02.05.2021 | Fachpolitik, Im Landtag, Im Wahlkreis
Nördlich von Magdeburg liegen irgendwo zwischen vielen Feldern die kleinen Ortschaften Nedlitz und Wörmlitz. Noch nie von den beiden gehört? Ich bis vor kurzem auch nicht. In dieser Woche haben beide bundesweite Bekanntheit erlangt, weil sich dort Höfe befinden, die einst den Hohenzollern gehörten.
Aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage an die Landesregierung geht hervor, dass Georg Friedrich Prinz von Preußen Entschädigungszahlungen für diese Ländereien als Ausgleich für die nach dem Zweiten Weltkrieg von der Sowjetischen Besatzungsmacht enteigneten Güter beantragt hat.
Reichskanzler Adolf Hitler und der Deutsche Kronprinz Wilhelm von Preußen im März 1933 Gespräch vor der Garnisonkirche in Potsdam. Quelle: Wikipedia
Die Landesregierung schreibt, dass es sich um Zahlungen aus Verpachtungen handelt. Man möchte also bares Geld erhalten. Eigentümer der Güter war Wilhelm Prinz von Preußen (1882 bis 1951), der älteste Sohn des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II.
Rechtlich haben die Hohenzollern keinen Anspruch auf Rückgabe – möglicherweise aber auf eine Entschädigung. Ob diese Ansprüche zu Recht bestehen, prüft das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen bis heute.
Der Fall ist knifflig, weil nicht klar ist, inwieweit die Hohenzollern an den Machenschaften der Nazis beteiligt waren. Im Ausgleichsleistungsgesetz steht, dass jeden von Entschädigungen ausgeschlossen ist, der dem nationalsozialistischen System „erheblichen Vorschub geleistet hat“. In Brandenburg, wo auch Verhandlungen mit den Hohenzollern laufen, ist man davon überzeugt, dass Kronprinz Wilhelm dem Hitler-Regime genau diese Dienste erwiesen hat.
Schon vor Jahren hat man dort Gutachten zur Verstrickung der Hohenzollern mit den Nazis anfertigen lassen. In Sachsen-Anhalt zeigt die Landesregierung jedoch ein großes Desinteresse am historischen Erbe und hat offenbar wenig Ambitionen, ein Gutachten anfertigen zu lassen.
Wir werden auf jeden Fall am Thema dranblieben und verfolgen mit großem Interesse, wie die Verhandlungen mit den Hohenzollern ausgehen werden. Seit der erzwungenen Abdankung der Monarchen nach der Novemberrevolution 1918 wollen sich die adligen Nachkommen auf Kosten der Steurzahler die Taschen füllen. DIE LINKE hat hier eine klare Positionen: Es gibt keinen Cent für die Hohenzollern. Diese Position wird auch von fast allen HistorikerInnen unterstützt, die die Rolle der Familie überwiegend kritisch sehen.
Weil die Forderungen der Hohenzollern auch bundesweit von Interesse sind, hat neben der Mitteldeutschen Zeitung auch die SPIEGEL (kostenpflichtig) über meine Kleine Anfrage berichtet.
25.04.2021 | Fachpolitik, Im Landtag
Von heute an sind es genau noch sechs Wochen bis zur Wahl. Sechs Wochen mit Aktionen im Wahlkreis, sechs Wochen Flyer stecken, Plakate hängen, Gespräche am Wahlstand führen und Onlinewahlkampf. Ich freue mich drauf und bin stolz auf mein Team vor Ort, das nicht nur mit körperlichem Einsatz dabei ist (z.B. beim Plakate hängen) sondern auch viele tolle Ideen eingebracht hat.
Bevor ich in den kommenden Wochen immer wieder über unsere Arbeit vor Ort berichte, hier noch ein kurzer Blick zurück auf die Landtagssitzung. Die vergangenen Tage haben ziemlich an den Kräften gezerrt, aber euch deutlich gemacht, was man aus der Opposition heraus erreichen kann.
