehen. Meine Tätigkeit im Bildungsministerium dürfte ich nicht weiter ausüben: Nach dem Abgeordnetengesetz ist es untersagt ist, gleichzeitig Teil der Legislative (Landtagsabgeordnete) und Exekutive (Verwaltungsangestellte) zu sein. Ein Selbstständiger oder nicht beim Land Beschäftigter könnte allerdings weiterhin seinem Beruf nachgehen.

Für meine Fraktion sitze ich im Beirat der Investitionsbank. Dort gibt es ein Sitzungsgeld in Höhe von 150 Euro. Dieses habe ich in den Jahren 2017 und 2018 erhalten und in voller Höhe (insgesamt 300 Euro) gespendet.

 

Kostenpauschale

Zusätzlich zur Diät erhalten Abgeordnete eine steuerfreie Kostenpauschale für allgemeine Kosten, die aus der Abgeordnetentätigkeit entstehen. Davon können zum Beispiel die Miete von Wahlkreisbüros, Telefonkosten, Werbematerial und Veranstaltungen bezahlt werden. Die Kostenpauschale beträgt 2.126 Euro im Monat.

Im Landtag steht mir ein möbliertes und mit Computer und Telefon ausgestattetes Büro zur Verfügung.

 

Erstaustattung des Wahlkreisbüros

Wer als Abgeordneter neu startet, muss sich ein Wahlkreisbüro einrichten. Schreibtisch, Stühle, Schränke, Lampen – damit derartige Dinge angeschafft werden können, zahlt das Land einen Zuschuss für die Erstausstattung. Nach Antrag erstattet der Landtag die nachgwiesenen Ausgaben in Höhe von maximal 1.534 Euro.

 

Aufwendungen für Personalkosten

Auf Antrag erhält ein Abgeordneter die nachgewiesenen Aufwendungen für alle Personalkosten eines Mitarbeiters inklusive der Arbeitgeberanteile und -beitragszuschüsse zur gesetzlichen Sozialversicherung und sonstige Aufwendungen. Höchstgrenze ist die Entgeltgruppe 10 Stufe 6 des Tarifvertrages der Länder (TV-L). Die Aufwendungen werden direkt über den Landtag abgewickelt und unmittelbar aus der Landeskasse an den Mitarbeiter gezahlt. Wird die verfügbare Summe nicht ausgeschöpft, fließt das Geld zurück an den Landtag. Familienmitglieder des Abgeordneten dürfen nicht eingestellt werden. Grundlage ist das Abgeordnetengesetz.

 

Netzkarte, Reisekosten und Übernachtungsgeld

Abgeordnete erhalten zudem eine kostenlose Netzkarte der Deutschen Bahn (1. Klasse), die für Fahrten innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt und für Reisen nach Berlin oder Bonn gilt.

Erstattet werden außerdem auf Antrag Übernachtungskosten und Fahrtkosten für Fahrten im Auftrag des Landtages, der Fraktion oder eines Ausschusses.

Weitere Einkünfte erziele ich nicht.

 

Ausgaben

Die monatliche Entschädigung (Diät) muss versteuert werden. Auch der Solidaritätszuschlag wird abgeführt. Ich bin weiterhin gesetzlich bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden nach § 25 Abs. 2 und Abs. 3 des Abgeordnetengesetzes Sachsen-Anhalt in Höhe von 50 Prozent des Beitrages erstattet.
Als Landtagsmitglied mit dem Mandat der Partei DIE LINKE leiste ich neben dem satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag regelmäßig Sonderbeiträge in Form von Mandatsträgerbeiträgen.
Für die Arbeit in den Wahlkreisen (ich bin für die Wahlkreis 5, 6 und 8 zuständig) unterhalte ich zwei Wahlkreisbüros in Burg und Wolmirstedt. Neben den laufenden Kosten für die Räume fallen so Kosten für Kommunikation und die Fahrten in den Wahlkreisen an.
Damit die Politik nicht nur im Landtag stattfindet, plane ich Veranstaltungen und informiere Interessierte – hier entstehen die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen.

Seit 1. Juli 2020 spenden alle Abgeordneten unserer Fraktion die seitdem geltende Diätenerhöhung an Vereine und Verbände in Sachsen-Anhalt, zum Beispiel an die Tafeln, an Chöre oder Jugend- und Freizeittreffs. Ich spende 250 Euro im Monat.

Diverse Mitgliedsbeiträge bei Gewerkschaften und Vereinen sowie Spenden führe ich hier nicht auf. Aus meiner Sicht gehören sie nicht zu den Kosten, die mit meinem Mandat entstehen, sondern waren auch schon vor meiner Abgeordnetentätigkeit Teil meines gesellschaftlichen Engagements.

 

 

Übersicht

Regelmäßige monatliche Einnahmen:

Entschädigung (Diät)  7.111,48 Euro
Kostenpauschale 1.906,73 Euro
Zuschuss Krankenkasse 426,91 Euro
Gesamteinnahmen: 9.445,12 Euro

Regelmäßige monatliche Ausgaben:

Einkommensteuer 1.849,00 Euro
Solidaritätszuschlag 109,00 Euro
Kranken-und Pflegeversicherung (AOK) 853,82 Euro
Mitgliedsbeitrag DIE LINKE 150,00 Euro
Mandatsträgerabgabe DIE LINKE 1.200,00 Euro
Kosten Wahlkreisbüro Burg 435,00 Euro
Kosten Wahlkreisbüro Wolmirstedt 606,00 Euro
Telefon/Internet 50,00 Euro
Geschäftsbedarf Wahlkreisbüros 150,00 Euro
Reparatur- und Wartungskosten Wahlkreisbüros 50,00 Euro
Reisekosten 50,00 Euro
Öffentlichkeitsarbeit 100,00 Euro
Kosten für Veranstaltungen 200,00 Euro
Spende aus Diätenerhöhung seit 1.7.2020 250,00 Euro
Gesamtausgaben: 6.152,82 Euro

 

Nach allen mandatsbezogenen Ausgaben verbleiben monatlich 3.292,30 Euro – mein derzeitiges Nettoeinkommen. Würde ich in den öffentlichen Dienst zurückkehren, bekäme ich aktuell monatlich 3.155,73 Euro netto (TV-L 14 Stufe 4).

Stand: Mai 2021