Mitten im Chaos der Beraterverträge hier einige Infos zum besseren Verständnis: Damit die Ministerien nicht unkontrolliert Verträge vergeben, wurden für die Vergabe Regeln aufgestellt, u.a. dass Staatssekretäre und der Finanzausschuss vor Vertragsabschluss informiert werden. Leider wurde dieses Verfahren in der vergangenen Legislatur mehrfach nicht eingehalten, also müssen wir jetzt dafür sorgen, dass es zukünftig besser wird.
Eine Möglichkeit wäre ein Untersuchungsausschuss, um sich intensiv mit den Vorgängen zu beschäftigen. Leider können wir den nicht beantragen. Um dies zu tun, ist ein Viertel aller Abgeordneten des Parlamentes nötig. Unsere Fraktion hat aber nur 16 von 87 Abgeordneten. Die AfD kann das, da sie mit 25 Abgeordneten mehr als ein Viertel des Parlamentes stellt.
Im Antrag der AfD geht es im Kern darum, die Verträge des Finanzministeriums zu durchleuchten, vorrangig den Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Investitionsbank vom 4. November 2013. Das geht der Koalition (zu recht) nicht weit genug, daher möchte sie den Antrag der AfD erweitern. Das geht laut Untersuchungsausschussgesetz aber nur, wenn dadurch der Kern des ursprünglichen Untersuchungsgegenstandes gewahrt bleibt und keine wesentliche Verzögerung des Untersuchungsverfahrens zu erwarten ist. Ziemlich kompliziert aber auch spannend.
Ich weiß nicht, was passiert, wenn sich die AfD gegen die Erweiterung ausspricht. Der schlimmste Fall, der eintreten könnte, wäre aus meiner Sicht, dass es zu zwei Untersuchungsausschüssen kommt.
Wir werden in der kommenden Landtagssitzung einen Antrag stellen und damit die Landesregierung fragen, welche Konsequenzen aus der bisher mangelhaften Vergabepraxis gezogen werden. Außerdem möchten wir wissen, wie die Landesregierung ihre eigenen Beschlüsse und die Beschlüsse des Landtages künftig umsetzen will. Wir fordern, zeitnah ein öffentlich zugängliches Register aller Beraterverträge zu schaffen. Mehr können wir momentan nicht tun.