Auch dank unserer intensiven Arbeit im Untersuchungsausschuss wurde offengelegt, wie in der vergangenen Legislatur bei Beraterverträgen ein von Intransparenz und auf Machtkonzentration ausgelegtes System etabliert wurde.
Man kann unterstellen, dass es der Regierung und besonders dem damaligen Finanzminister Jens Bullerjahn bei externen Beauftragungen auch darum ging, politische Verantwortung von sich zu weisen. Nach dem Motto: „Das haben die Berater gesagt.“ So wurden unpopuläre Entscheidungen einfach über Beraterverträge umgesetzt.
Das ist falsch und hat glücklicherweise zu einigen richtigen Konsequenzen geführt: Wirtschaftsminister Felgner verlor seinen Posten und das Institut, das immer wieder Aufträge vom Finanzministerium (auch mit Umweg über die Investitionsbank) bekam, existiert nicht mehr. Das Volumen von Beraterverträgen hat sich in dieser Legislatur deutlich verringert und der Finanzausschuss ist deutlich strenger im Umgang mit Beraterverträgen geworden.
Größter Erfolg des Untersuchungsausschusses ist jedoch, dass nun erstmals seit Bestehen des Landes der Umgang mit Studien, Gutachten und Beraterverträgen gesetzlich geregelt wurde. Ich bin sehr stolz auf diesen Erfolg und hoffe, dass das Gesetz in der kommenden Legislatur Wirksamkeit entfalten kann.
Erfolgreich war auch mein Antrag zum Kompetenzzentrum der Wirtschafts- und Sozialpartner. Er wurde eins zu eins vom Landtag beschlossen.
Wir hatten im Oktober 2020 gefordert, das Kompetenzzentrum der Wirtschafts- und Sozialpartner in Sachsen-Anhalt weiter mit 75.000 Euro jährlich zu finanzieren. Die Förderung des Zentrums lief zum November 2020 aus. Das Zentrum unterstützt die 29 Wirtschafts- und Sozialpartner im Land dabei, EU-Mittel in Sachsen-Anhalt sinnvoll und Wirksam mit zu verteilen, gesetzliche Regelungen zu verstehen und Absprachen mit der Landesverwaltung führen zu können.
Das Kompetenzzentrum ist bei der Universität Magdeburg angesiedelt und kann nun in der gerade gestarteten neuen Förderperiode seine Arbeit weiterführen. Gut, dass wir drangeblieben sind!
Etwas merkwürdig war die Debatte zum Thema “Transparenz”. Ich hatte einen Antrag eingebracht, in dem ich schilderte, dass der Landtag Sachsen-Anhalt bei den vier wichtigsten Bereichen der politischen Integrität nur mittelmäßig abschneidet. Transparency International bewertete in einem Ranking die Verhaltensregeln für Parlamentarier, Karenzzeiten für MinisterInnen, der legislative Fußabdruck und das Lobbyregister.
Gerade die Umsetzung des Lobbyregisters erstaunte mich, denn man könnte auf den ersten Blick meinen, dass dort alles in Ordnung sei. Seit der Parlamentsreform im April 2020 ist die Eintragung ins Register für Lobbyisten immerhin verpflichtend. Und im Gegensatz zum Bundestag haben wir im Land keine Ausnahmetatbestände. Es müssen sich also alle eintragen, die sich an Anhörungen im Landtag beteiligen wollen. Leider passiert das nicht.
Wir haben uns in einer längeren Recherche alle Anhörungen seit dem 1. April 2020, also seit der Parlamentsreform, angesehen. Das waren einige, zum Beispiel zum Landarztgesetz, zum Abfallgesetz, zu Änderung der Bauordnung und zum Medienrechtsänderungsstaatsvertrag. Überall wurden Lobbyvertretungen angehört, aber eingetragen ins Lobbyregister haben sich nur wenige. In unserer Recherche haben wir fünf Seiten voll mit Lobbyvertretern aufgelistet, die im Landtag angehört wurden aber nicht im Register stehen. Ich finde, hier sollte nachgesteuert werden. Ebenso bei Karenzzeiten von MinisterInnen nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt und bei der Offenlegung von Nebeneinkünften der Abgeordneten.
