Gut beschäftigt bin ich gerade mit den Antworten auf zwei Kleine Anfragen (KA), die ich vor der Sommerpause gestellt habe. Eine Anfrage beschäftigt sich mit dem Organisationsgesetz des Landes. Hier wird u.a. geregelt, welches Ministerium für welche nachgeordneten Bereiche die Dienst- und Fachaufsicht hat. Meine Kollegin Henriette Quade hatte dazu schon eine KA und eine Frage in der Fragestunde des Landtages gestellt. Die Antworten auf die aktuellen Fragen liegen jetzt zwar vor, sind aber nach wie vor nicht besonders erfreulich. Im Kern geht es darum, wer die Dienstaufsicht über bestimmte Teile des Landesverwaltungsamtes (z.B. das Landesjugendamt) hat. Wer die Dienstaufsicht hat, kann auch über den Personaleinsatz bestimmen. Das Innenministerium beansprucht sie für sich, obwohl die Gesetzeslage besagt, dass das Sozialministerium zuständig ist. Daher finde ich auch die Antwort auf die zweite Frage sehr, sehr schön. Das ist aber eher amüsant für Juristen oder Menschen aus der Verwaltung. Wir werden jedenfalls dran bleiben, denn ich sehe nicht ein, dass in diesem Fall über die gesetzlichen Regelungen hinweg gegangen wird.
Kurios wird es dann bei Anfrage Nummer zwei. Die beschäftigt sich mit den Neueinstellungen für politische Führung. Im Koalitionsvereinbarung ist folgendes dazu vereinbart: „Für das Jahr 2016 sind durch das Ministerium der Finanzen Anträge auf bis zu sieben befristete externe Neueinstellungen pro Ministerium zu genehmigen…”. Das heißt, jedes Ministerium (insgesamt neun) hat die Möglichkeit, sieben Personen für die politische Führung des Ministeriums einzustellen. Das sind z.B. Büroleiter der Minister, Pressesprecher, persönliche Referenten, Fahrer etc. Auf alle Ministerien hochgerechnet sind das 63 zusätzliche Stellen. In der vergangenen Legislatur gab es fünf Stellen pro Ministerium. Ich habe jetzt mal nachgefragt, wie viele von diesen Stellen besetzt sind, wie viele je Ministerium, wie viel Gehalt die Personen bekommen und in welcher Position sie eingesetzt wurden. Die Antwort sollte Mitte Juli da sein, war sie aber nicht. Als ich dann vor einigen Tagen nachfragte, wurde mir mitgeteilt, dass sie schon da ist aber in der Geheimschutzstelle liegt (ja, so was gibt es im Landtag). Komisch ist, dass ich gar keine Information bekommen habe, und dass die komplette Antwort geheim ist. Ich kann also mit den Informationen gar nichts anfangen. Bein anderen Anfragen gab es ein Anschreiben, in dem einiges erläutert wurde und dann meist eine Anlage, die geheim einzusehen war. Die Ergebnisse der aktuelle Antwort darf ich nicht für meine Arbeit verwenden und auch nicht darüber reden. Die Antwort (und die Arbeit die sich die Ministerien bei der Erarbeitung gemacht haben) bringt also gar nichts. Momentan lasse ich im Finanzministerium (das die Antwort koordiniert hat) prüfen, ob vielleicht eine zu hohe Geheimhaltungsstufe angewendet wurde und falls ja, welche Informationen ich für meine Arbeit nutzen kann.
Zwei weitere Antworten auf Kleine Anfragen kommen Ende des Monats. Die sind auch spannend, vor allem die Sache mit der Beantwortungsfrist, aber das ist eine Geschichte, die im September erzählt wird.