img_7550Am Freitag fand die zweite Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu den Beraterverträgen statt. Erstmals wurden Zeugen vorgeladen und befragt.

Das Prozedere eines Untersuchungsausschusses ist sehr streng vorgegeben, langwierig und mitunter kompliziert. Juristen haben in diesem Ausschuss einen entscheidenden Vorteil, sie haben im Rahmen ihrer Ausbildung gelernt, wie man sich auf eine Verhandlung vorbereitet und Zeugen befragt. Alle anderen müssen sich erst langsam vortasten und sich von Fachmenschen oder erfahrenen Kolleginnen und Kollegen beraten lassen.

Um eine Zeugenbefragung durchzuführen, muss in der vorherigen Sitzung ein Beweisantrag gestellt werden, müssen die Zeugen konkret benannt und eingeladen werden. Sie werden vor ihrer Aussage belehrt und müssen nur auf die Fragen antworten, die sich im Rahmen des Beweisantrages bewegen. Es ist daher elementar, wie so ein Beweisantrag aussieht. Ist er zu eng formuliert, können wichtige Fakten nicht erfragt werden. Ist er zu weitläufig formuliert und geht über den Untersuchungsauftrag hinaus, kann es sein, dass er von den Mitgliedern des Ausschusses abgelehnt wird.

Wir haben in der Sitzung am Freitag zwei Zeugen gehört und danach neue Beweisanträge für die kommenden Sitzungen eingereicht. Diese wurden alle vom Ausschuss beschlossen und werden nun nacheinander abgearbeitet.

Wer sich im Ausschuss meldet und Fragen an die Zeugin bzw. den Zeugen stellen will, darf seinen Frageblock komplett abarbeiten und beliebig viele Nachfragen stellen. Dann ist der nächste Abgeordnete dran. Dieses Prozedere kann sich pro Zeuge über mehrere Stunden hinziehen. Am Freitag saßen wir von 10 Uhr bis 17 Uhr.

Für die kommende Sitzung am 13. Januar 2017 sind zwei von noch sieben ausstehenden Zeugen geladen. Auf der Liste steht auch der ehemalige Finanzminister Jens Bullerjahn.

Von den beiden ersten Zeugen haben wir einiges über die internen Abläufe im Finanzministerium, über Vergabepraktiken, Parteimitgliedschaften, halb private Dienstreisen und Freundschaften zwischen beteiligten Personen erfahren.

Mir hilft, dass ich weiß, wie Abläufe in einem Ministerium organisiert sind, was üblich ist und was eher ungewöhnlich, wie Dienstwege aufgebaut sind und wer z.B. bei Beförderungen eingebunden ist.

Dass ein Staatssekretär mit einem leitenden Mitarbeiter des Ministeriums ein Gespräch über dessen zu dem Zeitpunkt offensichtlich unsichere Zukunft führt, ohne die Personalabteilung oder das Personalreferat einzubeziehen, ist ungewöhnlich. Wenn dann noch heraus kommt, dass der Mitarbeiter anschließend mit dem Abschluss eines bestimmten Geschäftsbesorgungsvertrages beauftragt wurde und zufälligerweise das gleiche Parteibuch hat, wie Minister und Staatssekretär, und wenige Woche nach dem Gespräch mit dem Staatssekretär befördert wird, ist schnell klar, dass da einiges nicht mit rechten Dingen zugeht.