Tauziehen im Finanzausschuss

Eine kurzweilige und spannende Finanzausschusssitzung liegt hinter uns. Folgende Themen haben uns besonders beschäftigt:

Die Neuausrichtung der Investitions- und Marketinggesellschaft (IMG). In den vergangenen Wochen gab es zahlreiche Pressemeldungen zu Organisations- und Personalproblemen in der IMG. Ein offener Brief der Belegschaft hatte zuletzt für Aufregung im politischen Raum gesorgt. Der Ausschuss hat deswegen eine schriftliche Erklärung der IMG zur Lösung des Personalproblems erbeten und wird diese vermutlich im Mai vorgelegt bekommen.

Auch unser momentanes Lieblingsthema “NORD/LB” stand wieder auf der Tagesordnung, wurde aber nur kurz behandelt. In den kommenden Wochen wird es konkrete Informationen zur parlamentarischen Befassung und zur Änderung des Staatsvertrages geben. Nach aktuellem Stand soll sich das Plenum noch vor der Sommerpause mit dem Vertrag beschäftigen.

Eine sehr lange und intensive Diskussion wurde bei einem Antrag geführt, der im März aus dem Plenum in den Finanzausschuss überwiesen wurde. Es ist unser Antrag mit dem Titel “Beteiligung des Haushaltsgesetzgebers bei der Verteilung von EU-Mitteln“. Hier wurde ich Zeugin eines interessanten und zum Teil absurden Tauziehens zwischen Parlament und Regierung.

Kern unseres Antrages ist, dass die Abgeordneten in die Planung zur Verteilung der EU-Mittel eingebunden werden sollen. Bisher wurden sie lediglich informiert, konnten aber nicht mitbestimmen. Das soll für die kommende EU-Förderperiode von 2021 bis 2027 geändert werden.

Der Finanzausschuss war sich einig, dass die bisherige Praxis – Regierung macht ihr Ding, der Landtag ist außen vor – so nicht weiter praktiziert werden soll. Nur der Weg dorthin ist strittig.

Wer das Muskelspiel zwischen Parlament und Regierung gewinnen wird, entscheidet sich in der nächsten Runde im Mai. Bild: pixabay

Absurd wurde es, als die Koalition das Finanzministerium aufforderte, ihr mitzuteilen, wie der Landtag künftig eingebunden werden soll. Das ist in etwa mit folgender Situation vergleichbar: Die Polizei steht vor einem besetzten Haus und fragt die Hausbesetzer per Megafon, ob ihr die Tür oder das Fenster geöffnet wird oder ob es einen Geheimgang ins Haus gibt. Das werden die Hausbesetzer ganz sicher nicht sagen. Auf unseren Fall angewendet: Natürlich will die Regierung uns nicht beteiligen, darum gibt es doch das aktuelle System. Warum also sollte sie uns einen gangbaren Weg zur Beteiligung des Parlaments vorschlagen?

Hier wird ganz deutlich, wie wenig die Koalition daran gewöhnt ist, eigene Lösungen zu finden. Wir erleben in den Ausschüssen sehr oft, dass die drei Kenia-Fraktionen einfach die Vorschläge ihrer Ministerien übernehmen, ohne selbst arbeiten zu müssen. Es ist krass, wie viel mehr Aufwand die Opposition bei ihrer Arbeit hat. Wir können die Kompetenzen in den Ministerien nicht einfach nutzen und uns wird auch kein Gesetzesentwurf geschrieben. Das müssen wir ganz allein machen.

Im Mai soll das Finanzministerium einen Vorschlag vorlegen und dann wird eine Beschlussempfehlung erarbeitet. Ich bin wahnsinnig gespannt, was uns von der Regierung vorgelegt wird. Sicherheitshalber erarbeiten wir schon mal eine eigene Beschlussempfehlung…

Beschäftigt hat uns auch die Finanzierung des Landessportbundes (LSB). Wahrscheinlich hat der LSB beim Abschluss von Lieferverträgen gegen Vergaberecht verstoßen. Es geht um den Bezug von Strom und Erdgas im Wert einer sechsstelligen Summe. Im Raum steht der Verdacht, dass der LSB eine öffentliche Ausschreibung umgangen hat.