Reaktion der Koalition: Alles Wahlkampf und überhaupt solle ich mal überlegen, in welcher Art und Weise ich meine Reden im Landtag einbringe. Der Kollege von der SPD sagte wörtlich, dass ich Anträge weniger selbstgefällig einbringen soll. Nun ja, so kann man natürlich auch von den eigenen Fehlern ablenken. Traurig, dass eher um die Form als um den Inhalt ging. Immerhin wurde der Antrag in einen Ausschuss überweisen und weiter behandelt. Merkwürdig war die Debatte trotzdem.
09.04.2021 | Fachpolitik, Im Landtag
Nun fängt er an, der Anfang vom Ende. In dieser Woche tagte zum letzten Mal in dieser Legislatur der Untersuchungsausschuss zu den Beraterverträgen. In der digitalen Sitzung haben wir über den Abschlussbericht und die so genannten Sondervoten gesprochen.
Im Abschlussbericht findet sich alles, was wir seit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses im September 2016 getan haben. Es sind alle Sitzungen kurz dargestellt, Anträge des Ausschusses und Zeugenvernehmungen erläutert. Außerdem finden sich im Bericht Stellungnahmen von Sachverständigen und von der Landesregierung.
In der letzten Sitzung des PUA in digitaler Form stimmten wir uns über den Abschlussbericht ab
Im letzten Teil des Berichtes finden sich dann die Voten der Fraktionen, das sind Meinungsäußerungen zum Verlauf und Ergebnis des Ausschusses. Die Koalition hat ein gemeinsames Votum abgegeben, wir und die AfD jeweils ein so genanntes Sondervotum. Darin beschreibt jede Fraktion, wie sie die Sache bewertet und wo sie vom Votum der Koalition abweicht.
Insgesamt bin ich sehr zufrieden mit dem Verlauf dieses Ausschusses. Wir waren nicht nur der erste PUA in dieser Legislatur, das heißt wir konnten am längsten tagen, sondern haben auch handfeste Ergebnisse erzielt. Durch unsere Arbeit wurden diverse Tricksereien aufgedeckt und der Wirtschaftsminister musste seinen Hut nehmen. Das Institut, das vom Land über Umwege sehr viele große Aufträge bekommen hat, musste Insolvenz anmelden. Der finanzielle Umfang von Beraterverträgen der Landesregierung ist von mindestens 44 Millionen Euro in der Zeit von 2011 bis 2016 auf rund 12 Millionen Euro in der aktuellen Wahlperiode gesunken.
Größter Erfolg des PUA ist aber definitiv der Gesetzesentwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung. Hier wird nun erstmals seit Bestehen des Landes der Umgang mit Studien, Gutachten und Beraterverträgen gesetzlich geregelt. Die Änderung soll in der Landtagssitzung am 22./23. April beschlossen werden. Darauf bin ich sehr stolz. Es war mir eine große Freude, Teil des Ausschusses zu sein und zum Großteil der Zeit mit den Kollegen der anderen Fraktionen gemeinsam an einem Strang zu ziehen.
28.03.2021 | Fachpolitik, Im Landtag
Mit der Parlamentsreform vor gut einem Jahr haben die Abgeordneten ein neues Recht bekommen. In Artikel 53, Absatz 2a des Landesverfassung steht nun:
Jedem Mitglied des Landtages ist Zugang zu öffentlichen Einrichtungen zu gewähren. Diese haben ihm auf Verlangen Auskünfte zu erteilen und Akten vorzulegen. Das Verlangen ist an die Landesregierung zu richten. Die Auskunftserteilung und die Aktenvorlage müssen unverzüglich und vollständig erfolgen.
