Zeit für Kleine Anfragen

Die Sommerpause wird von den Abgeordneten gern genutzt, um Kleine Anfragen zu stellen, die dann im Herbst zu weiteren Initiativen führen können. Auch dieses Jahr habe ich mir einige Themen vorgenommen, die in den vergangenen Wochen liegen geblieben sind, die mich schon länger beschäftigen oder die aus vorherigen Anfragen resultieren.

Im Untersuchungsausschuss zu den Beraterverträgen haben wir uns kürzlich mit möglichen Maßnahmen zur Steigerung der Transparenz gegenüber dem Parlament beschäftigt. Um abzufragen, was die Landesregierung dahingehend schon tut, habe ich einige Fragen formuliert. Spannend ist, dass es vor einigen Jahren schon mal einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) gab, der sich mit Beraterverträgen beschäftigte. Daher möchte ich nun wissen, was man aus diesem PUA gelernt hat und welche der Empfehlungen des PUA die Landesregierung umgesetzt hat.

Wer genau hinschaut, findet viel Futter für Kleine Anfragen

Ein Thema, mit dem ich mich in den vergangenen Jahren schon mehrfach beschäftigt habe, ist die Bezahlung von Fachkräften in der Jugendarbeit. Ich habe den Eindruck, dass hier eher weniger bezahlt wird, als vergleichbare Fachkräfte im öffentlichen Dienst erhalten würden. Wie ich von einigen Trägern erfuhr, wurde kürzlich von der Landesverwaltung eine Firma beauftragt, die Stellenbewertungen der Fachkräfte überprüfen soll. Das möchte ich genauer wissen und habe daher gemeinsam mit einigen betroffenen Trägern eine Kleine Anfrage formuliert.

Ganz ungeplant kam noch eine Kleine Anfrage dazu, die sich mit dem Glücksspielstaatsvertrag beschäftigt. Der Vertrag läuft im Juni 2021 aus uns soll mit neuen Inhalten und einigen Veränderungen zum 1. Juli 2021 neu in Kraft treten. Eine dieser Veränderungen ist eine Glücksspielbehörde, die u.a. Aufsicht über die Glücksspiele in Deutschland sein soll.

Was erst beim Lesen des Vertrages auffällt: Die Behörde soll ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben. Das heißt, es muss ein Ort gefunden werden, wo die Behörde sitzen soll, ein Gebäude und natürlich Personal. Das alles Kostet Geld, das aber noch gar nicht im Haushalt eingestellt wurde. Im Finanzausschuss erläuterte man uns am 15. Juli, dass Halle als Sitz infrage käme und dass ca. 110 Personen in der Behörde arbeiten sollen.

Viele andere Fragen sind noch offen, daher habe ich sie verschriftlicht und nun eingereicht. Geärgert hat mich, dass die Landesregierung den Finanzausschuss beim Staatsvertrag gar nicht beteiligen wollte. Lediglich der Innenausschuss sollte informiert werden und eine Stellungnahme zum Staatsvertrag abgeben. Wir Finanzen fanden aber, dass wegen der haushalterischen Aspekte durchaus auch der Finanzausschuss beteiligt werden sollte und veranlassten daher einen Selbstbefassungsantrag. Die intensive Diskussion dort zeigte, dass wir richtig gehandelt haben.

Sterntaler aus der Schweiz

Beim Studium der Einzelpläne bin ich kürzlich über einen erstaunlichen Einnahmetitel gestolpert. Im Einzelplan 13 – Allgemeine Finanzverwaltung – findet sich unter dem schönen Titel “Zuweisungen für Investitionen von der BvS – PMO” eine Einnahme von 36 Millionen Euro im Jahr 2020.

Nun muss man erst mal verstehen, was BvS und PMO bedeutet, bevor man erahnen kann, woher die 36 Millionen kommen, wofür sie eingesetzt werden können und warum ich so erstaunt über diese Summe bin. Daher hier ein kleiner Exkurs in die Finanzgeschichte der DDR und der ostdeutschen Länder.

