Das Landtagsgebäude ist ein für jeden Bürger und jede Bürgerin offenes Haus. Wer möchte, kann hier eine Führung anfragen oder an einer Plenarsitzung teilnehmen. Man kann in der Landtagskantine Mittag essen, die Bibliothek nutzen oder sich die regelmäßig wechselnden Ausstellungen ansehen. Wer großes politisches Interesse hat, kann auch an den öffentlich tagenden Untersuchungsausschüssen teilnehmen.

Um als Besucher in das Landtagsgebäude zu gelangen, muss man sich am Haupteingang an der Pforte anmelden. Entweder mit dem Personalausweis oder über einen Abgeordneten, der den Besucher dann am Eingang abholt. Es herrscht ein permanenter Besucherstrom im Haus. Ich finde das sehr schön, da im Landtag wichtige Entscheidungen getroffen werden, oftmals aber nur Halbwissen über die konkrete Arbeit im Parlament herrscht. Interessierten Menschen sollte das Haus daher offen stehen.

In der aktuellen Legislaturperiode hat sich im Landtag jedoch einiges zum Schlechteren gewandelt. Das Gebäude wird mehr und mehr abgeschottet. Seit 2016 gibt es zu jeder Landtagssitzung am Eingang eine Sicherheitsschleuse (wie am Flughafen), die Besucher passieren müssen. Außerdem werden die Taschen kontrolliert. Fanden früher oft parlamentarische Begegnungen im Landtag statt und konnten sich externe Institutionen für ihre Veranstaltungen (z.B. am Wochenende) einmieten, ist dies seit dieser Legislatur untersagt.

In der Hausordnung des Landtages sind außerdem Regelungen für die Gestaltung von Türen und Fluren, für das Verhalten im Haus und im Plenarsaal festgelegt. Auch in diesen Bereichen gab es Veränderungen. Laut Hausordnung dürfen beispielsweise Plakate, Bilder, Fotos oder Spruchbänder mit denen Einfluss auf den politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess genommen werden kann oder soll, nicht in den Landtag gebracht und gezeigt werden. Nur in den sogenannten Fraktionsfluren ist das erlaubt. Das sind die Flure, in denen die Fraktionen ihre Geschäftsstellen haben. Das steht schon länger in der Hausordnung des Landtages, wurde nun aber vom Ältestenrat anlassbezogen diskutiert und die Einhaltung der Regelung mehrfach kontrolliert.

Diese Türdekoration gehört bald der Vergangenheit an, denn sie ist laut § 18 der Hausordnung des Landtages nicht erlaubt

Ich habe mein Büro im C-Flügel, der genau auf der gegenüberliegenden Seite des Haupteinganges liegt. Der Flur ist eine Sackgasse, außerdem befinden sich hier nur Büros von Abgeordneten und Mitarbeitern meiner Fraktion. Gäste oder Besucher kommen, wenn, dann nur aufgrund unserer Einladung vorbei. Einige von uns haben auch hier ihre Türen mit Plakaten und Postkarten dekoriert.

An meiner Tür befindet sich eine Seite aus der ZEIT, eine Karikatur über Theresa May und Jean-Claude Juncker zum EU-Austritt Großbritanniens, ein Holzmagnet in Form eines Fuchses und ein Magnet mit der Aufschrift “Volkseigentum – Eigenmächtige Entnahme von Material verboten”. Außerdem klebt seit einiger Zeit ein Zettel eines anonymen Verfassers über dem ZEIT-Artikel auf dem steht: “Need help! Has anyone seen my cat? Please contact me! D. Trump”.

Unsere Mitglieder im Ältestenrat wurden nun darauf hingewiesen, dass diese Dinge zu entfernen sind. Auslöser für die Aufforderung war wohl eine Türdekoration an einem Büro der AfD. Bereits im Jahr 2016 gab es eine solche Aufforderung. Damals gab es Beschwerden wegen eines Aufklebers an der Tür vom AfD-Abgeordneten Lehmann. Er hatte dort ein Straßenschild für die Straße “Merkelmussweg” zu kleben. Um die Anbringung dieses Aufklebers zukünftig zu unterbinden, darf nun niemand mehr die Türen dekorieren (mit Ausnahme der Fraktionsflure), unabhängig davon, was die angebrachten Aufkleber, Plakate oder Zeitungsausschnitte aussagen.

