Anfang Juni stellte ich eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Neueinstellungen für politische Führung in der 7. Wahlperiode“. Sinn dieser Anfrage war es, zu erfahren, wie viel Personal die Ministerien in ihren Leitungsebenen rund um die Ministerinnen und Minister eingestellt haben. Im Koalitionsvertrag steht zu diesem Thema folgendes:
„Für das Jahr 2016 sind durch das Ministerium der Finanzen Anträge auf bis zu sieben befristete externe Neueinstellungen pro Ministerium zu genehmigen…“.
Ich wollte u.a. wissen, wie viele dieser Stellen besetzt wurden. Die Antwort der Landesregierung kam Mitte Juli. Zwar wurden meine Fragen umfangreich beantwortet, allerdings nicht in der offiziellen Antwort, sondern in einer nicht öffentlichen Antwort, die in der Geheimschutzstelle des Landtages hinterlegt wurde. Dort können Abgeordnete unter Aufsicht Akten einsehen, die aus verschiedenen Gründen nicht öffentlich gemacht werden dürfen.
Bei der Antwort auf meine Anfrage wurde wie folgt argumentiert: „Bei den erfragten Daten handelt es sich zum Teil um personenbezogene Daten im Sinne des § 2 Abs. Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt die Rückschlüsse auf die Eingruppierung und das Entgelt von einzelnen Beschäftigten ermöglichen.“ Die durchaus interessanten Informationen konnte ich also einsehen, durfte aber nicht mit ihnen arbeiten, was aus meiner Sicht die Kleine Anfrage obsolet macht. Dazu hatte ich im Juli bereits einen kurzen Beitrag geschrieben.
Aus meiner Sicht muss es eine Möglichkeit geben, Antworten auf die Fragen zu bekommen, mit denen ich offiziell arbeiten kann, ohne damit die Persönlichkeitsrechte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien zu gefährden. Also rief ich im Finanzministerium an, das für die Beantwortung der Anfrage zuständig ist. Daraufhin folgten ein Mailverkehr und weitere Telefonate. Man sagte mir zu, sich darum zu kümmern. Nach einigen Tagen bekam ich dann eine Mail des Finanzministers, der mir anbot, persönlich Stellung zu nehmen. Also trafen wir uns am Rande einer Finanzausschusssitzung. Bei dem Gespräch teilte er mir mit, dass er nicht dafür zuständig sei, die Geheimhaltungsstufe zu verändern. Ich solle mich an die Landtagsverwaltung oder an die Staatskanzlei wenden.
Also wandte ich mich an die Landtagsverwaltung. Dort teilte man mir mit, dass man nur das ausführen würde, was vom Ministerium gefordert würde und daran nichts ändern dürfe. Das MF hatte darum gebeten: „… diese Anlage in der Geheimschutzstelle des Landtages zu hinterlegen und eine Veröffentlichung insoweit auszuschließen.“ Mir wurde empfohlen, mich an den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD) des Landtages zu wenden, um daraufhin ein Schreiben an die Landtagspräsidentin zu richten.
Es folgte ein Termin beim GBD, wo man mich über die Rechte der Parlamentarier informierte und mir ein Urteil des Landesverfassungsgerichtes zum Thema Geheimhaltung bei Antworten auf Kleine Anfragen mitgab. Auf Grundlage dieses Urteils verfasste ich Ende August ein Schreiben an die Landtagspräsidentin. Ich bat darum, mit folgenden Informationen arbeiten zu können:
- Gesamtanzahl der bis zum Beantwortungsdatum besetzen Stellen
- Anzahl der pro Ministerium ausgenutzten Stellen
- Niedrigste und höchste Eingruppierung
- Gesamthöhe der bis zum Stichtag angefallenen Personalkosten
- Zusammenfassende Angabe, wo die neuen Stellen eingesetzt wurden, also im Stab der Ministerien oder in den Fachabteilungen
- Und ggf. weitere Informationen, die keine Schlüsse auf einzelne Personen zulassen und sich damit am Datenschutzgesetz orientieren
Leider verließ das Schreiben erst drei Wochen später den Landtag in Richtung Staatskanzlei. Von da aus ging es dann wieder in Richtung Finanzministerium. Offensichtlich fühlte sich niemand zuständig, meiner Bitte nachzukommen.
Zur Landtagssitzung Ende September informierte mich der Finanzminister, dass das Schreiben bei ihm eingegangen sei und er nun sein Justiziariat mit einer Beantwortung beauftragen würde. In der Finanzausschusssitzung am 18. Oktober teilte mir Herr Schröder mit, dass ich mit den von mir im Schreiben geforderten Informationen arbeiten könne und das eine schriftliche Antwort in Kürze bei mir eintreffen würde. Am 23. Oktober kam dann die schriftliche Antwort.
Es hat also seit Einreichung der Kleinen Anfrage Anfang Juni fast fünf Monate gedauert, bis ich eine verwertbare Antwort hatte. Ich habe viel Zeit bei der Recherche, bei Beratungsgesprächen und beim Verfassen von Mails und Anschreiben verbracht. Meine Einschätzung, dass ich mit anonymisierten Daten arbeiten darf, wurde nun von der Landesregierung bestätigt. Schade, dass das nicht von Anfang an ging.
Was ist nun bei meiner Kleinen Anfrage heraus gekommen?
Von den 63 Stellen sind zum Juni 2017 insgesamt 27 Stellen besetzt worden. Die Personalkosten betrugen seit der Einstellung der entsprechenden Beschäftigten im Jahr 2016 bis Mai 2017 insgesamt 1.120.178 Euro. Von den 27 Stellen waren 19 Stellen im Stabsbereich der Ministerien verankert, also z.B. Büroleiter, persönlicher Referent, Pressesprecher, Referent für Öffentlichkeitsarbeit, Referent im Kabinettsreferat. Die restlichen acht Stellen wurden in Fachreferaten eingesetzt.
Die Ministerien haben sehr unterschiedlich in die Stellentöpfe gegriffen: Während Umweltministerium (7), Verkehrsministerium (7), und Sozialministerium (5) ihre sieben zur Verfügung stehenden Stellen komplett bzw. fast vollständig ausgeschöpft haben, haben andere Ministerien kaum oder gar nicht zugegriffen: Justizministerium (0), Staatskanzlei (0), Innenministerium (1), Wirtschaftsministerium (1) und Bildungsministerium (2).
Die höchste Eingruppierung ist eine Stelle in Entgeltgruppe 15 Ü (das sind ja nach Stufe zwischen 6.000 Euro und 7.000 Euro brutto), die niedrigste Eingruppierung erfolgte in EG 4 (zwischen 2.300 Euro und 2.700 Euro brutto). Ein Großteil der Stellen ist oberhalb der Entgeltgruppe 12 angesiedelt, also im gehobenen Dienst.
Diese und weitere Erkenntnisse aus einer zweiten Anfrage zum Thema werden uns im Finanzausschuss beschäftigen.