Wenn man sich im parlamentarischen Raum ernsthaft mit einem Thema auseinander setzen möchte, kommt man früher oder später um Gesetzestexte nicht herum. Nachzulesen, wie ein Gesetzestext wirklich lautet und worauf er sich bezieht, ist mitunter sehr hilfreich, um bestimmte Zusammenhänge zu verstehen.

Durch die vielen Anhörungen aber auch durch aktuelle Themen (z.B. Kosten für Dienstreisen), war es nötig, gesetzliche Regelungen genauer anzuschauen. Richtig interessant wird es aber erst, wenn die Formulierungen im Gesetz nicht eindeutig sind und man sie unterschiedlich auslegen kann. Dann empfiehlt sich die Lektüren von Kommentaren zu den jeweiligen Gesetzen.

In den Kommentaren steht, was genau mit den Formulierungen gemeint ist und/oder wie Gerichte bei Klagen zu bestimmten Fällen entschieden haben. Dann wird die Auslegung des Gesetzes klarer und man kann sich eine Meinung bilden. Das muss aber noch lange nicht heißen, dass man im Falle einer Klage tatsächlich Recht bekommt.

Kommentare aus der Landtagsbibliothek zu den Tarifverträgen der Länder

Letztens habe ich mich wegen einer meiner Kleinen Anfragen (mal wieder) mit dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) auseinander gesetzt. Dazu gibt es gleich mehrere Kommentare und Rechtsprechungen. Jetzt bin ich schlauer und kenne die aktuelle Rechtlage.

Auch die Reisekostenregelungen für Bedienstete des Landes habe ich mir genauer angesehen und erst nach und nach begriffen, wie kompliziert wir das im Land geregelt haben. In einigen Teilen beziehen wir uns auf das Bundesreisekostengesetz, in anderen Teilen haben wir eigene Regeln, die aber offensichtlich unterschiedlich angewendet werden. Spannend daran ist, dass momentan Finanzministerium und Landesrechnungshof miteinander im Disput zu den konkreten Auslegungen liegen. Auch bei den Ministern und Staatssekretären scheint man je nach Ministerium unterschiedlich zu handeln. Um das genauer heraus zu finden, habe ich dazu eine Kleine Anfrage gestellt. Die Antwort müsste noch vor Weihnachten kommen.

Sehr angenehm finde ich, dass wir Abgeordneten unbegrenzt auf die Landtagsbibliothek zugreifen können. Dort gibt es Gesetzestexte, Fachbücher, Kommentare und Spezialzeitungen, also alles was das Herz begehrt. Wir brauchen einfach nur anrufen, dann werden die gewünschten Bücher heraus gesucht und wir können sie mitnehmen. Das ist wirklich ein toller Service! Als Studentin habe ich die Bibliothek auch ab und zu genutzt, musste aber immer in der Bibliothek bleiben, um die Bücher zu lesen. Das ist jetzt wesentlich komfortabler.

Langsam verstehe ich, warum in den Verwaltungen und auch im Parlament so viele Juristen sitzen. Ohne rechtliche Vorkenntnisse kann man in vielen Fällen gar nicht richtig verstehen, wo Probleme liegen bzw. wie sie am besten gelöst werden können.