Anfang Dezember sprach mich eine Kollegin aus der Landtagsverwaltung an und fragte, warum ich bisher keinen Zuschuss für den Krankenkassenbeitrag beantragt habe. Ich war etwas überrascht, da ich annahm, dass die Beiträge aus der Abgeordnetendiät beglichen werden müssen. Das ist aber falsch.
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden nach § 25 Abs. 2 und Abs. 3 des Abgeordnetengesetzes Sachsen-Anhalt in Höhe von 50 Prozent des Beitrages erstattet. Das ist ähnlich wie bei einem Angestelltenverhältnis, bei dem sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten teilen.
Da ich das erst Anfang Dezember realisierte, hatte ich plötzlich Anspruch auf eine Erstattung der hälftigen Beiträge seit April. Das waren insgesamt 3.117,69 Euro, welche mir Mitte Dezember überweisen wurden.
Ab Januar bekomme ich nun monatlich 346,41 Euro Zuschuss. Genaue Angaben und eine neue Berechnung meiner Einnahmen und Ausgaben befinden sich in der Kategorie Transparenz.