Bisher konnten wir Akten nur einsehen, wenn die Mehrheit eines Ausschusses eine Aktenvorlage beschlossen hat. Diese Akten wurden dann für uns zusammengestellt und in den Landtag gebracht. Jetzt darf jedes Mitglied des Landtages diese direkt in den Ministerien einsehen.
Vor einigen Monaten habe ich diese Möglichkeit erstmals in Anspruch genommen und eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Sozialministerium eingesehen.
Nun wollte ich aufgrund meiner Kleinen Anfrage Akten zu Nebentätigkeiten von Beamten und Tarifbeschäftigten einsehen. Mir ging es speziell um die Nebentätigkeiten, die auf Veranlassung des Dienstherren ausgeübt werden und für die eine Vergütung, Aufwandsentschädigung oder Ähnliches gezahlt werden. Das sind beispielsweise Mitgliedschaften in Gremien wie im Lotto-Beirat, in Ausschüssen der NORD/LB oder beim Rundfunkrat des MDR. Laut Antwort der Landesregierung sind 35 Personen in solchen Gremien tätig. Spannend ist, was mit den ausgezahlten Geldern passiert. Dürfen die Mitarbeiter der Ministerien die Vergütungen und Sitzungsgelder behalten oder müssen sie das Geld an die Landeskasse abgeführt werden?
Viel Holz ist nötig, um die Materie zu durchdringen. Dank der Landtagsbibliothek konnte ich diverse Fachliteratur nutzen
Der Umgang mit Nebentätigkeiten von Beamten wird im Bundes- und Landesbeamtengesetz, in einer Nebentätigkeitverordnung, in Merkblättern der Verwaltung und mindestens einem Schnellbrief als eine Art Handlunsgempfehlung des Finanzministeriums geregelt. Ich besorgte mir also Gesetze und Verordnung (die anderen Dinge sind dem Landtag nur auf Verlangen vorzulegen), schaute in Kommentare und sammelte im Internet weitere Informationen aus anderen Bundesländern. Da meine Fragen zum Thema dadurch eher mehr als weniger wurden, wandte ich mich an einen der Kommentatoren des Bundesbeamtengesetzes. Professor Dr. Max-Emanuel Geis von der Uni Erlangen-Nürnberg hatte den entsprechende Paragrafen im Bundesbeamtengesetz und in der Bundesnebentätigkeitsverordnung kommentiert und nahm sich netterweise Zeit, meine Fragen am Telefon zu beantworten.
Die Erkenntis aus der Recherche: In der Regel muss das Geld ans Land abgeführt werden. Aber die Informationen, in wie vielen Fällen Geld in welcher Höhe ans Land abgeführt wird, landete (für mich unverständlich) in der Geheimschutzstelle des Landtages. Wie viel Geld da im Spiel ist, ist daher geheim. Allerdings wird nur in zwei der 35 Fälle tatsächlich Geld ans Land abgeführt. Das kam mir komisch vor. Ich beantragte also eine Akteneinsicht für fünf Fälle (darunter die beiden, die ihr Geld abführen). Außerdem bat ich die Landtagspräsidentin schriftlich darum, bei der Landesregierung eine Veröffentlichung der Daten in der Geheimschutzstelle zu bewirken.
Das Finanzministerium sagte mir allerdings, dass ich vier Wochen warten müsse, bis ich die Akten einsehen könne, da man noch Unterlagen von den anderen Ministerien besorgen müsse. Die fünf Personen, von denen ich Akten einsehen wollte, sind im Finanz-, Sozial-, Innenministerium und in der Staatskanzlei beschäftigt. In der Verfassung steht zwar, dass die Akten “unverzüglich” vorgelegt werden sollen, da das Finanzministerium aber offenbar die Akten der fünf Ministerien zusammenführte, nahm ich die Wartedauer von vier Wochen hin.
