Diese Landtagswoche steckte voller Überraschungen und unvorhersehbaren Wendungen. Auf drei davon möchte ich kurz eingehen:
Der von der AfD beantragte Untersuchungsausschuss zum Linksextremismus ist nicht zustande gekommen. Das lag aber überraschenderweise nicht daran, dass mehr Abgeordnete gegen den Antrag gestimmt haben, sondern daran, dass bei der AfD nicht genug Abgeordnete dafür gestimmt haben. Um ihr Recht auf einen so genannten Minderheiten-Untersuchungsausschuss durchzusetzen, benötigen sie mindesten ein Viertel der Stimmen. Sie haben am Mittwoch aber nur 21 Stimmen von 87 Stimmen abgegeben.
Man streitet sich jetzt noch über die genaue Auslegung des Ergebnisses und ob man deshalb vor Gericht zieht. Klar ist aber: Es wird alles noch eine ganze Weile dauern. Ob es dann in dieser Legislatur überhaupt eine Entscheidung bzw. einen Ausschuss zum Linksextremismus geben wird, ist nicht klar.
Die Debatte zu unserem Antrag „Gute Arbeit in der Jugendarbeit“ verlief zu mindest vom Ergebnis her überraschend gut. Die Koalition hatte kurzfristig einen Alternativantrag vorgelegt, der leider vorrangig Prosa enthält.
Während der Debatte war der Plenarsaal leider sehr leer, was die mangelnde Priorität der Jugendarbeit bei der Koalition mal wieder ganz deutlich zeigt. Vor einem so leer gefegten Plenum zu sprechen, fand ich wirklich traurig, zumal die Debatte nicht irgendwann in den Abendstunden lief, sondern im Prio-Block um 11 Uhr.
Am Ende wandelte sich dieses Desinteresse aber in einen Vorteil für uns um. Die Koalition wollte ihren Alternativantrag beschließen lassen, da aber ein Antrag auf Überweisung der beiden Anträge gestellt wurde, musste dieser zuerst abgestimmt werden. Die schlechte Sitzungsdisziplin der Koalition führte dann dazu, dass beide Anträge mit 31 (Opposition) zu 28 (Koalition) Stimmen in den Sozialausschuss überweisen wurden. Wir werden das Thema also nach der Sommerpause im Ausschuss diskutieren und danach kommt es noch mal in den Landtag. So kann es gehen, wenn man als Koalition mit Abwesenheit glänzt. Ein kleiner Sieg im sonst so vorhersehbaren Oppositions-Alltag.
Und last but not least noch einige Worte zu der überraschend schnell erfolgten Nachbesetzung des Finanzministers: Michael Richter war schon unter Jens Bullerjahn (SPD) Staatssekretär und hat daher eine langjährige Erfahrung im Finanzbereich. Es ist daher nachvollziehbar, dass sich die Regierung sehr schnell für ihn als Schröders Nachfolger entschieden hat.
Ich glaube aber, dass die Bullerjahn-Linie nun in gewissen Weise fortgeführt wird. Nach der allgemeinen Erleichterung über Schröders Rücktritt wird wahrscheinlich recht schnell Frust darüber entstehen, dass die einzelnen Ministerien ihre Pläne für den Haushalt nicht durchbekommen werden.
Mit der Ernennung Michael Richters (CDU) zum Finanzminister hat sich die Regierung weder verjüngt noch regionalisiert. Er ist mit seinen 64 Jahren eines der ältesten Regierungsmitglieder (als Staatssekretär wäre er im August mit 65 Jahren in den Ruhestand gegangen). Außerdem wohnt er nicht in Sachsen-Anhalt, daher werden ihn alle Entscheidungen die er als Minister trifft, gar nicht betreffen.
Herr Richter sprach in der Mitteldeutschen Zeitung davon, dass ihn die Entscheidung zum Minister ernannt zu werden, überrascht hat. Mich überrascht das nicht. Als Mitglied des Finanzausschusses habe ich einige Ereignisse im Hintergrund mitbekommen, daher ist weder der Rücktritt Schröders (oder eher der Rausschmiss) noch die Ernennung Richters für mich überraschend. Allein der Zeitpunkt des Rücktritts hat mich kurz erstaunt. Wenn man aber einen Blick ins Ministergesetz wirft, ist der Zeitraum gar nicht mehr so erstaunenswert. Dort steht in § 13 Ruhegehalt: “Ein ehemaliges Mitglied der Landesregierung hat von dem Zeitpunkt an, in dem seine Amtsbezüge aufhören, Anspruch auf Ruhegehalt, wenn es der Landesregierung mindestens zwei Jahre angehört hat.”
Die Legislaturperiode endet im Jahr 2021. Wer nun noch weiß, wann die Legislatur begonnen hat, könnte einwerfen, dass die Wahl doch im März 2016 stattgefunden hat, also dementsprechend auch im März 2021 gewählt werden müsste. Es würden also drei Monate bis zum Ruhegehalt fehlen. Diesem Argument kann ich entgegenhalten, dass die Koalition schon seit Monaten darüber nachdenkt, die Legislaturperiode bis zum Juni 2021 zu verlängern. Spannend, oder?
Ich glaube übrigens, dass die Nachbesetzung des nun frei gewordenen Staatssekretärsposten auch recht zügig stattfinden wird. Mal schauen, ob ich meine Wette bezüglich der konkreten Person gewinnen werde. Es geht immerhin um ein Mittagessen! (-;