Wenn Abgeordnete in Kleinen Anfragen Sachverhalte hinterfragen, die nicht zur Veröffentlichung gedacht sind, werden die Antworten in die Geheimschutzstelle des Landtages geschickt. Dort kann man sich die delikaten Antworten unter Aufsicht anschauen, darf sie aber nicht mitnehmen oder veröffentlichen.

Einerseits ist diese Regelung durchaus nachvollziehbar, denn manche Informationen können persönliche Daten beinhalten (z.B. woher jemand stammt oder wieviel Geld die Person verdient). Andererseits ist die Landesregierung bei der Einschätzung von geheimschutzbedürftigen Informationen mitunter sehr streng, heißt, die Ministerien hinterlegen manchmal Daten, die aus meiner Sicht dort nicht hingehören.

Wie läuft das in der Geheimschutzstelle genau ab? Es gibt im Verwaltungstrakt des Landtages einen kleinen Geheimschutzraum. Dort bekommt man nur durch eine Mitarbeiterin der Landtagsverwaltung Zugang und kann sich, nach Anmeldung, die geheimen Akten anschauen. In der Mitte des Raumes steht ein großer Beratungstisch und in der Ecke ein kleiner Tresor, in dem die Akten aufbewahrt werden. Am Ende des Tisches sitzt eine Mitarbeiterin der Landtagsverwaltung und bewacht das Aktenstudium der Abgeordneten.

Die Abgeordneten dürfen keine Kopien oder Fotos der Akten machen, dafür aber in bestimmten Fällen handschriftliche Notizen anfertigen. Man könnte also in stundenlanger Fleißarbeit die geheimen Antworten in ein Notizheft übertragen und hätte die Antworten dann doch. Das ist bei zwei- oder dreiseitigen Antworten durchaus möglich, bei Excel-Tabellen die sich über zwanzig Seiten erstrecken, kommt man an seine Grenzen.

Einsicht in die Antworten auf Kleine Anfragen dürfen alle Abgeordnete nehmen, egal wer sie gestellt hat. Ansonsten darf sie niemand einsehen. Man darf also keinen wissenschaftlichen Referenten dort hin setzen und auch nicht darüber reden, man kann keinen Juristen zu Rate ziehen oder den Landesrechnungshof fragen. Bei manchen Sachverhalten braucht man aber Experten, weil man die Sachverhalte nicht vollends versteht.

Hier sind die Waffen also sehr unfair verteilt. Auf der einen Seite die Exekutive und in gewisser Weise auch die Landtagsverwaltung mit einer Menge Fachwissen und einer sehr streng auslegbaren Geheimschutzordnung. Und auf der anderen Seite der/die einzelne Abgeordnete allein in der Geheimschutzstelle.

Fraglich ist auch, wer in den Ministerien eigentlich über die Einstufung der Geheimhaltung entscheidet. Das Kabinettreferat, das Ministerbüro, die Fachabteilungen? Und überprüft jemand die Sinnhaftigkeit dieser Einstufung? Offenbar nicht. Das führt dazu, dass es mitunter zu absurden Einstufungen kommt. Zur Veranschaulichung zwei Beispiele:

Die Kleine Anfrage zu Ostdeutschen in Führungspositionen in der Landesverwaltung ist zum Teil in der Geheimschutzstelle gelandet, z.B. die kompletten Daten der Staatskanzlei. Es ist also geheim, wie viele Abteilungsleiter und Referatsleiter in der Staatskanzlei aus dem Osten kommen. Alle anderen Ministerien haben ihre Daten offengelegt. Begründet wird das Verhalten der Staatskanzlei mit Datenschutz der relevanten ca. 45 Beschäftigten. Das ist an sich schon mal komisch, weil man bei der großen Zahl nicht erkennen kann, wer jeweils gemeint ist.

Noch komischer wird diese Einstufung, wenn man sich die Antwort auf die Kleine Anfrage zu Nebeneinkünften von Führungskräften an Universitätskliniken des Landes ansieht. Dort ist die Rede von einer Person in der Uniklinik Magdeburg, die diverse (auch konkret benannte Nebeneinkünfte hat). Ein Klick auf einer Suchmaschine und man weiß, um wen es sich handelt. Hier wird der Datenschutz offenbar nicht so groß geschrieben. Aus meiner Sicht hätte die Einstufung der beiden Antworten genau anders herum sein müssen: Offenlegung der Daten der Staatskanzlei, Schutz der Führungskraft der Uniklinik Magdeburg.

Ein zweites Beispiel ist der Umgang mit Informationen zu Studien, Gutachten und Beraterverträgen von Land und Unikliniken. Unsere diversen Anfragen ans Land wurden fast komplett veröffentlicht, eine Anfrage an die Unikliniken zum gleichen Thema ist zum Großteil in der Geheimschutzstelle gelandet. Warum? Die Unikliniken sind Anstalten öffentlichen Rechts und werden auch durch öffentliche Mittel finanziert.

Um sich gegen diese mitunter nicht nachvollziehbaren Sicherheitseinstufungen zu wehren, muss man die Geheimschutzordnung des Landtages und deren Lücken gut kennen. Außerdem hilft es, im Landtag oder bei den Ministerien nachzufragen und zu verhandeln, sich an die Präsidentin zu wenden, oder mit MinisterInnen persönlich zu sprechen. Das kostet aber viel Zeit und Kraft. Aus meiner Sicht ist die Geheimschutzordnung in der aktuellen Form nicht praktikabel und behindert die Arbeit der Abgeordneten, denn wie sollen wir Dinge ändern oder öffentlich hinterfragen, wenn wir nicht mal darüber reden dürfen?