Am Tag der Akteneinsicht musste ich jedoch feststellen, dass nur die Staatskanzlei umfänglich (aber leider auch unvollständig) Akten vorgelegt hatte. Bei allen anderen Häusern lag fast nur Mailverkehr vor. Das ärgerte mich sehr, denn ich hatte schriftlich genau angegeben, welche Unterlagen ich sehen wollte. Fast nichts davon lag vor. Nicht mal das Finanzministerium hatte für die beiden betreffenden Beschäftigten seines Hauses die Unterlagen herausgesucht.
Ärgerlich. Die für die Aktenvorlage zuständige Referatsleiterin erklärte die lückenhaften Unterlagen damit, dass sie gar nicht wisse, was ich mit den Akten wolle. Ich müsse mir die konkreten Akten in den jeweiligen Ministerien ansehen. Da fiel es doch recht schwer, ruhig zu bleiben. Ich hatte also vier Wochen gewartet, um unvollständige Akten einzusehen, die so nichts nützen und sollte nun trotzdem jedes Ministerium einzeln anschreiben. Das wäre auch schon vor vier Wochen möglich gewesen. So habe ich Zeit verloren und weiß nicht, ob ich vor Ende der Legislatur noch Klarheit erlangen und vielleicht eine Initiative dazu starten kann.
Das Recht auf Akteneinsicht ist noch ziemlich neu, die Ministerien haben noch nicht viel Erfahrung damit. Trotzdem hätte die Landesverwaltung bei Fragen oder Änderungen vorher mit mir reden können. Ärgerlich, dass es in diesem Fall so schlecht gelaufen ist.
Ich habe mich an den Finanzminister persönlich gewandt, um die Akteneinsicht doch noch umfassend in Anspruch nehmen zu können. Die anderen Ministerien muss ich nun auch noch anschreiben.
24.03.2021 | Fachpolitik, Im Landtag
Bei 31 Tagesordnungspunkten ist Schluss, mehr Reiter hat meine Ausschussmappe nicht…
Woran man merkt, dass die Legislaturperiode bald vorbei ist? Die Tagesordnungen des Finanzausschusses nehmen kein Ende. In der heutigen Sitzung behandeln wir 31 verschiedene Themen. Damit komme ich nicht nur bei meiner Aktenmappe an Grenzen, sondern auch bei zeitlichen Kapazitäten.
So lange Tagesordnungen bedeuten natürlich auch längere Vorbereitungszeiten. Wir müssen in allen Themen drin stecken, wissen, worüber wir entscheiden sollen, wo es Probleme gibt, wo Unklarheiten bestehen. Das heißt, hunderte Seiten lesen, langwierige Vorgänge nachvollziehen, Diskussionen der Fachausschüsse kennen und Gesetzesinitiativen der KollegInnen erläutern können.
In der heutigen Sitzung sollen besonders viele Initiativen meiner Fraktion besprochen werden. Wir beginnen mit der Finanzierung von institutionell geförderten Trägern, machen weiter mir einer Änderung des Kinderförderungsgesetzes, gehen zur Förderung selbstgenutztem Wohneigentums, über Kommunalfinanzen, zum Kompetenzzentrum der Wirtschafts- und Sozialpartner, der Forderung eines Nachtragshaushaltes bis hin zur Förderung der Jugendverbandsarbeit unter Corona-Bedingungen.
Besonders spannend wird auch die Gesetzesänderung zur Landeshaushaltsordnung, die aus dem Untersuchungsausschuss zu Beraterverträgen kommt. Diskussionen geben wird es sicher auch zur Umsetzung des Nachtragshaushaltes. Die 500 Millionen, die wir Anfang 2020 bereit gestellt haben, sind nun ausgegeben, die Pandemie ist aber nicht vorbei. Da wir keinen zweiten Nachtragshaushalt haben (unser Antrag dazu wird ja erst heute behandelt), muss uns der Finanzminister erklären, wie er die notwendigen Ausgaben für Tests, Impfungen, Hygienemaßnahmen, Wirtschaftsförderungen etc. in den kommenden Monaten finanzieren will.
