Dass Minister und Staatssekretäre mit dicken Autos zu ihren Terminen fahren, sieht man regelmäßig im Fernsehen. Hersteller wie BMW, Audi oder Mercedes geben den Ministerien sehr günstige Leasingraten, damit sie mit den teuren Autos quasi Werbung fahren.
Was bisher nicht bekannt war und was wir in zwei Kleinen Anfragen erfragt haben, ist, welche Autos in den Landesgesellschaften (Lotto, NASA, Lena, Salus aber auch Investitionsbank etc.) gefahren werden und wer diese auch privat nutzen kann.
Bei Landesgesellschaften gelten andere Regeln als bei Ministern. Führungspersonen bei den Gesellschaften erhalten meist einen eigenen Dienstwagen, der auch privat genutzt werden kann. Für diesen zahlt der Arbeitgeber die gesamten Fahrzeugkosten (Leasing, Kraftstoff, Steuer etc.), die Führungskräfte versteuern den Wagen lediglich als geldwerten Vorteil.
Die Fuhrparks der Landesgesellschaften wurden bisher dominiert von Diesel-Fahrzeugen, günstig im Verbrauch und geeignet für die Langstrecke. Es lässt sich jedoch erkennen, dass mehr und mehr Geschäftsführer ihren sparsamen Diesel gegen Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge eintauschen. Diese Fahrzeuge sind in der Regel nur mit einem Benziner als Verbrennungsmotor zu erhalten und zeichnen sich durch vergleichsweise höhere Leasingraten bei vergleichbarer Ausstattung aus.
Für die Landesgesellschaften ergeben sich bei einem Betrieb eines Plug-In-Hybriden somit eher Mehrkosten als beim Betrieb eines herkömmlichen Verbrenners. Die geringen Laborverbräuche der Fahrzeuge werden im Realbetrieb in der Regel weit übertroffen. Grund ist unter anderem das höhere Gewicht und das Nutzerverhalten. Die Fahrzeuge werden nur selten im Elektro- und vorrangig im Verbrenner-Modus gefahren.
Aus der Anfrage zu Dienstwagen mit Elektro-und Hybridantrieb geht klar hervor, dass die Landesregierung die Anschaffung von Plug-In-Hybriden kritisch sieht: „Sofern Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge eingesetzt wurden, haben die abgefragten Stellen weit überwiegend die Erfahrung gemacht, dass die realen Kraftstoffverbräuche deutlich über den vom jeweiligen Hersteller angegebenen Verbräuchen liegen und sich zum Teil nicht von den Verbräuchen klassischer Verbrennungsmotoren unterscheiden.“ In einem weiteren Absatz steht: „Vor diesem Hintergrund wird in den meisten Stellen der weitere Einsatz von Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen skeptisch gesehen.“
Unsere Anfragen haben außerdem gezeigt, dass Dienstwagen meist von Geschäftsführern gefahren werden. Die Fahrzeuge sind teils sehr hochwertig mit Neupreisen von fast 100.000 Euro (Investitionsbank). Einige Geschäftsführer hatten sogar Zugriff auf einen Fahrer (Lotto). Nur bei einer Landesgesellschaft wurde nach dem Wechsel der Führungskraft auf die Gestellung eines privat nutzbaren Dienstwagens verzichtet (NASA).
Der einzige Vorteil der Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge scheint zu sein, dass die Chefs ordentlich Geld im eigenen Portemonnaie sparen. Seit der Steuerreform zum 1. Januar 2019 wird ein Elektro- oder Hybridfahrzeug mit einem Neuwagenwert von 100.000 Euro bei der Steuer für den Dienstwagennutzer nur noch mit dem halben Preis berechnet. Die vom Dienstwagennutzer zu zahlende Einkommenssteuer halbiert sich somit. Das können schnell mehrere hundert Euro netto mehr im Monat bedeuten. Spannend fand ich auch, was das für krasse Autos sind. Ein Geschäftsführer fährt beispielsweise einen BMW x5 xDrive45e im Wert von rund 96.000 Euro mit Hybrid-Motor und 394 PS. Hier darf schon die Frage erlaubt sein, warum man als Dienstwagen einen so überdimensionierten BMW mit fast 400 PS benötigt. Was bringt das dem Land und warum geht es nicht kleiner?
Die Hybrid-Autos sind weder umweltfreundlicher, noch kostengünstiger als Diesel-oder Benzinfahrzeuge. Das Land täte gut daran, hier Grenzen einzuziehen und die Sinnhaftigkeit des Leasings von Hybriden zu überprüfen.
Die Mitteldeutsche Zeitung hat das Thema aufgenommen und berichtete in ihrer Ausgabe vom 16. Januar 2021 darüber.