Nach dem II. Weltkrieg gründeten sich in der DDR politische Parteien und Massenorganisationen (FDGB, FDJ etc.), diese eigneten sich im Verlauf des Bestehens der DDR Vermögen in Form Immobilien, Eigenbetrieben, Kunstwerken, Auslandskonten und Unternehmen im Ausland an.

Im Zuge der Wende begann der Streit um den weiteren Bestand und den Umgang mit diesen Vermögenswerten und Organisationen. Noch vor der deutschen Wiedervereinigung wurde von der Volkskammer ein Gesetz verabschiedet, das die Vermögen von Parteien und Massenorganisationen der DDR (PMO) unter die Verwaltung einer Behörde stellte.

Im Jahr 1990 ging das bestehende PMO-Vermögen zur Prüfung und treuhänderischen Verwaltung in die Hände der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen (UKPV).

In verschiedenen Organisationen und Parteien versuchten Funktionäre jedoch, die Geldbestände am Gesetz vorbei nach Luxemburg, Liechtenstein und in die Schweiz zu transferieren. Dies gelang mit beträchtlichen Summen.

Die UKPV suchte nach der Wende nach diesem Vermögen und trug durch ihre – vor allem ermittelnde – Tätigkeit dazu bei, dass zwischen 1990 und 2006 Vermögenswerte in Höhe von mehr als 1,6 Milliarden Euro sichergestellt werden konnten. Diese wurden überwiegend für die Tilgung von Altschulden, für die Stiftung Aufarbeitung und für gemeinnützige Zwecke in den neuen Ländern verwendet (ca. 920 Millionen Euro).

Die restlichen Mittel (ca. 687,5 Millionen Euro) wurden für Abwicklungen der Parteien, Rentenfonds, Rückstellungen für Rechts- und Reprivatisierungsverfahren und Verwaltungskosten verwendet. Eine genaue Aufschlüsselung findet sich im Abschlussbericht der UKPV aus dem Jahr 2006. Nach dem Jahr 2006 übernahm die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) die noch offenen Rechtsstreitigkeiten.

In der Zeit nach 2006 gab es noch einige Entscheidungen bei den ausstehenden Gerichtsverfahren in der Schweiz, so dass bis zum Jahr 2019 weitere Vermögenswerte in Höhe von rund 400 Millionen Euro sicher gestellt wurden.

Verteilt wurde das Geld an die ostdeutschen Bundesländer nach einem festgelegten Schlüssel, der sich an der Einwohnerzahl vom 31. Dezember 1991 orientiert. Sachsen-Anhalt steht demnach 17,88 Prozent der Mittel zu, die für gemeinnützige Zwecke verwendet werden dürfen. Wie viel genau das zwischen 1990 und 2007 war, konnte ich nicht recherchieren. Aber das kann man ja mal bei der Landesregierung erfragen…

Die Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag stellt aber die Ausschüttungen ab dem Jahr 2008 dar. Demnach sind Sachsen-Anhalt zwischen 2008 und 2018 Mittel in Höhe von 77,7 Millionen Euro zugewiesen worden. Eine Kleine Anfrage der Grünen aus dem Jahr 2011 stellt dar, wofür die Mittel aus den Tranchen 2008, 2009 und 2010 verwendet wurden.

Eine meiner Kleinen Anfragen zeigt, wofür das Geld aus der letzten Tranche im Jahr 2018 konkret verwendet wurde. Im Jahr 2018 wurde uns im Finanzausschuss mitgeteilt, dass diese Tranche die letzte sei und nun alle Verfahren abgeschlossen wären.

