In den vergangenen Wochen gab es mehrere Medienberichte über Probleme bei Weiterbildungsstudiengängen an einer Hochschule des Landes. Der Landesrechnungshof hatte diverse Mängel bei der Hochschule Magdeburg-Stendal festgestellt. Diese Prüfung debattieren wir aktuell im Rechnungsprüfungsausschuss.

Außerdem ermittelt die Staatsanwaltschaft momentan an der Hochschule Anhalt wegen des Verdachts der Untreue.

Bei beiden Fällen geht es um Hochschulfinanzen und externe Dienstleister. Gerade der Weiterbildungsbereich scheint eine immer größere Rolle in den Hochschulen zu spielen. Hochschulen bieten mit Hilfe externer Anbieter Studiengänge an, die z.B. neben dem Beruf gegen eine Studiengebühr belegt werden können.

Dass in Sachsen-Anhalt so ein Angebot an den Hochschulen entsteht, war schon vor Jahren Wunsch der Politik. Man wollte damals jedoch kein Landesgeld zur Verfügung stellen, weswegen die Hochschulen für die Weiterbildungsstudiengänge Studiengebühren erhoben haben.

Dass in der Anfangsphase der Etablierung dieser Studiengänge ab dem Jahr 2004 nicht alles glatt gelaufen ist, es mitunter kaum finanzielle Gewinne für die Hochschulen gab und man teilweise gegen das Hochschulgesetz verstoßen hat, ist offensichtlich ein gut gehütetes Geheimnis gewesen. Um diesem auf den Grund zu gehen, haben wir im Februar eine Kleine Anfrage zum Thema Weiterbildungsstudiengänge gestellt. Die Antwort kam am Mittwoch.

Was ist nun dabei heraus gekommen?

  • Insgesamt gibt es 43 Weiterbildungsstudiengänge an den Hochschulen in Sachsen-Anhalt, davon 17 mit externen Kooperationspartnern. Das ergibt eine Quote von 40 Prozent.
  • Die Weiterbildungsstudiengänge an der Uni Magdeburg fallen auf – nur bei fünf von 13 Studiengängen liegen nachvollziehbare Kalkulationen für die Studiengebühren vor. Die Studiengebühren ohne Kalkulation weisen die höchsten Studiengebühren auf. Ob die Kalkulation der Studiengebühren sachgerecht erfolgt ist und deren Verbleib gerechtfertigt ist, bleibt offen.
  • Es lehrt fast ausschließlich eigenes Hochschulpersonal in den Weiterbildungsstudiengängen der Hochschulen. Fraglich ist, ob bei der Prüfung des Umfangs der Nebentätigkeit von Professoren bei einem externen Anbieter hochschulinterne Interessenkonflikte bestehen.
  • An vier Hochschulen werden nach wie vor die Gebühren durch externe Partner eingenommen. Das ist ein Verstoß gegen das Hochschulgesetz. Dort steht, dass das Geld bei den Hochschulen verbleibt.

Aus meiner Sicht wird nach Lektüre der Prüfung des Landesrechnungshofes und nach der Auswertung der Antwort auf die Kleine Anfrage deutlich,  dass die Hochschulen unter starkem Druck stehen, Weiterbildungsstudiengänge im Land zu etablieren. Weiterbildung als dritte Säule neben Forschung und Lehre an den Hochschulen ist sinnvoll, darf aber nicht zu Lasten der Hochschulen gehen. Die Studenten bezahlen zum Teil sehr hohe Gebühren für das Studium, daher sollte das System auch transparent gestaltet sein.

Dass die Landesverwaltung und die Hochschulen aktuell gemeinsam daran arbeiten, Ordnung und Einheitlichkeit in das System zu bringen, ist zu begrüßen, scheint mir jedoch längst überfällig. Der Ruf nach mehr Autonomie der Hochschulen und nach noch mehr wirtschaftlicher Eigenbetätigung der Hochschulen darf im Rahmen der Novelle des Hochschulgesetzes nicht dazu führen, dass das Weiterbildungssystem noch intransparenter wird. Das Hochschulgesetz soll im Sommer 2018 in den Landtag eingebracht werden.

Volksstimme und Mitteldeutsche Zeitung berichteten heute darüber.