Nachdem ich zwei Wochen aussetzen musste, freute ich mich schon auf die letzte Landtagssitzung vor der Sommerpause. Endlich wieder mit anderen Menschen sprechen (obwohl ich die Anweisung hatte, wenig zu reden) thematisch arbeiten und aufgelaufene Sachen erledigen. Leider hatte ich vor der Sitzung nicht alles zu unseren Schwerpunktanträgen mitbekommen. Ich glaube aber, dass die Debatten zur Kinderarmut, zum KiFöG-Entwurf (den ich sehr gut finde) und zur Kulturlandschaft ganz ordentlich liefen.

Vor Beginn des Plenums im Gespräch mit meinen Fraktionskolleginnen Dagmar Zoschke und Birke Bull-Bischoff. Foto: Katja Müller

Ich nutzte die zwangsverordnete passive Phase (meine Rede gab ich zur Stimmenschonung ab), um einige Kleine Anfragen fertig zu stellen. Gleich mehrere Stunden verbrachte ich auch mit dem Zusammenrechnen von Zahlen.

Das Finanzministerium hatte mir kurz vor der Landtagssitzung auf meine im Mai gestellte Frage in der Fragestunde geantwortet. Ich hatte Minister Schröder folgendes gefragt:

1.    Welche Entwicklung nahmen Anzahl und Volumina von Inhouse-Geschäften* der Landesregierung in dieser und der vergangenen Legislaturperiode?

2.    Erwägt die Landesregierung Änderungen im Umgang mit Inhouse-Vergaben sowie daraus erfolgender Unterbeauftragungen hinsichtlich Anzahl, Volumina und Anwendung von Transparenzregeln für Beraterverträge?

Die zweite Frage beantwortete mir der Finanzminister direkt, bei der ersten Frage sagte er eine umfangreiche Zuarbeit zu. Diese mehr als 60 Seite starke Auswertung kam am Montag bei mir an. Aufgeschlüsselt wurde für jedes Ministerium, wann, wer, womit und mit welchem Betrag im Rahmen eines Inhouse-Geschäftes beauftragt wurde. Ministerien mit den höchsten Beträgen bei den Unterbeauftragungen sind das Finanzministerium, das Verkehrs- und das Sozialministerium. Spitzenreiter der Beauftragten sind die Investitionsbank, die Nahverkehrsgesellschaft und die Investitions- und Marketinggesellschaft.

Insgesamt wurden in den vergangenen sechs Jahren vom Land Inhouse-Geschäfte im Wert von über 270 Millionen Euro getätigt.

270 Millionen Euro. Die Höhe der Summe hat mich sehr überrascht und auch, dass die Investitionsbank fast die Hälfte davon erhalten hat.

Warum macht das Land diese Unterbeauftragungen? Erstens weil man selbst über kein geeignetes Fachpersonal verfügt, zweitens, weil Fremdpersonal nicht in den Länder-Vergleichsstatistiken zum Personal im öffentlichen Dienst auftaucht und drittens, um eine Leistung günstiger als in Eigenregie erledigen zu lassen.

Für mich ist klar: Eine Verwaltung muss in der Lage sein, ihre Aufgaben zu erledigen. Dafür braucht es qualifiziertes eigenes Personal. Die Beauftragung Dritter ist nur dann sinnvoll, wenn das Land dadurch tatsächlich Geld spart. Die steigende Zahl der Inhouse-Vergaben gehört auf den Prüfstand.

Um ein anschauliches Beispiel zu nennen: Bei einer Beauftragung erhält die IB nicht nur Personalkosten, sondern auch Sachkosten. Die Sachkosten liegen in einem der aufgeführten Beispiele bei 34.000 Euro. Im Jahr. Pro Person. Bei den sieben angegebenen Beschäftigten für den Auftrag kommen im Jahr 238.000 Euro zusammen – nur für Sachkosten.

Ich weiß nicht, wofür diese vielen Sachkosten ausgegeben werden, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Landesbediensteter auch so viel zur Verfügung hat (das bekomme ich aber noch heraus). Zum Vergleich: Träger im Jugendbereich, die Aufgaben des Landes übernehmen, bekommen 5.000 Euro Sachkosten pro Jahr. Insgesamt. Egal, wie viele Mitarbeiter sie haben.

Ich möchte nicht grundsätzlich die IB kritisieren (die ja im Kern nur Angebote einreicht und dann Aufgaben erledigt), obwohl es da sicher Optimierungen bei der Steuerung gibt. Kritikwürdig ist eher der Umgang der Regierung mit Steuergeld und die Bezahlung der Aufgabenerlediger. Hier gibt es ein krasses Ungleichgewicht.

 

 

*Inhouse-Geschäfte sind Geschäfte mit Dritten, welche das Land wie eine eigene Dienststelle betrachtet. Viele der Einrichtungen sind landeseigene Betriebe. Dennoch werden sie wie Geschäftspartner behandelt. Ihr Personal wird nicht dem Land zugerechnet. Verträge werden über alle möglichen Dienstleistungen geschlossen: Übersetzung von Ministerreden, Anfertigung von USB-Sticks, Druck von Flyern für die Öffentlichkeitsarbeit, Begleitung von Delegationsreisen bis hin zu millionenschweren Umsetzungs-Verträgen im Rahmen von Wirtschafts- und EU-Förderprogrammen.