Das alles ist bereits im Jahr 2017 passiert, scheint aber nach wie vor nicht geklärt zu sein. Innenministerium (das für Sport zuständig ist) und LSB haben unterschiedliche Rechtsauffassungen und klären diese nun schon seit über einem Jahr miteinander. Zuletzt hatte man uns in den Haushaltsverhandlungen im November eine baldige Information zugesagt. Fünf Monate später liegt immer noch nichts vor. Der zuständige Bearbeiter im Innenministerium hat uns nun zugesagt, dass wir im Mai eine rechtliche Bewertung und ein Ergebnis der Gespräche zwischen Ministerium und Landessportbund bekommen. Zeit wird es.

Bewegung im Untersuchungsausschuss

Der seit Ende 2016 bestehende Untersuchungsausschuss zu den Beraterverträgen der Landesregierung hat in den vergangenen Jahren für einigen Wirbel gesorgt. Wir haben prominente Zeugen verhört wie Jens Bullerjahn, Michael Schädlich, Jörg Felgner und Rainer Robra. Der erste Untersuchungsgegenstand ist schon seit längerem abgeschlossen. Dabei ging es um einen millionenschweren Beratervertrag zwischen Finanzministerium, Investitionsbank und isw.

Der zweite Untersuchungsgegenstand umfasst alle anderen Beraterverträge, die zwischen 2011 und 2016 von der Landesregierung abgeschlossen wurden. Aktuell beschäftigen wir uns mit einem Vertrag der der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA). Sobald dieser Vertrag ausreichend untersucht wurde, geht es im Bereich des Umweltministeriums und danach des Sozialministeriums weiter.

Die bisherigen Beratungen zum zweiten Untersuchungsgegenstand haben leider nicht so viele Erkenntnisse gebracht, wie wir erhofft haben. Wir konnten allerdings feststellen, dass die Ministerien eine große Kreativität bei der Umgehung des Transparenzbeschlusses des Landtages entwickelt haben und immer neue Ausreden für eine Nicht-Vorlage von Beraterverträgen, Gutachten und Studien vorbringen.

In der März-Sitzung des Ausschusses hat nun die Koalition einen Beweisantrag gestellt, der eine neue Herangehensweise anstrebt. Zur Vorprüfung für eine mögliche Gesetzesinitiative soll geklärt werden, welche Maßnahmen das Parlament ergreifen könnte, um die Schwachstellen der jetzigen Regelungen zu beseitigen. Dazu sollen Rechts-Experten verschiedener Universitäten und Zeugen aus der Landesregierung und der Verwaltung angehört werden, darunter Finanzminister Andre Schröder und diverse Haushaltsbeauftragte der Ministerien.

Grundsätzlich finde ich den Beweisantrag sehr sinnvoll, denn er geht über die bisher gewonnen Erkenntnisse des Ausschusses hinaus. Ob wir ein Gesetz schreiben müssen oder es eine andere Möglichkeit zur Verbesserung der Transparenz gibt, müssen wir noch klären. Über den Beweisantrag soll im April entschieden werden.

Am langen Arm verhungert

In der Sondersitzung des Finanzausschusses zur NORD/LB haben wir am Donnerstag endlich schriftliche Informationen zur möglichen Beteiligung des Landes an der Rettung der Bank erhalten. Vorgelegt wurde uns ein Zeitplan und Szenarien mit Umsetzungsstrategien. Bis dahin hatte man uns bezüglich der Vorgänge im Kabinett, in den Gremien der NORD/LB und zwischen Niedersachen und Sachsen-Anhalt größtenteils im Dunkeln gelassen. Neuigkeiten haben wir aus der Zeitung erfahren.

Hilfreich waren die Vertreter des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes und des Ostdeutschen Sparkassenverbandes, die im Ausschuss zu Gast waren. Für mich ist durch deren Schilderungen noch deutlicher geworden, dass Sachsen-Anhalt eine schlechte Figur in dieser Bankenkrise macht.

Vor dem Ausschussraum wartet die Presse mit bohrenden Fragen. Hier wird Minister Schröder gerade von MDR, MZ und dpa in die Mangel genommen.

