Fünf Stunden stellte sich Jens Bullerjahn heute den Fragen des Ausschusses. Gefragt wurde zu diversen Details des Geschäftsbesorgungsvertrages aus dem Jahr 2013, aber auch zur Zusammenarbeit mit der Investitionsbank, zur Beauftragung der isw und zu persönlichen Kontakten zu Manfred Maas und Michael Schädlich. Im ersten Teil des Untersuchungsauftrages müssen wir uns ausschließlich auf diesen Vertrag konzentrieren. Erst wenn dieser Vorgang abgeschlossen ist (voraussichtlich gegen Ende des Jahres) dürfen wir auch zu anderen Verträgen und Vorgängen fragen.
Bullerjahn wies wiederholt darauf hin, dass sein Vorgehen legal war und auch von anderen Ministerien praktiziert wurde. Das Parlament hätte ihm und anderen die Möglichkeit gelassen, die IB über Geschäfts- besorgungsverträge zu beauftragen und mit dieser wiederum Unterbeauftragungen abzusprechen. Er wies darauf hin, dass niemand, nicht das Parlament, nicht die Landesregierung, versucht hätte, dieses System zu verändern. Daher würde ihn die aktuell große Verwunderung im Parlament selbst verwundern. Wenn man Veränderungen bei der Vergabe und Kontrolle von Beraterverträgen vornehmen wolle, müsse man dies jetzt tun.
Der Minister a.D. setzte immer wieder an, uns das gesamte System der IB als strategischen Partner des Landes und die Notwendigkeit von Geschäftsbesorgungsverträgen an Externe zu erklären und uns von deren Richtigkeit zu überzeugen.
Aus meiner Sicht hat die Umsetzung des Personalentwicklungskonzepts in der 5. Legislaturperiode und damit der kontinuierliche Personalabbau in der Verwaltung eindeutig etwas mit der seit 2006 kontinuierlich ansteigenden Auftragsvergabe an Externe zu tun. Immer wieder klagen die Ministerien bei uns im Finanzausschuss über Fachkräftemangel und die deshalb entstehende Notwendigkeit nach externer Expertise. Man hat also die Personalzahlen in der Verwaltung runter gerechnet, um im Ländervergleich besser dazu zu stehen, sich dann aber die notwendige Expertise über Externe eingekauft.
Deutlich wurde auch, dass offensichtlich nicht damit gerechnet wurde, ein anderes Institut als das isw über die IB zu beauftragen. Auf die Frage, ob Vorsorge getroffen wurde für einen anderen Auftragnehmer, antwortete der Minister a.D. trotz mehrerer Nachfragen nur sehr ausweichend. Er stellte selbst fest, dass das isw eine Art Hofinstitut der Landesregierung war. Auch seine Antwort auf die Frage, ob denn ein Teil der Aufgaben der IB das Landesverwaltungsamt hätte erledigen können, war nicht befriedigend.
Insgesamt bestätigte sich der Eindruck, dass es Herrn Bullerjahn eher um das Große und Ganze ging, weniger um die Details oder den eventuell für das Land entstehende finanzielle Schaden. Nach eigener Aussage hat er sich den Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Investitionsbank über 6,3 Millionen Euro nicht durchgelesen, wollte aber, dass er schon vor der Haushaltsverabschiedung 2014 unterzeichnet wird.
Anders als ich gestern schrieb, war es gut, dass Jens Bullerjahn heute im Ausschuss war. Ich habe viel gelernt über die damaligen Rahmenbedingungen, über finanzielle Zwänge und politische Strategien. Das neue Wissen wird uns bei den kommenden Zeugenbefragungen helfen.
Schon vor Tagen hatten sich die Medien auf das Thema Beraterverträge eingeschossen. Neben der Volksstimme, die bereits am Samstag berichtete, hatte heute Morgen auch der MDR das Thema im Programm.
Wie erwartet, war auch direkt zum Ausschuss das Medieninteresse groß. Es waren diverse Journalisten mit Stift, Kamera und Mikrofon anwesend. Sehr gelungen finde ich den Fernsehbeitrag des MDR zum PUA (siehe unten). Er fasst gut zusammen, worum es geht und wie wir weiter verfahren. Der MDR-Online-Beitrag von Stephan Schulz gibt die Atmosphäre im Ausschuss gut wieder.
Beitrag beim MDR Sachsen-Anhalt |