Um an Informationen zu bestimmten Sachverhalten zu kommen oder um die Kontrollfunktion auszufüllen, die wir Parlamentarier gegenüber der Regierung haben, stellen wir Kleine Anfragen. Über einige dieser Anfragen und über die Ergebnisse habe ich an dieser Stelle schon mehrmals berichtet. Auch welche Möglichkeiten die Abgeordneten haben, auf unbefriedigende Antworten aus den Ministerien zu reagieren, war hier schon Thema.
Da in letzter Zeit nicht nur bei mir sondern auch bei Fraktionskollegen eine Häufung von unbefriedigenden Antworten entstand, haben wir einen neuen Beschwerdeweg gewählt. Wir haben einige der Anfragen gesammelt und unserem parlamentarischen Geschäftsführer gegeben, damit er diese im Ältestenrat anspricht.
Der Begriff “Ältestenrat” könnte auch aus den Harry-Potter-Romanen kommen. Er klingt so, als würden weise, alte Männer mit langen weißen Bärten bei Kerzenschein um einen Tisch sitzen und beraten, wie das Böse besiegt werden kann. Ganz so ist es im Landtag nicht, was aber sicher nur daran liegt, dass wir keine Abgeordneten mit weißen Bärten haben…
Der Ältestenrat setzt sich aus dem Landtagspräsidenten, den zwei Vizepräsidenten und weiteren zwölf Mitgliedern des Landtags zusammen. Das sind z.B. die parlamentarischen Geschäftsführer und die Fraktionsvorsitzenden. Das Gremium berät über die Tagesordnung für das Plenum, legt die Redezeiten und die Sitzordnung im Plenarsaal fest und bespricht parlamentarischen Probleme (z.B. bei Kleinen Anfragen).
Wir erhoffen uns durch die Thematisierung im Ältestenrat, dass die Beschwerden an die Ministerien weitergegeben werden und sich die Qualität der Antworten verbessert. Abgeordnete haben sehr viele Rechte in Bezug auf Informationen. Es gibt nur sehr, sehr wenige Sachverhalte über die Abgeordnete nicht unterrichtet werden dürfen. Alles andere muss ihnen mitgeteilt werden, sei es über Antworten auf Kleine Anfragen, in der Geheimschutzstelle, in Ausschüssen oder im Plenum. Mehrere Klagen von Abgeordneten haben diese Rechte immer wieder gestärkt.
Mein Kollege Thomas Lippmann hat z.B. eine Anfrage zu Schülerzahlen gestellt. Laut seiner Aussage hat er ähnliche Fragen auch in der Vergangenheit gestellt und eine entsprechende Antwort zu den Schülerzahlen bekommen. Jetzt können laut Bildungsministerium die Schülerzahlen nicht mehr erfasst werden. Es gab aber keine Gesetzesänderung oder ähnliches.
Ein weiteres Beispiel kommt von meiner Kollegin Christina Buchheim. Sie stellte eine Anfrage zu einer Tiefgarage in Köthen. Es gibt vor Ort einen Streit um die Übernahme der Kosten, was sogar bis vors Gericht führte. Man hat sich auf einen Vergleich geeinigt, der aber bis heute nicht umgesetzt wurde. Obwohl das Land für die Kommunalaufsicht zuständig ist, wird ihr geantwortet, dass man nichts dazu weiß.
Mein Lieblingsbeispiel ist eine Kleine Anfrage ans Sozialministerium. Es geht um den Kinderbeauftragten des Landes. Die Antwort ist in anderen Worten genau das, was ich in der Vorbemerkung zu meiner Anfrage schrieb. Auf meine Fragen wurde gar nicht eingegangen. Ich bin mit der Antwort zum Gesetzgebungs- und Beratungsdienst gegangen und habe mich beraten lassen. Dort war man genauso irritiert über die Antwort, wie ich. Dazu kommt noch, dass diese Fragestellung einige Wochen später im Landesjugendhilfeausschuss aufkam und man dort sehr ausführlich und nett antwortete.