Nach Sondersitzung mit großem Presseauflauf ging es nachmittags mit dem Rechnungsprüfungsausschuss weiter. Bei drei Punkten hatte ich über meinen üblichen Informationsbedarf hinaus sehr detaillierte Fragen und ausführlich Kritik anzubringen.

Hitzig wurde die Debatte, als wir über die geplante Fördermitteldatenbank des Landes sprachen. Um beispielsweise Doppelförderungen zu verhindern, sollte in der Legilsturperiode ab 2006 ein solches Fördermittelcontrolling enstehen, 13 Jahre später ist die Landesregierung dabei, ein Referat dafür im Finanzministerium einzurichten.

Finanzstaatssekretär Richter hatte uns im vergangenen Jahr mehrfach von Kabinettbefassungen berichtet und uns eine Übersendung der Kabinettvorlagen zu diesem Thema zugesagt. Trotz mehrfacher Nachfragen in mündlicher und schriftlicher Form lagen uns die Kabinettvorlagen zur Ausschusssitzung immer noch nicht vor. Der Staatssekretär berichtete dann in der Sitzung, dass er uns diese gar nicht geben dürfe. Nach seinen eigenen Schilderungen wusste er allerdings bereits seit 2017, dass er Kabinettvorlagen generell nicht an den Ausschuss weitergeben darf. Trotzdem hat er uns die Weitergabe 2018 zugesagt und ein halbes Jahr hingehalten.

Wir werden hier als Ausschuss zum wiederholten Male mit kleinen Informationsscheibchen abgespeist. Ähnlich erging es uns bei der Diskussion um den OLAF-Bericht zur IBG-Affäre. Trotz mehrfacher Aufforderung bekamen wir die Unterlagen erst, nachdem das Ministerium die Presse informiert hatte.

Ich habe den Eindruck, man lässt uns hier ganz bewusst am langen Arm verhungern. Der Ausschuss ist dafür da, die Regierung zu kontrollieren, Dinge zu verbessern und der Landesregierung Konsequenzen ihres Handelns aufzuzeigen. Ohne fairen, transparenten und offenen Umgang kann sich nichts ändern. Mitunter habe ich den Eindruck, dass genau das ein Ziel der Regierung ist: Je unwissender die Abgeordneten sind, desto einfacher lässt es sich regieren.

Wenn man nun die aktuellen Unterlagen aus dem Ausschuss mit dem vergleicht, was tatsächlich in den Kabinettvorlagen steht, wird sehr deutlich, dass man uns bei Weitem nicht alles mitgeteilt hat. Leider hatte nur ich diese Erkenntnis – zudem aus zweiter Hand. Die Kollegen im Ausschuss interessierten sich kaum für dieses Thema. Das ist traurig, denn die Koalitionsfraktionen haben Zugang zu den Kabinettvorlagen und hätten von sich aus vergleichen können.

Ein Tag, zwei Sitzungen

Morgen wir die Flexibilität der Finanzpolitiker des Landtages auf eine harte Probe gestellt. Wir haben zwei Sitzungen an einem Tag geplant. Von 10 Uhr bis ca. 13 Uhr wird es eine weitere Sonderfinanzausschusssitzung zur NORD/LB gehen. Dort sind neben Hinrich Holm von der Bank auch zwei Sparkassenvertreter zu Gast. Ich bin gespannt, ob uns deren Expertise in der Bankenkrisen-Eierei des Landes weiterbringt. Die Medien haben auf jeden Fall großes Interesse am Thema und rufen fast täglich mit Nachfragen zum aktuellen Stand der Bankenrettung an.

Ab 14 Uhr tagt dann der Rechnungsprüfungsausschuss. Der hat ausgerechnet dieses Mal eine sehr umfängliche Tagesordnung mit 17 Punkten. Wenn es gut läuft, sind wir gegen 20 Uhr fertig. Bei den durchaus interessanten Themen (und meinen umfänglichen Fragen dazu) kann es aber auch länger dauern.

