Zu Beginn der Legislatur haben wir uns gefragt, wie sich die AfD-Fraktion im Landtag halten würde. Einige von uns waren sich sicher, dass sie sich spalten würde, andere meinten, dass AfD-Abgeordnete ihrer Fraktion den Rücken kehren würden. Eingezogen ist die Fraktion mit 24 Abgeordneten. Damit hat sie mehr als ein Viertel aller Abgeordneten des Landtages, der insgesamt 87 Sitze hat. Sie ist damit die größte Oppositionsfraktion und besaß mit ihren 24 Abgeordneten so genannte Minderheitenrechte, die in der Landesverfassung verankert sind.
Zu den Minderheitenrechten gehört zum Beispiel die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses oder einer Enquettekommission (Art. 54 Verf ST). Davon hat die AfD-Fraktion mit dem Einsetzen des Untersuchungsausschusses zu den Beraterverträgen und dem Einsetzen der Enquettekommission zum Linksextremismus auch Gebrauch gemacht.
Um weiter Minderheitenrechte zu bekommen, muss eine Fraktion in dieser Legislatur mindestens 22 Abgeordnete haben. Mit dem Austritt von Sarah Sauermann, Gottfried Backhaus und zuletzt Andre Poggenburg hat die AfD-Fraktion nun nur noch 21 Mitglieder. Damit ist die Opposition im Landtag deutlich geschwächt. Wenn nun die Minderheitenrechte genutzt werden wollen, muss sich entweder die AfD unseren Vorschlägen oder wir uns denen der AfD anschließen.
Der Austritt von Andre Poggenburg hat außerdem dazu geführt, dass die Ausschüsse eine andere Besetzung bekommen. Momentan gibt es je Ausschuss 12 Mitglieder, davon 4 von der CDU, 3 von der AfD, jeweils zwei von SPD und LINKEN und ein Mitglied der GRÜNEN. Würde das nun so bleiben, hätte die AfD in den Ausschüssen immer noch ein Viertel der Mitglieder und somit die Minderheitenrechte. Um dieses Problem zu lösen, hat der Landtag beschlossen, dass die CDU in den Ausschüssen nun 5 Mitglieder entsenden kann. Ob das besser ist, weiß ich nicht, auf jeden Fall sorgte es für wenig Begeisterung bei den Kollegen von der CDU. Sie haben jetzt mehr Arbeit.
Im Sonderfinanzausschuss zur NORD/LB am vergangenen Donnerstag hatten wir übrigens erstmalig den Fall, dass sich die Oppositionsparteien zusammenschließen mussten, um eine Forderung durchzusetzen. Mein Kollege Swen Knöchel und ich haben ein Aktenvorlageverlangen beantragt, um alle nötigen Unterlagen von der Landesregierung und der NORD/LB zu erhalten. Damit diese Forderung umgesetzt werden kann, ist ein Viertel der Abgeordneten nötig. Da die AfD-Fraktion unseren Antrag unterstützt hat, werden nun Akten vorgelegt. Ohne diesen Antrag hätten wir übrigens keine Akten bekommen und müssten eine wichtige Entscheidung mit Halbwissen treffen.