Als wir im vergangenen Jahr mit dem Untersuchungsausschuss anfingen, hat sicher niemand erwartet, dass wir neben den Problemen im Umgang mit den Beraterverträgen auch noch auf ein Problem rund um Parteispenden stoßen würden. Dass es nun so gekommen ist, hat uns alles überrascht.
Michael Schädlich, der Geschäftsführer des isw, hat im Untersuchungsausschuss zugegeben, dass das isw in den vergangenen Jahren an SPD, CDU und FDP gespendet hat. Die Spenden an die FDP gab es nicht, wie sich später heraus stellte. Die SPD-Spenden gingen zu einem Großteil an die Ortsverbände von Jörg Felgner (7.000 Euro) und Jens Bullerjahn (6.000 Euro).
Spenden von Unternehmen an Parteien sind nicht ungewöhnlich. Ob es dadurch in diesem Fall tatsächlich eine Beeinflussung gab, wissen letztendlich nur die Akteure selbst. Sicher sprechen auch andere Gründe für die Entscheidungen von Minister Bullerjahn und Staatssekretär Felgner für eine enge Zusammenarbeit mit dem isw.
Aus meiner Sicht sind die insgesamt vom isw an die SPD gespendeten 15.825 Euro recht wenig Geld im Vergleich zu den Spenden, die Parteien sonst erhalten. Die Summe erklärt für mich nicht, warum das isw so auffällig viele Aufträge über das Finanzministerium und von Landesinstitutionen erhalten hat. Hinzu kommt, dass sich der Betrag auf vier Jahre und sieben verschiedene Empfänger (Kreisverbände etc.) verteilt.
Auch andere Firmen haben in den vergangenen Jahren Geld an Parteien (hier SPD und CDU) gespendet und zum Teil deutlich mehr, z.B. die Weidemann-Gruppe aus Magdeburg (10.500 Euro), die DSG- Dienstleistungs- und Schulungsgesellschaft aus Leuna (17.500 Euro) und Klemens Gutmann (Regiocom) aus Magdeburg (10.500 Euro) und Dr. Karl Gerhold (GETEC) mit Firmensitz in Magdeburg (29.000 Euro). Die Liste lässt sich noch länger fortführen.
Nachlesen kann man die Parteispenden ab 10.000 Euro in den Rechenschaftsberichten der im Bundestag vertretenen Parteien. Grundlage dieser Spendentransparenz ist das Parteiengesetz, in dem geregelt ist, wie mit Spenden umzugehen ist, wann die Spender veröffentlicht werden müssen und wer nicht spenden darf. Die Bundesregelungen gelten auch für Sachsen-Anhalt.
Wir stellen in der Landtagssitzung kommende Woche einen Antrag zum Umgang mit Unternehmensspenden. Darin fordern wir u.a., dass die im Landtag vertretenen Parteien sich verpflichten sollen, künftig keine Spenden von unmittelbaren sowie mittelbaren Auftragnehmern des Landes anzunehmen. Die in der Vergangenheit bei solchen Unternehmen eingeworbenen Spenden sollen vollständig offengelegt werden.