1. Was alles geht…

Im Rahmen der Parlamentsreform haben wir viele Regelungen, Gesetze und sogar die Verfassung des Landes geändert. Manche dieser Änderungen sind epochal (wie die Aufnahme von Antirassismus als Staatziel), andere sind nur im Parlament zu spüren. In Artikel 53 der Verfassung wurde ein neuer Absatz eingefügt, der Absatz 2a. Dieser lautet:

“Jedem Mitglied des Landtages ist Zugang zu öffentlichen Einrichtungen zu gewähren. Diese haben ihm auf Verlangen Auskünfte zu erteilen und Akten vorzulegen. Das Verlangen ist an die Landesregierung zu richten. Die Auskunftserteilung und die Aktenvorlage müssen unverzüglich und vollständig erfolgen.”

Wer Informationen bekommt, dem kann auch ein Licht aufgehen. Grafik: pixabay

Das bedeutet, dass jeder einzelne Abgeordnete Unterlagen anfordern und einsehen kann. Bisher ging das nur, wenn dies ein Viertel der Abgeordneten im Ausschuss wollten. Bekam man diese Quote nicht zusammen, gab es keine Akten.

Von der neuen Regelung habe ich nun gleich Gebrauch gemacht und Akten im Sozialministerium eingesehen. Dabei ging es um eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die Verwendungsnachweisprüfungen bei Krankenhausinvestitionen. Klingt etwas kompliziert, ist aber im Kern gar nicht so schlimm. Mir ging es darum, überhaupt mal so eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu sehen (sowas bekommt der Finanzausschuss sonst nicht vorgelegt) und heraus zu finden, wie die Berechnungen bei Personalkosten gemacht wurden.

Die Verwendungsnachweisprüfung hatte das Sozialministerium bis zum Jahr 2012 selbst gemacht, kam jedoch mit der Bearbeitung nicht hinterher, daher wurde überlegt, ob das die Investitionsbank (IB) übernimmt. Das hat sie nach einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung auch gemacht. Bei der Untersuchung kam heraus, dass die IB günstiger ist, als das Ministerium und daher die Aufgabe ab Mitte 2012 übernehmen sollte. Mich interessierte genau diese Berechnung.

Der Blick in die Unterlagen hat mir sehr geholfen, denn nun weiß ich wie eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung aussieht (viel niedrigschwelliger als gedacht) und wie sich die Personalkosten berechnen. Spannend ist, dass die Personalkosten bei der IB deutlich höher sind, die Beschäftigten dort aber offenbar auch deutlich schneller arbeiten und die Bank daher günstiger ist. Das werde ich sicher noch mal hinterfragen.

Ich finde es großartig, dass wir Abgeordnete nun die Möglichkeit haben, solche Unterlagen einzusehen. Es ist wie so oft: Wissen ist Macht.

2. …und was nicht

Als ich im Ministerium saß und die Akten studierte, die man mir zur Verfügung gestellt hatte, wurde ich von einer ehemaligen Kollegin beaufsichtigt. Ich konnte einen Tisch in Ihrem Büro nutzen, sie arbeitete nebenher am Computer. Mehrfach fluchte sie leise in sich hinein, weil die Technik nicht funktionierte. Diverse Technikprobleme mit Telefon, Fax oder Computer kenne ich noch aus meiner Zeit im Ministerium, hatte aber angenommen, dass sich dies in der Zwischenzeit gebessert hatte. Offenbar ist das nicht der Fall.

Passenderweise hatten wir erst einige Wochen vorher einen Selbstbefassungsantrag im Finanzausschuss zum Thema “Landesdatennetz” eingereicht, um zu erfahren, welche Technikprobleme es in den verschiedenen Ministerien gibt. Im Finanzausschuss am 2. September wurde uns dazu ausführlich berichtet. Kurzfassung: Es ist kompliziert und die Ministerien gehen sehr unterschiedlich mit Technikproblemen um. Eine einheitliche Strategie scheint es nicht zu geben, man versucht aber alles, um die Situation zu verbessern. Diese Aussagen im Hinterkopf musste ich doch herzlich lachen, als die Kollegin an ihrem Rechner verzweifelte, weil eine Datei nicht abgespeichert wurde.