In den vergangenen beiden Wochen gab es eine ungewöhnlich hohe Dichte an Sitzungstagen. Los ging es vergangene Woche Donnerstag und Freitag mit der Landtagssitzung. Am Montag darauf folgte der Landesjugendhilfeausschuss im Sozialministerium.
Zwischendrin kamen die Einladungen für den Rechnungsprüfungsausschuss und den Untersuchungsausschuss. Diese fanden am Donnerstag und Freitag dieser Woche statt. Die Sitzungen wollen natürlich vorbereitet werden, was diesmal wirklich schwierig war, weil tatsächlich nur der Mittwoch für die Vorbereitung blieb.
Nach dem langen Wochenende über den 1. Mai folgt am Mittwoch der Finanzausschuss.
Zwischen all den Sitzungen gab es noch ein bisschen Bewegung beim Thema IBG-Affäre. Wir hatten Anfang März einen Antrag in der Landtagssitzung gestellt und die Landesregierung aufgefordert, uns den Bericht der EU-Antikorruptionsbehörde OLAF zukommen zu lassen. In diesem Bericht hat sich die EU umfangreich mit der IBG beschäftigt. Leider wurde der Antrag vom Parlament abgelehnt.
Der Finanzausschuss hatte die Landesregierung dann Mitte März aufgefordert, uns unverzüglich den Bericht und nach Fertigstellung auch die Stellungnahme der Landesregierung zur Verfügung zu stellen. Das ist bis heute nicht passiert. Was jedoch zwischendurch geschah, konnten wir in der Zeitung lesen.
Die Stellungnahme der Landesregierung wurde fertiggestellt und den Medien vorgestellt. Das Finanzministerium hatte also alles ausgewertet, die Stellungnahme geschrieben und dann alles der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Abgeordneten blieben außen vor. Als die Pressemitteilung des Ministeriums am Donnerstag bei uns aufschlug, war es Zeit, sich auch zu Wort zu melden.
Schön, dass die Volksstimme die Meinung der Fraktion aufnahm und sie in einem Artikel verarbeitete. Ich bin gespannt, was der Finanzminister am kommenden Mittwoch bei der Finanzausschusssitzung zum OLAF-Bericht sagen wird. Vielleicht ist bis dahin ja der Bericht auch endlich bei uns angekommen…
Beim am Freitag folgenden Untersuchungsausschuss legten wir die nächsten Aktenvorlagen und Zeugenvernehmungen fest. Wir möchten uns gern mit zwei Beraterverträgen der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH beschäftigten. Die Koalition wollte aber nur einen dieser Verträge akzeptieren.
Die Abstimmung zu unserem Antrag ging wie folgt aus 1:0:9. Also eine Stimme für den Vorschlag, null Gegenstimmen und neun Enthaltungen. Damit galt der Antrag als angenommen. Die Koalition dachte, der Antrag ist abgelehnt, weil sie davon ausging, dass eine Mehrheit der Mitglieder dafür sein muss. Es reichte aber eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen und diese war mit meiner Stimme gegeben. Nach etwas Irritation wurde der kleine Abstimmungsunfall von allen sportlich genommen und man gratulierte mir dazu, mit diesem Antrag Parlamentsgeschichte geschrieben zu haben. Keine Ahnung, ob das so ist, gefreut habe ich mich auf jeden Fall.