Zu dieser Sitzung haben wir die Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt bezüglich einer Prüfung des Landesrechnungshofes zu Gast, außerdem beschäftigen wir uns mit den immer maroder werdenden Brücken im Land, mit Suchtberatungsstellen, mit der seit vielen Jahren überfälligen Fördermitteldatenbank, mit diversen kritischen Bauvorhaben und der IBG-Affäre. Das ist ein lustiger Mix an Verfehlungen der Landesregierung und Landesverwaltung, die wir mit Fragen, Forderungen und politischem Druck bereinigen und zukünftig verhindern wollen.

Veranstaltungen vor Ort

Die Jahresplanung der Fraktion sieht für 2019 eine ganze Menge Anfragen, Anträge, Aktivitäten und Veranstaltungen vor. In meinen beiden Fachbereichen konzentrieren sich die Aktivitäten auf das erste Halbjahr, denn nach der Sommerpause werden wir ausführlich mit dem Doppelhaushalt für die Jahre 2020/2021 beschäftigt sein.

Neben parlamentarischen Aktivitäten sollen im Finanz- und im Jugendbereich auch Veranstaltungen stattfinden. Diese werden aktuell mit Hilfe unserer Landwirtschaftsexperten, der Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter und unserer Praktikanten geplant.

Am 30. April veranstalten wir in Genthin eine Abendveranstaltung zum Thema Landverkäufe. Es soll im Kern darum gehen, gemeinsam mit den Menschen im ländlichen Raum über die Auswirkungen von Landverkäufen an private Investoren zu sprechen und unsere Vorstellungen von einem nachhaltigen und für Sachsen-Anhalt sinnvollen Landmanagement zu sprechen. Wir präferieren eine verstärkte Steuerung des Bundeslandes bei Landverkäufen und eine gezielte Unterstützung der Bauern vor Ort. In der kommenden Landtagssitzung wird dazu unser Antrag “Bodenspekulationen stoppen – Agrarstruktur im Land Sachsen-Anhalt sichern” behandelt.

Besonders soziale Netzwerke spielen in der Lebenswelt junger Menschen eine große Rolle. Oftmals können Erziehende bei Problemen dort nicht oder nur eingeschränkt helfen. Foto: pixabay

Im Jugendbereich plane ich momentan eine Veranstaltung zum Thema “Kinder- und Jugendrechte in der digitalen Welt”. Vor dem Hintergrund der Digitalisierung verändert sich auch die Lebenswelt von Heranwachsenden. Bildung, Freizeit, Kommunikation und Interaktion finden zunehmend digital statt. Das stellt nicht nur Eltern und Fachkräfte vor große Herausforderungen. Vor allem bedeutet diese Veränderung völlig neue Orientierungen zu Teilhabe, Befähigung und Schutz junger Menschen. In einer Tagesveranstaltung am 13. April wollen wir mit jungen Menschen, Fachkräften, Kommunalpolitikern und Elternvertretungen in verschiedenen Panels über die Möglichkeiten der Digitalisierung aber auch über Gefahren und Risiken sprechen. Die Fraktion möchte in dieser Legislatur außerdem mit Kleinen Anfragen und parlamentarischen Initiativen neue Impulse setzen und sich besonders für die Einhaltung und Umsetzung von Kinder- und Jugendrechten in der digitalen Welt stark machen.

Endlich wieder Kleine Anfragen!

Wie sehr die Haushaltsverhandlungen die fachliche Arbeit ausbremsen, habe ich im Januar nach den Verhandlungen wahrgenommen. Plötzlich war wieder Zeit, um über  andere Themen nachzudenken und Kleine Anfragen zu stellen. Außerdem war vieles liegen geblieben, was nun abgearbeitet werden musste.

Heraus gekommen ist eine Fülle von Kleinen Anfragen in ganz unterschiedlichen Bereichen. Der erste Schwung von sieben Anfragen ging in Richtung Sozialministerium. Ich habe meine vierteljährliche Abfrage zum Stand der Förderungen im Kinder- und Jugendbereich wieder aufgenommen und auch gleich den Stand für das vergangene Jahr abgefragt. Außerdem hatte ich eine Menge Fragen zu Tätigkeitsdarstellungen und Stellenbewertungen bei Trägern der freien Jugendhilfe. In einer weiteren Kleinen Anfrage habe ich nach den Haushaltsresten aus dem Jahr 2018 im Bereich des Sozialministeriums gefragt. Laut Bericht des Finanzministeriums sind im Bereich der Kinder-, Jugend-, und Familienarbeit im vergangenen Jahr rund 1,4 Millionen Euro nicht ausgegeben worden. Ich habe u.a. gefragt, warum das so ist und wie man in diesem Haushaltsjahr agieren will.

