Nach der ersten Findungsphase haben sich nun alle 11 Landtagsausschüsse konstituiert. Der Finanzausschuss (FIN) hat sich sogar schon zwei Mal getroffen. Inhaltlich haben wir uns mit Vorlagen und Beschlüssen aus der vergangenen Legislatur und mit Anträgen und Gesetzesentwürfen aus der aktuellen Legislatur beschäftigt, z.B. das Kinderförderungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz. Das Protokoll der ersten Sitzung hatte schon rund 60 Seiten!
In den ständigen Ausschüssen sitzen auf Grundlage der Geschäftsordnung des Landtages jeweils zwölf Abgeordnete. Davon sind vier von der CDU, drei von der AfD, je zwei von SPD und LINKEN und eine Person von den Grünen.
Im FIN sitzen folgende Abgeordnete:
Im Landtag sagt man, dass der FIN der wichtigste und arbeitsntensivste Ausschuss ist, da hier alle finanzrelevanten Gesetze, Anträge und sonstige Vorgänge diskutiert werden. Außerdem debattieren wir hier die Haushaltsplanung, d.h. wir sehen uns den Haushaltsplan jedes Ministeriums an, stellen Fragen, fordern Informationen und fassen Beschlüsse. Im Herbst beginnen die Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2017/2018.
Um sich ein Bild davon zu machen, wie zeitintensiv die Ausschussitzungen des FIN sind, empfehle ich den kürzlich erschienen Bericht über die 6. Wahlperiode. Dort ist unter anderem ersichtlich, welcher Ausschuss wie oft tagte.
Der Finanzausschuss tagte in den fünf Jahren insgesamt 98 Mal und brauchte dafür 498 Stunden. Damit ist er mit Abstand Spitzenreiter. Auf Platz zwei steht der Petitionsausschus mit 80 Sitzungen und 237 Stunden. Platz drei belegt der Innenausschus mit 76 Sitzungen und 271 Stunden. Alle anderen Ausschüsse tagten deutlich seltener.
Damit uns im FIN nicht langweilig wird, gibt es noch einen Unterausschuss Rechnungsprüfung. Die Mitglieder dieses Unterausschusses setzen sich aus je einem Fraktionsmitglied des Finanzauschusses zusammen. Die genaue Aufstellung findet sich hier. Während der Finanzausschuss vorrangig für die Bewilligung von Mitteln zuständig ist, prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Vollzug der Ausgaben sowie die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes und beschäftigt sich mit den Prüfberichten des Landesrechnungshofes.