In den vergangenen Monaten hat DIE LINKE bereits 10 Kleine Anfragen gestellt, die sich mit den Beraterverträgen rund um die IB befassen. In den meisten Antworten auf unsere Fragen antwortet das Land aber nur recht knapp und lässt viel Interpretationsspielraum. Das heißt, eine Antwort der Landesregierung zieht meist mindestens eine neue Kleine Anfrage unsererseits nach sich.

Langsam sind wir nun mit all den uns vorliegenden Fakten an einem Punkt angekommen, der unsere Vermutungen zu den Verflechtungen zwischen Landesregierung, Investitionsbank und isw zu bestätigen scheint.

IMG_7729Außerdem besteht seit November 2016 der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA). Dort hören wir zukünftig diverse Zeugen aus dem Finanzministerium, der Investitionsbank und dem isw. Momentan ist der PUA für uns aber eher Ergänzung zu den von uns bereits gesammelten Fakten.

Herausbekommen haben wir aktuell, dass die Investitionsbank seit 2006 schon 31 Aufträge an das isw vergeben hat. In 29 Fällen geschah diese Beauftragung freihändig und ohne Vergleichsangebote. Allein an das isw flossen auf diese Weise über 7 Mio. Euro.

Auffällig sind gut die Hälfte dieser Unterbeauftragungen des isw u.a., weil sie sich alle auf einen einzelnen Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen IB und Finanzministerium aus dem November 2009 beziehen. Dieser Vertrag ist der Vorgänger des Geschäftsbesorgungsvertrages aus 2013, der  zum Untersuchungsausschuss und zum Rücktritt von Minister Felgner geführt hat.

Es wird immer deutlicher, dass die Landesregierung die IB lediglich als Mittelsmann nutzte, um strenge Vergaberegeln zu umgehen und das isw vorbei am Landtag zu beauftragen. Unklar ist noch, in welcher Höhe die IB von ihrer Mittelsmanntätigkeit profitierte und immer noch profitiert.

Parallel zu unseren Recherchen tut sich nun etwas in der Landesregierung. Finanzminister Schröder hat Laufzeit und Umfang des großen Geschäftsbesorgungsvertrages aus dem Jahr 2013 deutlich reduziert. Die IB hat laut Volksstimme daraufhin den Vertrag mit dem isw gekündigt.

Für uns ist elementar, welche Leistungen die IB und das isw konkret erbracht haben, wie damit auf Seiten der Regierung umgegangen wurde und ob bei der Vergabe alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Erst wenn das alles geklärt ist, kann aus unserer Sicht entschieden werden, wie weiter verfahren wird. Das muss nicht zwangsweise heißen, dass Verträge gekündigt werden müssen. Am Vergabeverfahren muss sich aber in jedem Fall etwas ändern.

Wir bleiben dran und werden in der kommenden Woche eine weitere Kleine Anfrage zu dem Thema stellen.