Doch damit nicht genug: Kürzlich hat der Ältestenrat eine weitere Beschränkung für die Abgeordneten festgelegt: Die Schriftführerinnen und Schriftführer, die an der Seite der Präsidentin durch die Landtagssitzung führen, dürfen ab sofort “während Ihrer Amtsausübung als Schriftführer keinerlei nonverbale Kennzeichnung” tragen. Tja, fragt sich der geneigte Leser vielleicht, was könnte damit gemeint sein? Bisher wurde uns lediglich eine neutrale Amtsführung und ein möglichst ausdrucksloses Gesicht während der Arbeit als Schriftführer auferlegt. Nun dürfen wir keine Buttons, Anstecker oder Oberteile mit Aufschrift tragen. Ausschlaggebend dafür war die AfD, die Anstecker in Form einer Kornblume trug und meine Fraktion, die rote Schleifen (auch Aids-Schleifen genannt) trug. Diese dürfen zwar im Plenarsaal und während einer Rede am Pult getragen werden, nicht aber im Präsidium.

Da ich die zunehmende Abschottung des Landtages und die Beschränkungen innerhalb des Hauses schon länger kritisch beobachte, habe ich meine Tür-Deko trotz Aufforderung durch den Fraktionsvorstand und eines Gesprächs mit dem Fraktionsvorsitzenden bisher nicht entfernt, denn ich finde die Regelung sinnfrei. In Fraktionsfluren durch die Besucher, Abgeordnete und auch Landesbedienstete gehen, darf politische Werbung gemacht werden. In anderen, quasi nicht öffentlichen Bereichen darf hingegen nicht mal eine Postkarte mit einem Kuchen drauf oder ein Magnet in Form eines Fuchses kleben. Außerdem schließt die Hausordnung ja unpolitische Dekorationen oder Kunst gar nicht aus. Beeinflusst eine Katze, die aussieht wie ein amerikanischer Politiker die Willens- und Meinungsbildung, wie es in der Hausordnug steht? Und richtet man sich wirklich “offenkundig an die Öffentlichkeit”, wenn man ein Plakat an der Tür zum Flur geklebt hat?

Auch das Verbot der nonverbalen Kennzeichnung finde ich in seiner Ausschließlichkeit hinterfragenswert (Was ist mit Broschen in Form von Pippi Langstrumpf? Muss ich meinen Pullover ausziehen, wenn es die Präsidentin will? Und falls ja, ist das im Plenum dann eine Erregung öffentichen Ärgernisses?). Es passt jedenfalls in die Beschränkungen der vergangenen Jahre. Um die Grenzüberschreitungen einer Fraktion zu unterbinden, werden alle Fraktionen eingeschränkt. Statt eine politische Diskussion über mögliche Gründe und Lösungen zu führen, werden Verbote für alle ausgesprochen.

Gerade der Landtag sollte doch die politische Kultur hoch halten und als Vorbild mit wehenden Fahnen voran gehen. Gerade wir sollten in der Lage sein, mit den unbequemen Seiten der Demokratie umzugehen, kreativ zu sein, Lösungen für ein faires Miteinander zu finden. Demokratie ist nicht immer einfach. Sie ist eben manchmal anstrengend, erfordert Toleranz, Mut, Überzeugung und den Willen auch ungewöhnliche Wege zu gehen. Wenn nicht mal der Landtag es schafft, in diesem Sinne zu agieren, wer denn dann?

 

Am Freitag kam ein Brief von der Landtagsverwaltung mit der Bitte, die Beklebungen bis zum 19. Februar zu entfernen. Notfalls müssen diese sonst durch die Landtagsverwaltung entfernt werden.