Dass der Doppelhaushalt für die Jahre 2020 und 2021 in der beschlossenen Form nicht lange Bestand haben würde, war klar. Dass der Nachtragshaushalt nun aber so schnell eingebracht wird, hätte ich nicht gedacht. Schon übermorgen, am Montag, soll die erste Lesung im Plenum stattfinden. Am Donnerstag darauf dann die zweite Lesung mit Verabschiedung. Zwischendrin tagt der Finanzausschuss.
Wenn es so kommt, hat der Doppelhaushalt genau zwölf Tage lang gehalten. Und dafür haben wir drei Monate lang getagt. Das ist wirklich verrückt.
Da noch keiner weiß, wie sich die Corona-Pandemie entwickelt und welche finanziellen Auswirkungen sie haben wird, kann ich mir gut vorstellen, dass es noch einen weiteren Nachtragshaushalt geben wird.
Der aktuelle Nachtragshaushalt soll laut Regierungsentwurf einen Umfang von 500 Millionen Euro haben und vor allem Unternehmen (150 Millionen Euro) stützen, Bürgschaftsausfälle (20 Millionen) kompensieren und Lohnfortzahlungen für sechs Wochen (50-60 Millionen) beinhalten. Auch für die Ausrüstung von Polizei, Feuerwehren und Gesundheitsbehörden ist Geld eingeplant. Außerdem sollen Krankenhäuser finanzielle Unterstützung für Intensivbetten und Beatmungsgeräte erhalten. Finanziert werden soll der Nachtrag durch noch bestehende Rücklagen, eine Kreditaufnahme und Aussetzung von Tilgungen im Jahr 2020.
Spannend ist, dass wir genau diese Summe vor acht Tagen zur Verabschiedung des Doppelhaushaltes mit einem Entschließungsantrag beantragt hatten. Dabei ging es genau um die zu erwartenden zusätzlichen Kosten wegen der Corona-Pandemie. Am 20. März hatte das Parlament unseren Antrag abgelehnt, nun wird ein Vorschlag der Regierung in gleicher Höhe vorgelegt, der sicher ohne große Änderungen verabschiedet wird.
Anders als bei der Verabschiedung des Doppelhaushalts soll nun tatsächlich im Plenum geredet werden. Jede Fraktion hat 15 Minuten Redezeit, um über den Nachtragshaushalt und die mit ihm zusammenhängenden Gesetzesentwürfe zu sprechen. Meine Fraktion hatte einen Antrag zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes gestellt, um aktuell und zukünftig zu regeln, dass Eltern bei staatlich angeordneten Schließungen von Einrichtungen keine Beiträge zahlen müssen und der Einnahmeausfall der Träger durch das Land kompensiert wird.
Außerdem wollen wir das Gesetz zu Volksbegehren und Volksbescheiden ändern. Im Fall einer Pandemie oder anderer unvorhersehbarer und unabwendbarer Ereignisse während der Eintragungsfrist für ein Volksbegehren werden die realen Möglichkeiten für die Durchführung eingeschränkt. Daher beantragen wir eine gesetzliche Regelung, um die Eintragungsfrist für ein Volksbegehren zu verlängern. Hintergrund ist, dass noch bis zum 7. Juli das Volksbegehren “Den Mangel beenden” läuft. Wenn die Menschen aber nicht nach draußen dürfen, wird auch niemand Unterschriften leisten können.
Auch die Koalition beantragt Gesetzesänderungen wegen der Corona-Pandemie, darunter das Gesetz zur Verschiebung der Personalratswahlen 2020. Aufgrund der Corona-Krise sollen die Personalratswahlen im Jahr 2020 verschoben werden, weil Vorbereitung und die Durchführung der Wahlen derzeit nicht möglich sind.
Verabredet wurde, dass die Fraktionsvorsitzenden zum Nachtragshaushalt und zu allen Gesetzesänderungen je 15 Minuten reden. Das sind eine Menge Themen für so wenig Zeit. Aber vielleicht gibt es ja Nachfragen und wir können doch noch richtig debattieren. Ich habe jedenfalls schon einige Nachfragen für den Finanzminister vorbereitet. Am Donnerstag wird es dann eine kurze Sitzung, da dort dann nur noch abgestimmt werden soll.
Bild: Olaf Kosinsky (kosinsky.eu)
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