Mal schauen, ob eine Kleine Anfrage ins Schwarze trifft…

Gemeinsam mit meinem Kollegen Stefan Gebhardt ist eine Kleine Anfrage zur Israel-Reise des Kulturstaatssekretärs entstanden. Gunnar Schellenberger ist uns noch von der Geschichte rund um den dicken 7er BMW bekannt. Auch bei der Dienstreise nach Israel scheint uns nicht alles ganz nach Vorschrift verlaufen zu sein. Daher haben wir einige Fragen zu seiner Reise und den Rahmenbedingungen gestellt.

Wie in den Haushaltsverhandlungen angekündigt, wollen wir uns in diesem Jahr auch mit dem Landestourismusverband beschäftigen. Diese hatte auf Drängen der CDU-Fraktion eine Vervierfachung seiner institutionellen Förderung plus Projektförderung für das Jahr 2019 erhalten. Laut Wirtschaftsministerium ist ein solcher Fall in den vergangenen zehn Jahren nicht bekannt. Unser Tourismuspolitischer Sprecher Wulf Gallert und ich hatten dazu schon im Dezember eine Anfrage gestellt. Auf Grundlage der Antwort sind uns jetzt noch weitere Fragen eingefallen.

Die für mich bisher aufwendigste und langwierigste Anfrage ist die zur Anwendung des Artikels 36 Grundgesetz in Sachsen-Anhalt. Was verbirgt sich dahinter? Artikel 36 GG besagt, dass bei obersten Bundesbehörden Beamte aus allen Ländern in
angemessenem Verhältnis zu verwenden sind. Übersetzt heißt das, Sachsen-Anhalt kann Beamte in Bundesbehörden abordnen / versetzen /entsenden, um die eigenen Interessen und die Eigenheiten Sachsen-Anhalts im Bund vertreten zu wissen. Gekommen bin ich auf diesen Artikel im Rahmen meines Antrags über ostdeutsche Führungskräfte in Landesbehörden, den wir im November im Plenum diskutiert haben. Der fachlich zuständige Kollege von der CDU und auch der Finanzminister wiesen in ihrer Rede auf den Artikel 36 hin. Wenn man sich nun genauer mit diesem Artikel beschäftigt und sich einige Gesetzeskommentare durchliest, kommt man schnell zur Erkenntnis, dass dieser Artikel quasi eine Art Quotenregelung für die Länder ist. Von da ist es nicht mehr weit zu einer Regelung für Ostdeutsche.

Unsere Bundestagsfraktion hatte Ende 2018 ein Gutachten im Bundestag in Auftrag gegeben, dass sich auch mit dem Thema beschäftigt und prima in meine Argumentation passte. Das ist alles wirklich spannend! Nach etlichen Wochen Recherche, der Lektüre diverser Grundgesetz-Kommentare und Fachbücher (die in der tollen Landtagsbibliothek extra für mich bestellt wurden) und Gesprächen mit Verwaltungsexperten ist nun eine sehr umfangreiche und tiefgehende Anfrage herausgekommen. Auf diese Anfrage bin ich ein bisschen stolz und hoffe, dass die Landesregierung die Beantwortung ernst nimmt.

Fragen gestellt habe ich außerdem zur Geschäftsprüfung im Landesverwaltungsamt und gemeinsam mit meinem Kollegen Swen Knöchel zur Verwendung von Juristinnen und Juristen im Landesdienst. Auch dem Thema Landverkäufe in Sachsen-Anhalt haben wir uns, wie in meiner Haushaltsrede im Dezember versprochen, nun gewidmet.

Warum Abgeordnete Kleine Anfragen stellen und was aus den Antworten wird, erklärt ein Beitrag der Volksstimme.