Als jugendpolitische Sprecherin mit starken Jugendverbandshintergrund gehe ich die Themen mitunter etwas anders an als die Kolleginnen und Kollegen im zuständigen Ausschuss. Ich weiß, wie die Arbeit in den Verbänden läuft, kenne das Vorgehen der Verwaltung, rede mit Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen über Probleme und Wünsche. Viele derjenigen, die in den Jugendverbänden tätig sind, kenne und schätze ich schon sehr lange. Daher bin ich engagiert, informiert und manchmal auch kämpferisch dabei.

Zu einer guten Arbeit gehören für mich das Lesen von Berichten und Stellungnahmen, das Vorbereiten von Fragen und das Stellen von Anträgen zu Bereichen, die unterrepräsentiert sind. Leider kann ich mein Engagement durch den viel größeren und dominanteren Finanzbereich nur selten so ausleben, wie ich gern würde.

Erstaunlich ist, dass selbst mein gedrosseltes Engagement noch herauszustechen scheint. In der Sozialausschusssitzung Anfang September fiel mir das wieder ganz besonders auf.  Die Koalition diskutierte kaum mit, stellte wenig Fragen, hatte keine Anregungen. Meine beiden Anträge zu Jugendthemen wurden schnell abgehandelt und weggestimmt. Da war kein Engagement, nicht mal Interesse zu spüren. Meine Fraktion hat in dieser Legislaturperiode übrigens elf Anträge zu Jugendthemen gestellt, die Koalition lediglich vier.

Erstaunlich viele Hürden, damit der Antrag überhaupt beraten wird    Foto:pixabay

Der Sozialausschuss hatte auch den Antrag Jugendarbeit während der Corona-Pandemie mit Mehrheit als erledigt erklärt. Dies verstößt aber gegen die Geschäftsordnung des Landtages  (man hätte erwarten können, dass z.m. die erfahrenen Abgeordneten wissen, was in der Geschäftsordnung steht). Nun muss der Antrag noch einmal behandelt werden. Anfang September hatte ich bereits in meinem Beitrag “Viel gesagt, wenig bewegt” darüber berichtet. Da sich zwei Ausschüsse mit dem Thema beschäftigen, ist er also auch wieder bei zwei Ausschüssen auf der Tagesordnung. So dachte ich zumindest.

Der Finanzausschuss, der am 30. September tagt, hat den Antrag als Punkt 20 auf seiner Tagesordnung. Er wurde extra so weit nach hinten gelegt, damit der parallel tagende Sozialausschuss das Thema vormittags behandeln und eine Beschlussempfehlung erarbeiten kann. Nur leider fand sich auf der Tagesordnung des Sozialausschusses eben dieser Antrag nicht. Die Ausschusssekretärin hatte auf zur Aufnahme dieses Themas in die Tagesordnung von keiner Fraktion eine Antwort erhalten und der Ausschussvorsitzende, der die Tagesordnung autorisiert, nahm ihn auch nicht auf. Weil keine Rückmeldungen kamen und auch sonst niemand Interesse zeigte, wurde die Tagesordnung ohne den Jugend-Antrag verschickt. Da ich kein ordentliches Mitglied im Sozialausschuss bin, bekam ich von all dem erstmal nichts mit.

Es kostete mich etliche Telefonate, Mails und Flurgespräche, um die Tagesordnung ändern und den Punkt aufnehmen zu lassen. Damit ist der übliche Ablauf des Verfahrens wieder hergestellt. Denn wenn ein federführender Ausschuss einen Antrag an den mitberatenden Ausschuss zurück überweist (z.B. weil dieser einen Fehler gemacht hat), dann ist es ganz logisch, dass der mitberatende Ausschuss den Antrag dann nicht zwei, drei Sitzungen liegen lässt, sondern ihn schnellstmöglich behandelt. Genau das ist hier nicht passiert und wurde nun glücklicherweise geheilt.

Das wirklich Traurige daran ist ja, dass dem Antrag wohl trotzdem nicht zugestimmt wird. Inhaltlich ist also auch durch mein Engagement nichts gewonnen. Wir können nur darauf hoffen, dass die Koalition eine weitreichende Beschlussempfehlung hat. Trotzdem war es wichtig, den Sozialausschuss auf die fehlerhafte Abstimmung hinzuweisen und den Antrag mit der Bitte um eine inhaltlich dezidierte Beschlussempfehlung zurück zu geben. Wenn die Kolleginnen und Kollegen im Sozialausschuss etwas mehr Interesse (und Kenntnisse der Geschäftsordnung) gezeigt hätten, wäre das ganze Gerenne nicht nötig gewesen, denn eigentlich ist das Prozedere klar.

Einzig positiver Punkt an dieser Geschichte: Ich habe wieder dazu gelernt und weiß jetzt, wie die Geschäftsordnung anzuwenden ist, wie andere Ausschüsse ihre Tagesordnung planen und wie wichtig es ist, nachzufragen und dran zu bleiben.

 

 

* Meine Fraktion hat in dieser Legislaturperiode in allen Ausschüssen zwei Sitze, kann also zwei ordentliche Mitglieder dorthin berufen. Dazu kommen noch zwei stellvertretende Mitglieder. Diese bekommen alle Unterlagen und Einladungen des Ausschusses. Da wir in unserer Fraktion die Themen im Sozialbereich aber auf sechs Personen aufgeteilt haben, müssen wir uns je nach Tagesordnung abstimmen, wer zu welchem Punkt in den Ausschuss geht.