Beim Studium der Einzelpläne bin ich kürzlich über einen erstaunlichen Einnahmetitel gestolpert. Im Einzelplan 13 – Allgemeine Finanzverwaltung – findet sich unter dem schönen Titel “Zuweisungen für Investitionen von der BvS – PMO” eine Einnahme von 36 Millionen Euro im Jahr 2020.
Nun muss man erst mal verstehen, was BvS und PMO bedeutet, bevor man erahnen kann, woher die 36 Millionen kommen, wofür sie eingesetzt werden können und warum ich so erstaunt über diese Summe bin. Daher hier ein kleiner Exkurs in die Finanzgeschichte der DDR und der ostdeutschen Länder.
Nach dem II. Weltkrieg gründeten sich in der DDR politische Parteien und Massenorganisationen (FDGB, FDJ etc.), diese eigneten sich im Verlauf des Bestehens der DDR Vermögen in Form Immobilien, Eigenbetrieben, Kunstwerken, Auslandskonten und Unternehmen im Ausland an.
Im Zuge der Wende begann der Streit um den weiteren Bestand und den Umgang mit diesen Vermögenswerten und Organisationen. Noch vor der deutschen Wiedervereinigung wurde von der Volkskammer ein Gesetz verabschiedet, das die Vermögen von Parteien und Massenorganisationen der DDR (PMO) unter die Verwaltung einer Behörde stellte.
Im Jahr 1990 ging das bestehende PMO-Vermögen zur Prüfung und treuhänderischen Verwaltung in die Hände der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen (UKPV).
In verschiedenen Organisationen und Parteien versuchten Funktionäre jedoch, die Geldbestände am Gesetz vorbei nach Luxemburg, Liechtenstein und in die Schweiz zu transferieren. Dies gelang mit beträchtlichen Summen.
Die UKPV suchte nach der Wende nach diesem Vermögen und trug durch ihre – vor allem ermittelnde – Tätigkeit dazu bei, dass zwischen 1990 und 2006 Vermögenswerte in Höhe von mehr als 1,6 Milliarden Euro sichergestellt werden konnten. Diese wurden überwiegend für die Tilgung von Altschulden, für die Stiftung Aufarbeitung und für gemeinnützige Zwecke in den neuen Ländern verwendet (ca. 920 Millionen Euro).
Die restlichen Mittel (ca. 687,5 Millionen Euro) wurden für Abwicklungen der Parteien, Rentenfonds, Rückstellungen für Rechts- und Reprivatisierungsverfahren und Verwaltungskosten verwendet. Eine genaue Aufschlüsselung findet sich im Abschlussbericht der UKPV aus dem Jahr 2006. Nach dem Jahr 2006 übernahm die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) die noch offenen Rechtsstreitigkeiten.
In der Zeit nach 2006 gab es noch einige Entscheidungen bei den ausstehenden Gerichtsverfahren in der Schweiz, so dass bis zum Jahr 2019 weitere Vermögenswerte in Höhe von rund 400 Millionen Euro sicher gestellt wurden.
Verteilt wurde das Geld an die ostdeutschen Bundesländer nach einem festgelegten Schlüssel, der sich an der Einwohnerzahl vom 31. Dezember 1991 orientiert. Sachsen-Anhalt steht demnach 17,88 Prozent der Mittel zu, die für gemeinnützige Zwecke verwendet werden dürfen. Wie viel genau das zwischen 1990 und 2007 war, konnte ich nicht recherchieren. Aber das kann man ja mal bei der Landesregierung erfragen…
Die Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag stellt aber die Ausschüttungen ab dem Jahr 2008 dar. Demnach sind Sachsen-Anhalt zwischen 2008 und 2018 Mittel in Höhe von 77,7 Millionen Euro zugewiesen worden. Eine Kleine Anfrage der Grünen aus dem Jahr 2011 stellt dar, wofür die Mittel aus den Tranchen 2008, 2009 und 2010 verwendet wurden.
Eine meiner Kleinen Anfragen zeigt, wofür das Geld aus der letzten Tranche im Jahr 2018 konkret verwendet wurde. Im Jahr 2018 wurde uns im Finanzausschuss mitgeteilt, dass diese Tranche die letzte sei und nun alle Verfahren abgeschlossen wären.
Umso erstaunter war ich, als ich die 36 Millionen Euro im Einzelplan 13 für das Jahr 2020 entdeckte. Offenbar waren doch noch nicht alle Verfahren abgeschlossen und nach wie vor Geld im System. Wenn man sich den Ausgabetitel ansieht, wird deutlich, dass die 36 Millionen Euro in den kommenden Jahren für Digitalisierung, soziale Infrastruktur und kulturelle Einrichtungen ausgegeben werden sollen. Ich habe im Finanzministerium darum gebeten, uns die genauen Projekte aufzuschlüsseln und in den Haushaltsverhandlungen darzulegen. Die Verwendung für die Digitalisierung kommt mir merkwürdig vor und ist aus meiner Sicht nur schwer mit der vorgesehenen Zweckbindung vereinbar.
Übrigens finde ich es ganz allgemein schwierig, dass allein die Landesregierung über die Verwendung der Mittel entscheidet und der Haushaltsgesetzgeber (mal wieder) komplett außen vor gelassen wird….