Es ist immer wieder erstaunlich, was durch einfache Fragen an die Landesregierung so alles heraus kommen kann. Am 30. November 2016 schrieben wir eine Kleine Anfrage mit genau zwei Fragen. Wissen wollten wir, welche Verträge der Landesregierung und der Landesgesellschaften zwischen 2006 und 2016 nicht dem Finanzausschuss vorgelegt wurden.

Vergangene Woche kam die 20-seitige Antwort. Insgesamt wurden in dem von uns gefragten Zeitraum 152 Verträge (Beraterverträge, Gutachten, Studien) ohne Beteiligung des Finanzausschusses vergeben. Zusammengerechnet kommt ein Auftragswert von über 50 Millionen Euro zusammen.

Warum ist das schlimm? 50 Millionen Euro sind eine Menge Geld. Damit könnte man im Land viele Finanzierungslöcher stopfen, z.B. beim Lehrerpersonal oder bei den dringend notwendigen Investitionen in Krankenhäuser.

Deswegen ist fraglich, ob alle Gutachten, Studien und Verträge tatsächlich notwendig gewesen sind und ob die Landesverwaltung die vergebene Arbeit nicht günstiger hätte selbst erledigen können. Außerdem hat der Landtag beginnend mit einem Beschluss im Jahr 2004 mehrfach und wiederholt Beschlüsse zur Vorlage von Gutachten, Studien und Beraterleistungen gefasst. Diese Beschlüsse sind für die Ministerien bindend.

Die Beschlüsse sagen, dass Aufträge ab einem Wert von 5.000 Euro von der Staatssekretärskonferenz gebilligt werden müssen. Ab einem Auftragswert von 20.000 Euro muss außerdem der Finanzausschuss zustimmen. Meistens wird der Abschluss des Vertrages von beiden Gremien recht unproblematisch gebilligt. Trotzdem scheint der Aufwand für die Ministerien ziemlich groß zu sein, da immer wieder Verträge ohne Kenntnis der Landtags vergeben werden.

Beitrag bei MDR Sachsen-Anhalt heute am 10. Februar

Interessant sind dabei die unterschiedlichen Begründungen / Ausreden der Ministerien:

Im Bildungsministerium wurden drei Aufträge im Gesamtwert von 325.000 Euro angeblich aufgrund interner Pannen ohne Beteiligung des Finanzausschusses vergeben.

Das Sozialministerium hat am 1. Juni 2016 eine Studie im Wert von 36.300 Euro in Auftrag gegeben. Begründung: Die Beteiligung des Finanzausschusses war nicht möglich, weil dieser sich bei Vertragsschluss noch nicht konstituiert hätte. Datum der Konstituierung des Finanzausschusses war der 1. Juni 2016.

Das Wirtschaftsministerium begründet die Nichtvorlage eines Gutachtens im Wert von 120.000 Euro damit, dass das Vorhaben schließlich im Koalitionsvertrag benannt worden sei.

Insgesamt wurden Verträge im Wert von rund 23 Millionen von den Ministerien vergeben. Die restlichen 27,5 Millionen wurden von den Landesgesellschaften vergeben. Für diese gibt es bisher keine Einschränkungen zur Vergabe von Aufträgen. Die Ministerien nehmen also offensichtlich hin und wieder die Landesgesellschaften in Anspruch und vergeben über sie unproblematisch Aufträge. Die Nahverkehrsgesellschaft Sachsen-Anhalt (NASA) hat beispielsweise allein 7,1 Millionen Euro für externe Beratung verausgabt. Sie gehört zum Zuständigkeitsbereich des Verkehrsministeriums.

Was also tun, um die genannten Praktiken zu unterbinden?

Auch die Vergaben der Landesgesellschaften sollten kontrolliert werden.

Grundsätzlich brauchen wir wieder mehr eigene Kompetenzen in der Landesverwaltung, um nicht ständig teure Dienstleister in Anspruch nehmen zu müssen. Zusätzlich müssen wir mehr gut ausgebildetes Personal einstellen.

Heute berichtete die Volksstimme darüber. Der MDR hat in den vergangenen Tagen sowohl im Internet als auch im Fernsehen (siehe oben) über unsere Recherchen berichtet.