Das politische Geschäft ist ein Kräftemessen. Mal geht es vor, mal zurück. Als Opposition ist es besonders schwer, Erfolge zu erreichen, daher zählen diese dann besonders viel. In den vergangenen Tagen gab es einige Bewegungen, die tatsächlich eine recht positive Erfolgsbilanz hinterließen:

Punkte für die Opposition:

Kulturstaatssekretär Schellenberger fliegt nicht nach Singapur. Die Reise wurde abgesagt, da das Wirtschaftsministerium die ihr unterstellte Investitions- und Marketinggesellschaft angewiesen hat, sich auf ihre Kernprojekte zu konzentrieren. Dazu gehört eben nicht die Organisation der Reise des Staatssekretärs. Das ist gut und richtig und spart eine Menge Steuergeld. Und auch wenn das MW eine klare Ansage gemacht hat: Der mediale Druck der Opposition hat sicher auch dazu beigetragen, diese Reise zu verhindern.

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Auch wenn die Entscheidungen des Finanzausschusses mitunter ohne jede Vernunft getroffen werden (dazu kommen wir nachher noch), ist der Finanzausschuss immer wieder für positive Überraschungen gut. In dieser Woche gab es im Ausschuss eine Vorlage vom Bildungsministerium (das neben Bildung auch für Religionen zuständig ist) in der es um die Freigabe von 350.000 Euro ging. Geplant waren diese Mittel für das Projekt “Moderner Protestantismus im gesellschaftlichen Diskurs”, das in den Jahren 2020 bis 2024 umgesetzt werden soll. In den vergangen Haushaltsberatungen wurde ein so genannter Sperrvermerk ausgebracht, der besagte, dass die Mittel für das Projekt erst frei gegeben werden, wenn dem Finanzausschuss ein Evaluationsbericht zu dem vorherigen Projekt aus den Jahren 2015 bis 2019 vorgelegt wird. Das war nun der Fall. Unsere Oppositions-Meinung war klar: Das ist kein notwendiges Projekt, die Anzahl der Gläubigen in Sachsen-Anhalt ist verschwindend gering und freie Haushaltsmittel für die kommenden Jahre eh kaum vorhanden. Kurz gesagt, wir empfahlen eine Ablehnung. Und die Koalition ist tatsächlich unserer Empfehlung zur Ablehnung der Mittelfreigabe gefolgt! Das Haushaltsloch für die Jahre 2020/2021 hat sich also am Mittwoch ein Stückchen geschlossen.

Ein kleiner Erfolg ist auch im Bereich Transparenz zu vermelden. Schon vor einiger Zeit habe ich mich in die Diskussion zur Novelle des Hochschulgesetzes (HSG) eingebracht und dazu Kleine Anfragen gestellt. Eine der Anfragen beschäftigte sich mit den Prüfrechten des Landesrechnungshofes. Dieser soll mit dem neuen HSG stark beschnitten werden. Um das auch öffentlich klar heraus zu stellen, stellte ich in meiner (ungewöhnlich kurzen) Anfrage genau drei Fragen:

  1. Wie hoch sind die jeweiligen Anteile der Hochschulen am Stammkapital von Beteiligungen in absoluten Werten?
  2. Welche weiteren Gesellschafter sind beteiligt?
  3. Falls gesetzlich geregelt wird, dass der Landesrechnungshof Kontrollbefugnisse erst für Hochschulbeteiligungen von mehr als 40.000 Euro erhält: Wie viele der jetzt bestehenden Beteiligungen könnten durch den Landesrechnungshof kontrolliert werden und wie viele nicht?

Die Antwort auf Frage drei fiel sehr kurz aus: Wenn es so kommt, wie geplant, kann der Landesrechnungshof keine der Beteiligungen prüfen. Die Antwort auf Frage eins und zwei allerdings landeten komplett in der Geheimschutzstelle des Landtages. Das heißt, nur die Parlamentarier können sie sich anschauen. Begründet wurde dieses Vorgehen mit den Interessen der weiteren Gesellschafter. Warum man nicht die Anteile der Hochschulen veröffentlicht hat und dann nur die anderen Gesellschafter (verständlicherweise) schützt, kann ich nur mutmaßen. Da ich mit dieser Geheimhaltung unzufrieden war, habe ich mich (entgegen der eigentlich vorgesehen Regelungen) an den Wirtschaftsminister direkt gewandt. Ergebnis: Die Antwort wird überarbeitet und der Anteil der Hochschulen veröffentlicht. Na geht doch!

Punkte für die Landesregierung:

Im Finanzausschuss haben wir uns am Mittwoch mit dem “Masterplan Tourismus” beschäftigt. Dieser soll für die Jahre 2020 bis 2027 erstellt werden und vorgeben, wohin es mit dem Tourismus im Lande gehen soll. Kosten für die Erstellung des Plans: Mindestens 61.129,65 Euro und maximal 120.000 Euro. Uns wurde zwar eine Vorlage zugesandt, einen Zeitplan für die Erstellung des Masterplans gab es jedoch nicht. Außerdem fehlten noch Informationen, die im Wirtschaftsausschuss erfragt worden und dem Finanzausschuss schriftlich vor der Sitzung zugeleitet werden sollten. Machte der Koalition aber nichts aus, der Auftrag wurde trotzdem vergeben. Rechtfertigung: Die Zustimmung hätte man halt vorher so besprochen. Aha.

Frustriert bin ich auch wegen des Hebammenfonds. Wir haben immer noch nicht die im September zugesagten Unterlagen erhalten und wissen daher nicht, ob der Vertrag zur Umsetzung des Fonds zwischen Sozialministerium und Investitionsbank überhaupt schon unterzeichnet ist. Je länger sich das zieht, desto unwahrscheinlicher wird es, dass in diesem Jahr noch Geld an die Hebammen fließt.