Kurz vor der Europa- und Kommunalwahl findet in der kommenden Woche noch eine Landtagssitzung statt. Die Fraktionen haben mal wieder so viele Initiativen eingereicht, dass wir die Sitzung um einen halben Tag verlängern müssen und schon am Mittwoch um 14 Uhr beginnen.

Von uns sind 14 Initiativen auf der Tagesordnung, wobei einige davon aus den Ausschüssen wieder zurück in den Landtag kommen. Neu eingereicht haben wir unter anderem Anträge zu den Themen Unikliniken, Jugendaustausche in Europa, Kinderhospize und Alleenschutz. Von uns Finanzern kommen außerdem Anträge zum Schwimmbadfonds und zum neuen Staatsvertrag der NORD/LB.

Damit alle Kinder schwimmen lernen können, beantragen wir einen Schwimmbadfonds zur Sicherung von Schwimm- und Freibädern. Foto: pixabay

Den Schwimmbadfonds hatte ich an dieser Stelle schon mal angesprochen. Uns geht es mit dem Antrag darum, kommunale Schwimmbäder besonders im ländlichen Bereich zu erhalten. Da der Betrieb von Schwimm- bzw. Freibädern eine freiwillige Aufgabe der Kommunen ist, kann von uns nicht vorgeschrieben werden, dass diese vorgehalten werden müssen bzw. in welcher Höhe sie finanziert werden können. Wenn wir das als Landtag verpflichtend festlegen würden, müssten wir die Schwimmbäder auch mit Landesmitteln finanzieren.

Wir wollen den Erhalt von Schwimmbädern an den Schwimmunterricht in Schulen koppeln. Dass Schwimmunterricht in den Grundschulen erteilt wird, ist verpflichtend im Lehrplan geregelt. Es muss also wohnortnah Einrichtungen geben, in denen Schwimmunterricht erteilt werden kann. Um die Kommunen bei der Finanzierung dieser Einrichtungen zu unterstützen, wollen wir für die Jahre 2020 und 2021 jeweils 5 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung stellen. Der Antrag wird von mir eingebracht.

Der Antrag zum Staatsvertrag der NORD/LB stellt Swen Knöchel im Plenum vor. Hintergrund des Antrages ist eine notwendig gewordene Änderung des Staatsvertrages wegen der finanziellen Notlage der Bank. Der Staatsvertrag soll am 3. Juni von den Ministerpräsidenten Niedersachsens und Sachsen-Anhalts unterschrieben werden. Erst nach der Unterschrift wird dieser den Parlamenten der beiden Länder diskutiert. Das wird bei uns Ende Juni sein. Weswegen stellen wir nun schon vorher einen Antrag? Wir haben als Parlament bis zum 31. Mai Zeit, um uns zum Entwurf des Staatsvertrages zu äußern. Diese Stellungnahme geht dann an die beiden Landesregierungen. Im Zweifel müsste der Staatsvertrag auf Grundlage der Stellungnahmen angepasst werden. Da sich der Finanzausschuss in seiner letzten Sitzung nicht auf eine Stellungnahme einigen konnte (oder besser: keine Stellungnahme erarbeitet hat), legen wir nun unseren Vorschlag einer Stellungnahme vor. Wir sind beispielsweise nicht damit einverstanden, dass die Regierungen ohne Mitwirkung der Parlamente über eine Privatisierung der Bank entscheiden können.

Ein weiterer Antrag wird sich mit der Bewilligung von Zuwendungsbescheiden im Jugendbereich beschäftigen. Er baut auf einen Antrag auf, den ich zu diesem Thema bereits im Jahr 2016 in meiner Funktion als Jugendpolitische Sprecherin gestellt habe. Seit dem Jahr 2016 habe ich vierteljährlich den Stand der Bewilligungen abgefragt, um Veränderungen bzw. Verbesserungen beim Bewilligungszeitraum überprüfen zu können. Die Auswertung der Kleinen Anfragen hat ergeben, dass sich kaum etwas verändert hat. Er Großteil der Vereine erhält nach wie vor erst im II. oder III. Quartal einen Zuwendungsbescheid. So geht es nicht, daher dieser Antrag.