Ab 1. Juli gibt es für die 87 Abgeordneten des Landtages eine Diätenerhöhung um 3,4 Prozent. Damit erhöht sich die Entschädigung um 234,71 Euro auf nun 6.605,82 Euro monatlich. Die steuerfreie Kostenpauschale steigt um 29,12 Euro auf nun 1.848,97 Euro monatlich.
Grund für die Erhöhung ist eine Regelung im Abgeordnetengesetz des Landes. Dort ist festgelegt, dass sich die Abgeordnetenentschädigung am Nominallohnindex Sachsen-Anhalts orientiert.
Einzelheiten zu den Diäten der Abgeordneten finden sich unter dem Menüpunkt “Transparenz“.