Heute hat sich der 15. Parlamentarische Untersuchungsausschuss des Landtages konstituiert. Der Ausschuss besteht aus zwölf Mitgliedern (4 CDU, 3 AfD, 2 Linke, 2 SPD, 1 Grüne) und soll sich mit der fehlerhaften Vergabe von Beraterverträgen durch die Landesregierung beschäftigen. Aufgeklärt werden soll, was in der Vergangenheit bei der Vergabe falsch gelaufen ist, wer Fehler gemacht hat, warum sie passiert sind und wie sie zukünftig verhindert werden können. Der Untersuchungsausschuss wurde im Landtag mit einem Antrag der AfD-Fraktion und einem ergänzenden Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen.
Im Unterschied zu den in jeder Legislatur bestehenden Ausschüssen (Innenausschuss, Sozialausschuss…), muss ein Untersuchungsausschuss extra eingesetzt werden und in per Gesetz festgelegter Art und Weise verlaufen. Das Untersuchungsausschussgesetz (UAG) regelt alle möglichen Sachverhalte: Auskunftserteilung, Aussagegenehmigung, Aktenvorlage, Beweiserhebung, Pflichten der Zeugen und Sachverständigen, Verschwiegenheitspflichten, Geheimschutz usw..
Schon heute bei der Konstituierung kam mir das Verfahren sehr anstrengend und kompliziert vor. Es gab alles Mögliche zu regeln, von Anwesenheiten über Protokollerstellungen, Akteneinsichten bis hin zu Zeugenvernehmungen.
Die anwesenden Juristen hatten gut zu tun, um uns in die Feinheiten des Ausschussalltags einzuführen. Spannend wird es, wenn wir die ersten Zeugen vernehmen. Wir würden im Laufe des Verfahrens gern Jens Bullerjahn und Manfred Maas (Investitionsbank) sehen. Aber bis dahin werden wohl noch etliche Monate vergehen.
Das Medieninteresse war heute jedenfalls sehr groß und hält hoffentlich noch einige Zeit.
Hier z.B. ein aktueller Beitrag des MDR. Ob am Ende wirklich eine Verbesserung der aktuellen Situation heraus kommt, wage ich zu bezweifeln.