20.03.2021 | Fachpolitik, Im Landtag
Zum Ende der Legislatur dreht sich alles deutlich schneller. Liegengebliebene Themen werden abgearbeitet, eine Sitzung folgt der nächsten, Abschlussberichte für Untersuchungsausschüsse müssen geschrieben werden und nebenher läuft der Wahlkampf an.
Hin und wieder gelingen uns in dem Gewusel tatsächlich auch einige Erfolge. Diese sollen genannt und auch ein bisschen gefeiert werden. Spannend an der Oppositionsarbeit ist ja auch, dass man nie weiß, mit welchem Antrag, mit welcher Idee man bei der Koalition durch kommt. Hier drei Beispiele aus ganz unterschiedlichen Bereichen.
Der Antrag zur weiteren Finanzierung des freiwilligen sozialen Jahres, den ich in der vergangen Landtagssitzung eingebracht habe, ist mit Erweiterungen der Koalition tatsächlich verabschiedet worden. Wir hatten das FSJ im Februar Finanzausschuss debattiert und waren so unzufrieden mit der Antwort der Landesregierung, dass wir das Thema ins Plenum geholt haben. Das war genau richtig, denn die Koalition hatte offenbar vergessen, bei diesem Thema dran zu bleiben. Das haben wir nun getan und damit Regierung und Koalition einige Versprechen zur Weiterfinanzierung abgerungen. Die Debatte kann auf der Webseite des Landtages verfolgt werden.
Anerkennung für unsere Arbeit im Untersuchungsausschuss kam sogar von der Bundesebene. Ich freue mich sehr!
Erfolg hatten wir auch beim Thema Beraterverträge. Nach meinen Berechnungen hat die Landesregierung in dieser Legislaturperiode rund 12 Millionen Euro für Beraterleistungen ausgegeben. Klingt viel, ist aber nur knapp ein Viertel dessen, was in der 6. Wahlperiode ausgegeben wurde. Dort waren es mindestens 45 Millionen Euro. Diese Verringerung hat auch mit dem Untersuchungsausschuss und dem strengeren Vorgehen des Finanzausschusses zu tun. Wir haben in den vergangenen fünf Jahren genau hingesehen, viel Kritik geübt und auch einige unnötige Vorhaben der Ministerien verhindert. Wenn nun im April auch noch die Änderung der Landeshaushaltsordnung verabschiedet wird, haben wir erstmals seit Bestehen des Landes eine gesetzliche Regelung geschaffen. Darauf können wir sehr stolz sein. Die deutsche Presseagentur berichtete umfänglich über den bisherigen Stand.
Auch bei der Verwendung von EU-Geldern haben wir in dieser Legislaturperiode immer wieder Kritik geübt. Gelder flossen nicht ab, Förderprogramme waren zu kompliziert, sinnvolle Projekte wurden eingestellt und das Land brauchte ewig, um Richtlinien zu schreiben. Wie an dieser Stelle schon berichtet, habe ich im Oktober einen Antrag zum Erhalt des Kompetenzzentrums der Wirtschafts- und Sozialpartner gestellt. Der Antrag wurde in vier Ausschüsse überwiesen und ließ eine längere Beratungsdauer erwarten. Da sich die Koalition nicht einig wurde, wie man sich zum Antrag verhalten soll, hob man den Antrag sogar in den Koalitionsausschuss. Das ist kein Landtagsausschuss, sondern ein Gremium, das sich die drei Koalitionsfraktionen zur internen Verständigung geschaffen haben. Dorthin kommen allerdings nur wirklich wichtige oder umstrittene Themen. Dass mein Antrag dort landete ist an sich schon eine Wertschätzung. Dass er dann sogar mit einer Zustimmung aus dem Ausschuss kam, konnte ich erst gar nicht glauben. Es scheint also, als würden der noch anstehende Finanz- und Wirtschaftsausschuss nun auch zustimmen und das Kompetenzzentrum weiter finanziert werden. Hätten wir diesen Antrag nicht eingebracht, würde es das Kompetenzzentrum in der bestehenden Form nicht mehr geben.
Ich glaube, es läuft gerade ganz gut….