Da gerade mehrere politische Themen sehr schnell bearbeitet werden müssen, ist diese Woche voll von Sondersitzungen verschiedener Gremien. Das bringt die gewohnten Routinen durcheinander und führt zu einer sehr vollen Sitzungswoche.
Dienstags finden in unserer Fraktion normalerweise zwischen 10 Uhr und 16 Uhr die Arbeitskreise und Fraktionssitzung statt. Parallel tagt um 10 Uhr das Kabinett in der Staatskanzlei. Um 14 Uhr gibt es jede Woche eine Pressekonferenz des Kabinetts im Landtag, in der die Ministerinnen und Minister über ihre Aktivitäten und das Ergebnis der Kabinettssitzung berichten.
Am kommenden Dienstag sieht der Plan jedoch etwas anders aus: Von 10 Uhr bis ca. 13 Uhr ist eine Sondersitzung des Landtages geplant. Grund dafür ist eine Änderung des Kommunalverfassungsrechts, das noch rechtzeitig vor der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 umgesetzt werden soll.
Bisher war ein Teil der Menschen mit Behinderungen von Wahlen ausgeschlossen, das Bundesverfassungsgericht stufte diesen Ausschluss jedoch im Januar als verfassungswidrig ein. Um die Verfassungswidrichkeit zu beseitigen, muss das Landesrecht geändert werden – dies geht nur mit der Einhaltung des gesetzlich festgelegten Zeitplans für die Einbringung und den Beschluss eines Gesetzentwurfs. Um den Zeitplan einzuhalten, wird die Sondersitzung am Dienstag eingeschoben.
Nach der Sondersitzung des Plenums tagt im Anschluss der Finanzausschuss in einer Sondersitzung zum Thema NORD/LB. Außerdem tagt der Innenausschuss, der sich mit der Gesetzesänderung des Kommunalverfassungsgesetzes beschäftigt und eine Beschlussempfehlung für den Landtag erarbeitet. Parallel zu beiden Ausschüssen findet unsere Fraktionssitzung statt, an der die Finanzer und Innenpolitiker diesmal nicht teilnehmen können.
Das Kabinett hat seine Sitzung auf 9 Uhr vorgezogen und kann somit auch an der Sondersitzung des Landtages teilnehmen. Ob und wann es eine Kabinettspressekonferenz (die ja normalerweise 14 Uhr stattfindet) geben wird, ist noch nicht klar. Vielleicht fällt sie auch aus.
Am Donnerstag und Freitag findet dann die turnusmäßige Landtagssitzung statt. Dort beschäftigen wir uns in zweiter Lesung mit dem Kommunalverfassungsgesetz und verabschieden dieses, damit es zur Kommunalwahl in Kraft treten kann. Außerdem diskutieren wir u.a. das Pflegekinderwesen, das Krankenhausgesetz, das Pensionsfondsgesetz, “Fridays for Future”, die Steuerpflicht für Seniorinnen und Senioren und Kinderrechte. Insgesamt gibt es 31 Tagesordnungspunkte. Da dies zu viele Punkte sind, um sie in zwei Tagen abzuarbeiten, wird ein Teil auf Dienstag geschoben. Daher sind für die Dienstagssitzung drei Stunden vorgesehen.