Ab September werden wir über den Haushalt für das Jahr 2019 verhandeln, die ersten Vorwehen sind aber bereits zu spüren. Ende vergangenen Jahres ist mit der Veröffentlichung der so genannten Haushaltstechnischen Richtlinien (HTR-LSA) eine Art Startschuss für die kommenden Verhandlungen gefallen.
Die HTR-LSA enthalten Regeln für die Aufstellung der Voranschläge des Haushaltsplanentwurfes und der mittelfristigen Finanzplanung. Zusätzlich dazu gelten die Regelungen, die mit dem Haushaltsaufstellungsschreiben des Finanzenministeriums bekannt gegeben werden.
Bis Anfang März müssen die Ministerien ihren Einzelpläne beim Finanzministerium vorlegen, danach erfolgt eine interne Abstimmungsrunde, die wahrscheinlich im Sommer endet. Dann wird der Haushalt in den Landtag gegeben und wir können “endlich” mit den Verhandlungen in den Ausschüssen beginnen.
Damit die Ministerien ihre Pläne aufstellen können, brauchen sie aus allen Bereichen Zuarbeiten. Sofern Externe ein Teil der gesetzlichen Aufgaben des Ministeriums erledigen, müssen auch deren Ein- und Ausgaben mit in den jeweiligen Einzelplan. Auch die externen Empfänger müssen daher im Rahmen zeitlicher Vorgaben alle nötigen Unterlagen einreichen.
In dieser Woche erfuhr ich von mehreren Trägern, die im Bereich des Justizministeriums, des Kulturministerium und des Sozialministeriums tätig sind, dass sie die Aufforderung erhalten hätten, innerhalb sehr kurzer Frist ihre Wirtschaftspläne für das Jahr 2019 einzureichen. Die längste Frist, die gewährt wurde, waren zehn, die kürzeste vier Tage.
Einige Verbände hatten noch vor einigen Wochen nicht mal einen Bescheid für das Jahr 2017, bei vielen fehlen auch noch die Bescheide für das Jahr 2018.
Die Verwaltung braucht teilweise über ein Jahr, um Bescheide zu erstellen, also Rechtssicherheit für die Träger zu schaffen, damit diese wissen, ob sie das Geld, was sie vom Land bekommen, überhaupt ausgeben dürfen. Die Träger jedoch sollen innerhalb einer Woche Wirtschaftspläne liefern, in denen sie detailliert angeben, was sie wie und womit im Jahr 2019 tun werden.
Erschwerend hinzu kommt, dass die Frist in den Februarferien liegt, hier ist nicht nur vielfach Urlaubszeit; viele Träger haben hier auch Angebote und Projekte für junge Menschen (wie Ferienspiele, Auslandsreisen etc.). Kleine Verbände haben meist nur eine Person, die in der Lage ist, solche Pläne zu erstellen (z.B. Bildungsreferent oder Geschäftsführung). Diese Person macht das meist als eine von vielen Aufgaben. Wenn die- oder derjenige nun im Urlaub ist oder bei einer Ferienfreizeit eingeplant ist, muss das entweder ausfallen oder der Wirtschaftsplan wird nicht eingereicht. Bei den Trägern folgen nach der Aufstellung auch noch interne Abstimmungen z.B. mit dem Vorstand des Trägervereins. Das ist innerhalb weniger Tage nicht möglich.
Es brannte also ordentlich bei den institutionell geförderten Trägern. Tja, was macht man in so einer Situation? Es musste schnell eine Lösung her oder zu mindest etwas Luft in den Zeitplan, immerhin läuft die Frist zum Teil schon am Mittwoch aus. Das Trägerbündnis hatte sich am Donnerstag mit einer Mail an die Finanzpolitiker und die zuständigen Ministerien zu Wort gemeldet.
Ich habe mich in den vergangenen Tagen bemüht, heraus zu finden, wie die kurze Frist entstanden ist, wer sie festegelegt hat und ob man eventuell etwas mehr Zeit verschaffen kann.
Festgestellt habe ich, dass die Verantwortung zwischen den Ebenen Finanzministerium, Fachministerien und Landesjugendamt hin und her geschoben wurde. Das war sehr frustrierend. Es geht ja nicht um irgendeine unberechtigte Forderung, mehr Geld, neues Personal oder irgendwelche Immobilien, sondern einfach nur um zwei, drei Wochen mehr Zeit.
Was oder wer auch immer es letztendlich bewirkt hat, am Freitag wurde die Frist zumindest für die Träger im Bereich des Landesjugendamtes um eine Woche verlängert. Bei den anderen bleibe ich am Ball…