Am Montag begann die erste richtige Arbeitswoche in diesem Jahr und auch der Landtag hat gleich fleißig losgelegt. Am gestrigen Mittwoch tagte der Sozialausschuss und befasste sich u.a. mit Änderungen zum Kinderförderungsgesetz, mit Kinderhospizen, der Impfstrategie des Landes und drohenden Krankenhausschließungen im Land.

Auch unser Antrag zum Kompetenzzentrum der Wirtschafts- und Sozialpartner stand auf der Tagesordnung. Wir hatten den Antrag im Oktober in den Landtag eingebracht und beantragt, dass das Kompetenzzentrum auch in der neuen EU-Förderperiode weitergeführt und mit jährlich 75.000 Euro gefördert wird. In diesem Fall scheint sich meine Lobbyarbeit tatsächlich gelohnt zu haben, denn der federführende Wirtschaftsausschuss hat einen Beschlussvorschlag für die mitberatenden Ausschüsse vorgelegt, der unserem Antrag fast komplett folgt. Großartig! Da der Sozialausschuss diese Beschlussempfehlung auch übernommen hat, müssen jetzt nur noch Finanz- und Europaausschuss zustimmen und dann kann der Antrag im Plenum beschlossen werden. Das wäre ein ganz wunderbarer Erfolg!

Tierische Erkenntnisse im Rechnungsprüfungsausschuss – hier zu sehen: Umlaufvermögen

Der heutige Rechnungsprüfungsausschuss befasste sich u.a. mit Bundesfernstraßen, den Problemen bei der Schaffung einer Fördermitteldatenbank und dem Landesgestüt in Prussendorf. Neue Erkenntnis: Zuchthengste gelten als Anlagevermögen, andere Pferde als Umlaufvermögen. Gut, dass ich das auch endlich weiß.

Parallel fand der Petitionsausschuss statt, zu dem ich nachmittags schnell eilte, da er sich mit der Petition zur Jugendarbeit in Sachsen-Anhalt beschäftigte. Als jugendpolitische Sprecherin habe ich diese Petition auch unterstützt und wollte hören, wie sich die Landesregierung dazu positioniert. Ergebnis: Alles ist gut. Dass die Forderungen nach 3 Millionen Euro mehr für die Jugendarbeit vor Ort, eine jährliche Dynamisierung von 2,5 Prozent und die Einführung eines Flächenfaktors für die ländlichen Räume allesamt nicht erfüllt worden, machte den Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss aber nicht viel aus, denn sie entschieden, dass die Petition als teilerledigt gilt und zu den Akten kommt.