Zum Juli 2019 wird die Höhe der Abgeordnetenentschädigung neu festgelegt. Geregelt ist dies in § 6 des Abgeordnetengesetzes des Landes. Grundlage der Diätenerhöhung ist die Veränderung des Nominallohnindexes in Sachsen-Anhalt zwischen den Jahren 2017 und 2018.
Ab Juli 2019 beträgt die monatliche Entschädigung 6.889,87 Euro. Außerdem erhalten die Abgeordneten eine monatliche Kostenpauschale die ab 1. Juli eine Höhe von 1.878,55 Euro hat. Die Kostenpauschale wird auf Grundlage der Veränderung des Verbraucherpreisindexes des Landes zwischen den Jahren 2017 und 2018 berechnet.
Zusammengefasst ergibt die Erhöhung der Diät monatlich 284,05 Euro zusätzlich. Und die Erhöhung der Kostenpauschale monatlich 29,58 Euro mehr.
Weitere Informationen zu den Einnahmen der Abgeordneten finden sich unter dem Menüpunkt “Transparenz“.