Umso erstaunter war ich, als ich die 36 Millionen Euro im Einzelplan 13 für das Jahr 2020 entdeckte. Offenbar waren doch noch nicht alle Verfahren abgeschlossen und nach wie vor Geld im System. Wenn man sich den Ausgabetitel ansieht, wird deutlich, dass die 36 Millionen Euro in den kommenden Jahren für Digitalisierung, soziale Infrastruktur und kulturelle Einrichtungen ausgegeben werden sollen. Ich habe im Finanzministerium darum gebeten, uns die genauen Projekte aufzuschlüsseln und in den Haushaltsverhandlungen darzulegen. Die Verwendung für die Digitalisierung kommt mir merkwürdig vor und ist aus meiner Sicht nur schwer mit der vorgesehenen Zweckbindung vereinbar.

Übrigens finde ich es ganz allgemein schwierig, dass allein die Landesregierung über die Verwendung der Mittel entscheidet und der Haushaltsgesetzgeber (mal wieder) komplett außen vor gelassen wird….

Wenn einer viele Reisen tut…haben wir mal ein, zwei Fragen

Landtagsabgeordnete haben viele Privilegien. Sie verdienen viel Geld, haben Macht, keine Chefs und können ihre Zeit frei einteilen. Was genau sie dürfen und was nicht, regeln Gesetze, Geschäftsordnungen und Beschlüsse. Dort ist beispielsweise geregelt, wie viel Abgeordnete, Minister und Staatssekretäre verdienen, wer Gesetze einbringen darf, wer wen kontrolliert und sogar, wer Anrecht auf welches Auto hat.

Aufgabe des Parlaments (und vor allem der Opposition) ist es, die Landesregierung zu kontrollieren. Das tun wir in verschiedenen Bereichen. Wer diesen Blog oder auch die Printmedien im Land verfolgt, hat sicher mitbekommen, dass ich mich gemeinsam mit meinem Kollegen Stefan Gebhardt schon mehrfach mit dem Agieren des Kulturstaatssekretärs Gunnar Schellenberger beschäftigt habe. Uns schien es, als würde er die Privilegien, die er als Staatssekretär ohnehin schon genießt, weiter ausreizen wollen.

Mit der Begründung eines Hüftleidens bekam er einen speziell ausgestatteten 7er BMW – diese Klasse steht nach geltenden Regeln nur Ministern zu. Die zusätzlichen Kosten dafür zahlt er selbst. Möglich gewesen wäre auch eine orthopädische Sitzschale, die er auch in dem ihm zustehenden 5er BMW hätte nutzen können. Spezialmöbel im Büro benötigt er laut Antwort auf eine Kleine Anfrage wegen seines Hüftleidens allerdings nicht.

Im Finanzausschuss fällt der Staatssekretär weniger durch Fachlichkeit, dafür eher durch flotte Sprüche und sehr vage Statements auf. Unsere Fragen werden meist schriftlich nach der Sitzung von seinen Fachleuten beantwortet. Was uns in diesem Jahr besonders auffiel, ist die ausgeprägte Reisetätigkeit des Staatssekretärs. Zu seinen Zielen im Jahr 2019 gehörten Brüssel, Armenien, Tel Aviv und Paris. Mitte Oktober soll es nun noch nach Singapur gehen.

Dort möchte der Staatssekretär bei der internationalen Tourismusmesse das UNESCO-Weltkulturerbeland Sachsen-Anhalt vorstellen. Für Tourismus ist allerdings das Wirtschaftsministerium zuständig. Das war laut Presseberichterstattung offensichtlich überrascht von dieser Reise. Wir haben zu der Reise eine Kleine Anfrage gestellt, um zu erfahren, was das Kulturministerium sich davon verspricht, wer mitreist, wie hoch die Kosten sind, wer die Reise organisiert und wie bisher die Kontakte nach Asien bzw. Singapur waren. Unser Hauptanliegen ist, Aufwand und Kosten ins Verhältnis zu setzen und zu hinterfragen, ob diese Reise wirklich notwendig ist. Reisen auf Kosten des Staates sollten sich in Grenzen halten und für das Land messbare Ergebnisse bringen. Dass das in diesem Fall zutrifft, bezweifle ich.

