Gestern hatte der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt (KJR) zum Symposium „Jugendförderung nach § 31 KJHG-LSA – Eine neue Ära?“ eingeladen.
Das hört sich kompliziert an, geht im Kern aber um die Kinder- und Jugendarbeit in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Bislang förderte das Land eine Jugendpauschale (seit 1996) und das Fachkräfteprogramm (seit 1998) für die Jugendarbeit vor Ort.
Das Fachkräfteprogramm förderte den Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit. Eingangs finanzierte das Land 80 Prozent einer Personalstelle, 20 Prozent übernahmen Landkreise und kreisfreie Städte. In den Folgejahren verschob sich die Finanzierung zu Ungunsten der Landkreise und Städte auf 70 Prozent / 30 Prozent.
Die Jugendpauschale war ein Zuschuss zur Förderung von Angeboten für Kinder und Jugendliche vor Ort. Damit wurden Einrichtungen und Projekte der Kinder- und Jugendhilfe finanziert, z.B. Jugendarbeit, Kinder- und Jugendschutz, Jugendbildung oder Jugendsozialarbeit. Bis 2004 mussten die Mittel durch die Landkreise und Städte gegenfinanziert werden.
Im Jahr 2013 wurden verschiedene Möglichkeiten zur Fortführung der Programme diskutiert. Alle Vorschläge sahen eine schrittweise Reduzierung der Zuwendung – teilweise bis zum Auslaufen der Landesförderung – vor. Letztendlich entschied sich das Land für das Zusammenlegen der Programme im § 31 Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KJHG-LSA); leider einhergehend mit einer Absenkung der Landesmittel um zwei Millionen Euro.
Der KJR wollte nun gemeinsam mit Fachleuten aus Politik, Verwaltung und Jugendarbeit diskutieren, wie die neuen Förderbedingungen greifen, erste Erfahrungen austauschen und die veränderte Jugendförderung aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchten.
Neben Fachvorträgen aus den Perspektiven des KJR, des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration, eines Landkreises und freier Träger gab es eine spannende Diskussion über Förderhöhe, Finanzierungsarten, Zeiträume der Zuwendung und Arbeitsbedingungen der Fachkräfte in der Jugendarbeit.
Insgesamt bleibt festzustellen, dass sich die Landesmittel für die kommunale Jugendförderung von 9,4 Millionen Euro im Jahr 2013 auf knapp 7,4 Millionen Euro im Jahr 2016 reduziert haben – trotz konstanter Geburtenzahlen.
Auch wenn Kinder- und Jugendarbeit eine kommunale Aufgabe ist: Das Land hat die Pflicht, hier für gleiche Lebensbedingungen zu sorgen. Daran werde ich gern erinnern.