Die Antwort lautet, ja, tut sie. Es wird also ein kurzer Text heute. (-;

In dieser Legislaturperiode bilden zwei Fraktionen die Opposition im Landtag: Die AfD und die LINKE. Sie bilden mit einer rechts und einer links ausgerichteten Fraktion gleichzeitig zwei gegensätzliche Oppositions-Pole. Wären beispielsweise die GRÜNEN mit uns in der Opposition, gäbe es eine Art linkes Oppositionsbündnis. Dieses ist in der aktuellen Konstellation so nicht möglich.

Laut Landtagslexikon bilden die Opposition all diejenigen Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten, die nicht an der Regierung beteiligt sind. Die Opposition nimmt oft gegensätzliche Standpunkte zur Regierung ein und hinterfragt deren Entscheidungen. Somit bildet sie eine Kontrollinstanz zur Regierung. Sie versucht, auf die Regierung Einfluss zu nehmen und somit ihre zum Teil gegensätzlichen Standpunkte durchzusetzen.

Die Opposition ist in der Minderheit, kann also mit ihren Stimmen keine Mehrheitsbeschlüsse fassen. Aktuell hat die Koalition aus CDU, SPD und GRÜNEN mit ihren 47 Abgeordneten eine Mehrheit von 7 Stimmen. AfD, LINKE und die fraktionslosen Abgeordneten haben zusammen 40 Stimmen. Wenn also acht Abgeordnete der Koalition bei einer Abstimmung nicht im Raum sind, könnte die Opposition ihre Forderungen tatsächlich durchsetzen oder Anträge der Koalition verhindern. In dieser Legislatur ist das schon mindestens zwei Mal passiert.

Auf solche Konstellation sollte man sich aber nicht verlassen. Auch wenn die Koalition bei der Auszählung nur eine Stimme mehr hat, ist es eben diese eine entscheidende Stimme, die unsere Anträge verhindert. Wenn man wirklich etwas durchsetzen will, muss man vorher bei der Koalition dafür werben. Am besten man spricht mit den Abgeordneten, die für dieses Thema zuständig sind oder mit denjenigen, mit denen man persönlich ein gutes Verhältnis hat. Sollte man diese vom Vorhaben überzeugen können, versuchen sie dann, eine Mehrheit in ihrer Fraktion zu bekommen. Ob der Antrag dann im Plenum beschlossen wird, ist trotzdem nicht sicher.

Auch kleine Schritte bewirken Veränderungen – nach drei Jahren schon eine ganze Menge

Tatsächlich besteht ein Großteil der Oppositionsarbeit aus Regierungskontrolle. Wenn wir schon nicht mitbestimmen können, wollen wir wenigstens kontrollieren. Übrigens haben auch die regierungstragenden Fraktionen die Aufgabe der Regierungskontrolle. Sie üben diese jedoch nur äußert selten aus. Immerhin sind es ihre eigenen Minister und zum Teil Fraktionskollegen, die sie kritisieren müssten. Weil eine gewisse Abhängigkeit vom Wohlwollen der Minister besteht (z.B. wenn es darum geht, einen Minister zu einer Veranstaltung in der Wahlkreis einzuladen), wird eher versucht, sehr großzügig mit ihnen umzugehen. Da diese Abhängigkeiten bei uns nicht bestehen, können wir mit vollen Händen aus dem Kritiktopf schöpfen. Manchmal kommt es auch vor, dass Koalitionsabgeordnete über uns Kritik anbringen oder Fragen stellen lassen. Als Dank dafür wird dann ein Antrag von uns inhaltlich übernommen und findet sich in der Agenda der Koalition wieder.

Kontrolle und Fragen der Opposition können sehr unangenehm werden und auch zu einem Rücktritt führen, wie beispielsweise beim ehemaligen Wirtschaftsminister Jörg Felgner im Rahmen der Untersuchung zu den Beraterverträgen. Auch die Staatssekretäre Schellenberger und Wünsch haben von uns Finanzern schon einige Kritik bezüglich ihres Agierens zu hören bekommen.

Nachgefragt und kontrolliert habe ich in den vergangenen drei Jahren beispielsweise in folgenden Bereichen: Neueinstellungen im Stabsbereich der Minister, Nutzen und Kosten von Dienstreisen des Kabinetts und der Staatssekretäre, Beraterverträge und Inhouse-Geschäfte, Finanzanlagen des Landes, Hafenhinterlandkonferenz, Förderung der Jugendarbeit, Sponsoring der Landesregierung, Liegenschaftsmanagement, Mittelabflüsse, Evaluation der EU-Förderperioden und Verwaltungsaufbau.

Und was hat sich nun verändert? Der Sponsoringbericht des Landes wurde erweitert und ist nun deutlich transparenter. Die Anlagestrategie der Landesregierung hat sich in Richtung Nachhaltigkeit verschoben. Durch unsere Kleinen Anfragen zu Beraterverträgen ist der Finanzausschuss deutlich strenger bei der Beurteilung von Beraterverträgen, Gutachten, Studien und die Landesregierung muss transparenter und umfangreicher berichten. Die Mittel für die Hafenhinterlandkonferenz des Landes wurden wegen unserer Recherche zu deren fragwürdigem Nutzen deutlich gesenkt. Wir haben zur finanziellen Unterstützung von Hebammen im Land einen Hebammenfonds in Höhe von 250.000 Euro im Haushalt durchgesetzt. Die Berichterstattung über die Förderungen von Jugendarbeit ist deutlich transparenter geworden.

In den kommenden zwei Jahren wird sich hoffentlich noch einiges mehr in meinen Tätigkeitsbereichen tun. Im April fällt wahrscheinlich die Entscheidung darüber, ob der Landtag bei der Verteilung von EU-Mitteln beteiligt wird. Die Diskussion darüber geht auf einen meiner Anträge zurück. Auch im Jugendbereich und bei institutionell geförderten Trägern plane ich für dieses Jahr noch einiges. Sobald alle Kleinen Anfragen zu den beiden Themen beantwortet sind, geht es los…