Kleine Anfrage mit Unruhepotential

Am 23. Mai nahm ich an einer Veranstaltung der ZEIT teil. Unter dem Motto „Zur Sache, Leipzig“ wurde über das Thema „Braucht Deutschland wirklich eine Ost-Quote?“ debattiert. Zu den hochkarätigen Gästen zählten u.a. Karola Wille (Intendantin des MDR), Politikwissenschaftler Lars Vogel und Ministerpräsident Reiner Haseloff. Über 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Leipzig und Umgebung debattierten über Ost-Eliten, Ost-West-Unterschiede und nötige Angleichungsprozesse.

Ministerpräsident Haseloff stellte sich in der Runde als Stimme Ostdeutschlands vor und lobte sich selbst für seinen Einsatz für Ostdeutsche. Das hat mich ziemlich geärgert. Zum einen ist mir Haseloffs Wirken für Ostdeutschland erstmals im Bundestagswahlkampf 2016 aufgefallen, obwohl er schon seit 2002 in politisch verantwortlichen Positionen (Staatssekretär und Minister) tätig ist. Zum anderen finde ich es sehr schwierig, sich für seinen Einsatz für ostdeutsche Führungskräfte zu loben aber im eigenen Kabinett von zehn Ministerinnen und Ministern nur drei Ostdeutsche zu haben. In der vergangenen Legislatur waren es übrigens fünf.

Seit 1990 vereint – trotzdem sind die alten Grenzen noch spürbar

Wenige Tage vor der Veranstaltung in Leipzig gab es einen Beitrag in der Mitteldeutschen Zeitung, in dem über den Anteil Ostdeutscher Führungskräfte in der Bundestagsverwaltung berichtet wurde. Ein Journalist des Dumont-Verlages hatte eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt und die Antwort bekommen, dass es keine Ostdeutschen unter den Abteilungsleitern im Bundestag gibt, bei den Unterabteilungsleitern sei von 14 Stellen nur eine ostdeutsche Führungskraft, von 101 Referats-, Fachbereichs- und Sekretariatsleitungen hätten vier einen ostdeutschen Hintergrund. Es ist anzunehmen, dass es in den anderen Bundesbehörden ähnlich aussieht.

Aber wie ist es denn bei uns in Sachsen-Anhalt? Um das heraus zu finden, haben meine Kollegin Eva von Angern und ich eine Kleine Anfrage gestellt, die sich mit ostdeutschen Führungskräften in der Landesverwaltung beschäftigt. Wir möchten den Anteil ostdeutscher in der Ministerialverwaltung, bei Gesellschaften mit Landesbeteiligung, beim Landesrechnungshof, bei Landesbeauftragten, an Hochschulen, Universitätsklinika, Gerichten und bei der Investitionsbank wissen. Außerdem soll uns die Landesregierung berichten, was sie bisher getan hat, um den Anteil Ostdeutscher in Führungspositionen zu erhöhen.

Die Beantwortung der Fragen wird viel Arbeit verursachen und wenig Begeisterung in der Verwaltung hervor rufen. Wenn wir jedoch an der Situation etwas ändern und uns wirkungsvoll für einen höheren Anteil Ostdeutscher in Führungspositionen einsetzen wollen, brauchen wir konkrete Daten. Momentan habe ich nur Vermutungen. Ob es am Ende eine Forderung nach einer Ostquote wird oder ob es andere Möglichkeiten gibt, Ostdeutscheals Verantwortungsträger in der Landesverwaltung zu stärken, wird zu diskutieren sein…

Neuer Ärger mit Kleinen Anfragen

Um an Informationen zu bestimmten Sachverhalten zu kommen oder um die Kontrollfunktion auszufüllen, die wir Parlamentarier gegenüber der Regierung haben, stellen wir Kleine Anfragen. Über einige dieser Anfragen und über die Ergebnisse habe ich an dieser Stelle schon mehrmals berichtet. Auch welche Möglichkeiten die Abgeordneten haben, auf unbefriedigende Antworten aus den Ministerien zu reagieren, war hier schon Thema.

