Wie bereits Ende Mai berichtet, werden die Finanzgeschäfte von Abwasserzweckverbänden im Land momentan genauer unter die Lupe genommen. Abwasserverbände verwenden Derivate, um sich gegen schwankende Zinsen abzusichern. Der Landesrechnungshof prüft momentan 50 Zweckverbände im Land und hat bereits festgestellt, dass seit 1999 bei 25 Zweckverbänden Derivatgeschäfte abgeschlossen wurden. Einige dieser Geschäfte befinden sich mindestens im rechtlichen Graubereich und haben teilweise zu hohen Verlusten geführt. Fraglich ist nun, ob die Abwasserzweckverbände versucht haben, die Verluste dieser spekulativen Geschäfte durch Erhöhungen der Abwassergebühren zu schmälern. Das würde heißen, dass letztendlich die Bürger für die Verluste zur Kasse gebeten werden.

Wasserversorgung gehört zur Daseinvorsorge und ist nicht für Spekulationen gedacht Foto: Pixabay

Der Landesrechnungshof hat vorsichtig angedeutet, dass er noch einige Monate für die Überprüfung der Abwasserzweckverbände braucht und es am Ende der Prüfung einen Sonderbericht geben wird. Da schon jetzt massive Probleme bei den Derivatgeschäften deutlich geworden sind, habenLandesregierung und Parlament reagiert. Das Innenministerium, das für die Kontrolle der Abwasserzweckverbände zuständig ist, will eine Genehmigungspflicht für Derivatgeschäfte einführen und forderte außerdem, die Prüfrechte des Landesrechnungshofes auszuweiten.

Das Parlament möchte außerdem mit der Novelle des Kommunalverfassungsgesetzes zur Verbesserung der Situation beitragen. Der Entwurf der Koalition und der Entwurf meiner Fraktion werden am Mittwoch im Landtag behandelt.

Es tut sich also etwas in dem Bereich. Das scheint der AfD jedoch nicht zu reichen. Diese hat für die Landtagssitzung einen Untersuchungsausschuss zum Thema beantragt. Da die Fraktion genug Stimmen hat, um diesen Ausschuss zu beschließen, wird es wohl dazu kommen.

Ich kann grundsätzlich nachvollziehen, dass das Parlament Interesse an diesem Thema hat. Daher hatten wir bereits Befassungen im Rechnungsprüfungsausschuss, im Finanzausschuss und im Innenausschuss. Der PUA wird jedoch aktuell nichts an der Situation verändern. Es wird Monate, wenn nicht Jahre dauern, bis wir alle Unterlagen angefordert, gelesen und besprochen haben und die relevanten Zeugen gehört haben. Es muss sich jedoch jetzt etwas ändern. Außerdem arbeitet schon der Landesrechnungshof an der Aufklärung. Wir würden eine Paralleluntersuchung starten und im schlimmsten Fall den Rechnungshof (z.B. durch Anforderung von Unterlagen) in seiner Arbeit behindern. Außerdem sehe ich die Fachexpertise in diesem Fall deutlich auf Seiten der Rechnungsprüfer, wir Abgeordneten haben diese vielfältigen Kompetenzen ganz einfach nicht.

Wenn das Parlament den PUA beschließt, wird über Vorsitz und Besetzung zu sprechen sein. Da wir die drittstärkste Fraktion im Landtag sind und dies der dritte PUA in dieser Legislatur ist (neben Beraterverträgen und Stendaler Wahlaffäre), habe wir den Vorsitz. Infrage für eine Mitgliedschaft im PUA kommen unsere Kommunalexperten (Kerstin Eisenreich und Christina Buchheim) und die Finanzer (Swen Knöchel und ich). Bis Dienstag werden wir intern eine Entscheidung zur Besetzung treffen und uns dann an die Arbeit machen…