Ende April hatte ich über einige Themen geschrieben, die demnächst relevant werden könnten. Das waren MIFA, Hochschulen, Untersuchungen zu den Beraterverträgen und die Förderpolitik im Jugendbereich.
In allen Bereichen gab es in den vergangenen Wochen Bewegung. Auf ein Thema möchte ich jetzt schon mal detailliert eingehen.
Die beiden Anfragen, die wir rund um das Thema “MIFA” gestellt hatten, wurden beantwortet und das auf durchaus überraschende Weise. Von den 16 Fragen (13 Fragen mit Unterteilungen), die wir in der Anfrage zu MIFA hatten, fordern laut Landesregierung sieben der Fragen Informationen ab, die schutzwürdige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhalten, daher wurden diese in der Geheimschutzstelle des Landtages hinterlegt. Damit sind die Antworten ausschließlich für Parlamentarier einsehbar und dürfen nicht weiter gegeben werden.
Diese strenge Einschätzung irritierte mich, daher war ich sehr gespannt auf die Informationen in der Geheimschutzstelle. Dort überraschte mich die Landesregierung mit Antworten, die so allgemein gehalten waren, dass sie aus meiner Sicht keinen Geheimschutz bedürfen. In einer Antwort wurde sogar auf ein öffentlich einsehbares Plenarprotokoll und eine andere Kleine Anfrage von mir verweisen. Wirklich sehr geheim!
In einer anderen Antwort verschwieg man die Mitglieder des Bürgschaftsausschusses. Dieser setzt sich aus Vertretern der relevanten Ministerien (Wirtschaftsministerium, Finanzministerium, Umweltministerium, Verkehrsministerium) und Vertreter der IHK Magdeburg, der IHK Halle und des DGB zusammen. Die Namen der Mitglieder stufte man als geheimhaltungspflichtig ein, was ich aus Datenschutzgründen durchaus verstehen könnte, wäre da nicht eine andere Kleine Anfrage, die kurz vor der MIFA-Anfrage beantwortet wurde. Dort fragte ich ebenfalls nach den Mitgliedern des Bürgschaftsausschusses und bekam als Antwort eine Liste mit Namen.
Auch einige andere Antworten sind so allgemeinen gehalten, dass ich die Geheimhaltung nicht nachvollziehen kann. Um doch noch offiziell an die Antworten zu kommen, ließ ich mich rechtlich vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages beraten. Dort kam man zu einer ähnlichen Einschätzung wie ich. Also schrieb ich auf kurzem Wege dem Finanzminister an und bat um Überprüfung. Dies sagte er mir zu und wird sich im Laufe der Woche bei mir melden.
Insgesamt ist das Verhalten der Landesregerung bei der Beantwortung der Anfrage sehr merkwürdig. Ob die Regierung bei der MIFA-Sache etwas nervös ist, weil man weiß, dass einiges nicht optimal gelaufen ist und viel auf dem Spiel steht?
Warum diese strenge Geheimhaltung? Warum eine so inkonsistente Einschätzung von schutzwürdigen Informationen? Warum werden Dinge, die bereits öffentlich sind, nun nicht mehr öffentlich beantwortet?
Grundsätzlich ist die Landesregierung verpflichtet, Anfragen so zu beantworten, dass sie öffentlich zugänglich sind. Sollte das nicht möglich sein, muss für jede Frage einzeln begründet werden, was genau gegen eine öffentliche Antwort spricht. Sollte die Landesregierung trotz Nachfrage öffentlich zu machende Informationen nicht herausgeben, kann dagegen geklagt werden. Einige Parlamentarier haben dies in den vergangenen Legislaturperioden erfolgreich getan.