Da in letzter Zeit nicht nur bei mir sondern auch bei Fraktionskollegen eine Häufung von unbefriedigenden Antworten entstand, haben wir einen neuen Beschwerdeweg gewählt. Wir haben einige der Anfragen gesammelt und unserem parlamentarischen Geschäftsführer gegeben, damit er diese im Ältestenrat anspricht.

Der Begriff “Ältestenrat” könnte auch aus den Harry-Potter-Romanen kommen. Er klingt so, als würden weise, alte Männer mit langen weißen Bärten bei Kerzenschein um einen Tisch sitzen und beraten, wie das Böse besiegt werden kann. Ganz so ist es im Landtag nicht, was aber sicher nur daran liegt, dass wir keine Abgeordneten mit weißen Bärten haben…

Der Ältestenrat setzt sich aus dem Landtagspräsidenten, den zwei Vizepräsidenten und weiteren zwölf Mitgliedern des Landtags zusammen. Das sind z.B. die parlamentarischen Geschäftsführer und die Fraktionsvorsitzenden. Das Gremium berät über die Tagesordnung für das Plenum, legt die Redezeiten und die Sitzordnung im Plenarsaal fest und bespricht parlamentarischen Probleme (z.B. bei Kleinen Anfragen).

Wir erhoffen uns durch die Thematisierung im Ältestenrat, dass die Beschwerden an die Ministerien weitergegeben werden und sich die Qualität der Antworten verbessert. Abgeordnete haben sehr viele Rechte in Bezug auf Informationen. Es gibt nur sehr, sehr wenige Sachverhalte über die Abgeordnete nicht unterrichtet werden dürfen. Alles andere muss ihnen mitgeteilt werden, sei es über Antworten auf Kleine Anfragen, in der Geheimschutzstelle, in Ausschüssen oder im Plenum. Mehrere Klagen von Abgeordneten haben diese Rechte immer wieder gestärkt.

Mein Kollege Thomas Lippmann hat z.B. eine Anfrage zu Schülerzahlen gestellt. Laut seiner Aussage hat er ähnliche Fragen auch in der Vergangenheit gestellt und eine entsprechende Antwort zu den Schülerzahlen bekommen. Jetzt können laut Bildungsministerium die Schülerzahlen nicht mehr erfasst werden. Es gab aber keine Gesetzesänderung oder ähnliches.

Ein weiteres Beispiel kommt von meiner Kollegin Christina Buchheim. Sie stellte eine Anfrage zu einer Tiefgarage in Köthen. Es gibt vor Ort einen Streit um die Übernahme der Kosten, was sogar bis vors Gericht führte. Man hat sich auf einen Vergleich geeinigt, der aber bis heute nicht umgesetzt wurde. Obwohl das Land für die Kommunalaufsicht zuständig ist, wird ihr geantwortet, dass man nichts dazu weiß.

Mein Lieblingsbeispiel ist eine Kleine Anfrage ans Sozialministerium. Es geht um den Kinderbeauftragten des Landes. Die Antwort ist in anderen Worten genau das, was ich in der Vorbemerkung zu meiner Anfrage schrieb. Auf meine Fragen wurde gar nicht eingegangen. Ich bin mit der Antwort zum Gesetzgebungs- und Beratungsdienst gegangen und habe mich beraten lassen. Dort war man genauso irritiert über die Antwort, wie ich. Dazu kommt noch, dass diese Fragestellung einige Wochen später im Landesjugendhilfeausschuss aufkam und man dort sehr ausführlich und nett antwortete.

 

 

 

Dienstreiseprivilegien mit Geschmäckle

In den vergangenen Tagen haben sich die Medien mit der Dienstreise von Finanzminister Schröder in die USA beschäftigt. Schröder reiste Mitte Oktober gemeinsam mit seiner Büroleiterin zur Jahrestagung der Weltbank und des IWF nach Washington. Die Reise führte außerdem nach New York. Dabei wurde er von seiner Büroleiterin begleitet, die genau wie er in der Business Class flog. Der Landesrechnungshof stuft das in ihrem Fall als unzulässig ein.

