Seit dem Jahr 2017 beschäftige ich mich hin und wieder mit den Reisetätigkeiten der Landesregierung. Einige MinisterInnen und StaatssekretärInnen sind nur selten im Ausland unterwegs, andere mehrfach im Jahr. Eine Kleine Anfrage aus dem Jahr 2018 gibt dazu einen interessanten Überblick.
Auffällig geworden sind in den vergangenen Jahren Verkehrsminister Webel, Kultur-Staatssekretär Schellenberger und Wirtschaftsminister Willingmann. Auch der ehemalige Finanzminister Schröder ist mit seiner USA-Reise in die Schlagzeilen geraten.
Grundsätzlich finde ich es total nachvollziehbar, dass die Landesregierung außerhalb Deutschlands unterwegs ist, das Bundesland und dessen wirtschaftliche, soziale und kulturelle Seiten vorstellt und neue Partner und Investoren sucht. Allerdings sollte das in einem vertretbaren finanziellen Rahmen stattfinden und öffentlich nachvollziehbar sein.
Ich finde es wichtig, dass das Parlament auf diese Reisetätigkeiten ab und zu ein Auge wirft und sich sowohl die Reisekosten als auch die Ergebnisse solcher Reisen vorlegen lässt.
Ist es im Rahmen, wenn eine siebentägige USA-Reise des Wirtschaftsministers 103.000 Euro kostet? Bringt es dem Land tatsächlich einen Mehrwert, wenn der Verkehrsminister einmal jährlich nach China fliegt? Und muss der Kulturstaatssekretär tatsächlich zu einer Tourismusmesse nach Singapur fliegen, um das Unesco-Kulturerbeland Sachsen-Anhalt vorzustellen? Wäre es vielleicht sinnvoll, klare Regeln für solche Reisen festzulegen?
Die Parlamentsmitglieder sind übrigens auch im Ausland unterwegs. Jeder Ausschuss macht mindestens einmal in der Legislatur eine Ausschussreise. Ausnahme bildet der Europaausschuss, der deutlich häufiger reist. Die Ausschüsse legen selbst fest, wohin sie reisen und was dort gemacht werden soll. Der Bildungsausschuss könnte sich beispielsweise das Bildungssystem in Finnland anschauen, der Sozialausschuss sich über die akademische Pflegeausbildung in Polen informieren und der Finanzausschuss über den Umgang mit der Bankenkrise in Island.
Für diese Reisen ins Ausland gibt es klare Regeln. Diese sind in der “Richtlinie über Reisen der Ausschüsse an Orte außerhalb Sachsen-Anhalts” geregelt. Dort heißt es: “Die Ausschüsse des Landtages können in Erledigung ihrer Aufgaben Reisen an Orte außerhalb Sachsen-Anhalts unternehmen, wenn sie für die Vorbereitung von Entscheidungen des Ausschusses, für die Pflege interregionaler Kontakte des Landes/des Landtages oder die Wahrung von Interessen des Landes Sachsen-Anhalts erforderlich sind. Die Reisen sind so vorzubereiten und durchzuführen, dass … die erforderlichen Haushaltsmittel wirtschaftlich verwendet werden.” Außerdem ist festgelegt, dass die Reisen drei Tage zuzüglich eines halben An- und Abreisetages nicht überschreiten soll.
Der Finanzausschuss wird seine Reise im Jahr 2020 unternehmen. Es ist allerdings noch nicht klar, wohin die Reise geht.
Auch bei den Auslandreisen des Parlaments gibt es Diskussionen und hin und wieder Pressenachfragen. Kürzlich berichtete die Mitteldeutsche Zeitung kritisch über eine geplante Vietnam-Reise des Europaausschusses.