Der Umgang mit Dienstreisen hat nicht nur eine fiskalische sondern auch eine moralische Komponente. Dass Minister in der Businessklasse fliegen, ist erlaubt und wird praktiziert. Das finde ich, z.m. bei Langstreckenflügen auch durchaus angemessen. Bei Kurz- und Mittelstreckenflügen kann man durchaus auch in der Economy-Klasse reisen. Für Angestellte der Ministerien ist jedoch im “Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt” eine Reise in der Economy-Klassse bzw. in der 2. Klasse vorgesehen.

Ich kann mir vorstellen, dass es für eine Ministerin oder einen Minister unvorteilhaft ist, wenn sie in der 1. Klasse reisen und die Mitarbeiter, mit denen man sich vielleicht noch besprechen möchte, in der 2. Klasse reisen. Obwohl es solche Fälle durchaus gibt, z.B. im Verkehrsministerium. Die einfachste Möglichkeit, dieses Problem zu lösen, ist, dass alle gemeinsam die Economy-Klasse buchen. Möglich wäre auch, dass die Mitarbeiter den Aufpreis für die 1. Klasse selbst zahlen, obwohl ich mir kaum vorstellen kann, dass das jemand machen würde. Oder man muss im politischen Raum die Regeln ändern.

Abgeordnete haben eine Netzkarte für Zugfahrten in Sachsen-Anhalt. Mit dieser Karte können wir in Sachsen-Anhalt alle Züge der Bahn kostenfrei nutzen und zwar in der 1. Klasse. Außerhalb von Sachsen-Anhalt werden bei dienstlichen Terminen Fahrkarten von der Landtagsverwaltung gebucht und zwar automatisch in der 1. Klasse, es sei denn, man bittet explizit um eine Fahrkarte in der 2. Klasse. Gebucht wird ab dem ersten Bahnhof außerhalb von Sachsen-Anhalt, an dem der Zug hält.

Übersicht der Kleinen Anfragen zu Dienstreisen von Verkehrsminister Thomas Webel

Ich finde, es sollte prinzipiell genau andersherum sein, also dass man automatisch immer in der 2. Klasse reist, es sei denn, man hat Gründe für eine Fahrt in der 1. Klasse (ausgebuchter oder sehr voller Zug). Ich bitte in den allermeisten Fällen darum, ein Ticket in der 2. Klasse zu buchen. Das hat schon mehrmals zu Verwunderung und Nachfragen geführt (“Sind Sie sich sicher?” oder “Sie müssen sich aber, wenn der Zug aus Sachsen-Anhalt raus fährt, dann von der 1. Klasse in die 2. Klasse setzen”). Ich wundere mich eher darüber, dass es ungewöhnlich ist, dass jemand in der 2. Klasse fahren möchte.

Grundsätzlich haben Parlament und Minister viele Privilegien, die sie vom Rest der Bevölkerung abheben. Das kann irgendwann dazu führen, dass man den Bezug zur Realität verliert und nicht mehr weiß, wie es ist, als normaler Mensch ganz ohne Privilegien zu leben. Beispiele gibt es sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene quer durch alle Parteien. Auf bestimme Dienstreiseprivilegien zu verzichten, wäre ein kleiner Schritt hin zu einer realistischeren Weltsicht.

Den Sinn und Nutzen von Dienstreisen der Minister zu hinterfragen, ist eine Möglichkeit, Bewegung in diese Debatte zu bringen. Im vergangenen Jahr hatten wir mehrere Anfragen zu Reisen des Verkehrsministers gestellt. Ähnliche Fragen richteten wir nun auch an das Finanzministerium bezüglich der USA-Reise des Finanzministers. Über die aktuellen Entwicklungen in dem Fall berichtete zuletzt die Mitteldeutsche Zeitung.