09.04.2021 | Fachpolitik, Im Landtag
Nun fängt er an, der Anfang vom Ende. In dieser Woche tagte zum letzten Mal in dieser Legislatur der Untersuchungsausschuss zu den Beraterverträgen. In der digitalen Sitzung haben wir über den Abschlussbericht und die so genannten Sondervoten gesprochen.
Im Abschlussbericht findet sich alles, was wir seit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses im September 2016 getan haben. Es sind alle Sitzungen kurz dargestellt, Anträge des Ausschusses und Zeugenvernehmungen erläutert. Außerdem finden sich im Bericht Stellungnahmen von Sachverständigen und von der Landesregierung.

In der letzten Sitzung des PUA in digitaler Form stimmten wir uns über den Abschlussbericht ab
Im letzten Teil des Berichtes finden sich dann die Voten der Fraktionen, das sind Meinungsäußerungen zum Verlauf und Ergebnis des Ausschusses. Die Koalition hat ein gemeinsames Votum abgegeben, wir und die AfD jeweils ein so genanntes Sondervotum. Darin beschreibt jede Fraktion, wie sie die Sache bewertet und wo sie vom Votum der Koalition abweicht.
Insgesamt bin ich sehr zufrieden mit dem Verlauf dieses Ausschusses. Wir waren nicht nur der erste PUA in dieser Legislatur, das heißt wir konnten am längsten tagen, sondern haben auch handfeste Ergebnisse erzielt. Durch unsere Arbeit wurden diverse Tricksereien aufgedeckt und der Wirtschaftsminister musste seinen Hut nehmen. Das Institut, das vom Land über Umwege sehr viele große Aufträge bekommen hat, musste Insolvenz anmelden. Der finanzielle Umfang von Beraterverträgen der Landesregierung ist von mindestens 44 Millionen Euro in der Zeit von 2011 bis 2016 auf rund 12 Millionen Euro in der aktuellen Wahlperiode gesunken.
Größter Erfolg des PUA ist aber definitiv der Gesetzesentwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung. Hier wird nun erstmals seit Bestehen des Landes der Umgang mit Studien, Gutachten und Beraterverträgen gesetzlich geregelt. Die Änderung soll in der Landtagssitzung am 22./23. April beschlossen werden. Darauf bin ich sehr stolz. Es war mir eine große Freude, Teil des Ausschusses zu sein und zum Großteil der Zeit mit den Kollegen der anderen Fraktionen gemeinsam an einem Strang zu ziehen.
31.03.2021 | Im Landtag
Einer der Vorzüge des Abgeordnetenmandats ist es, sich mit allen Themen beschäftigen und zu allen Bereichen Fragen stellen zu dürfen. Nicht immer erhält man eine schnelle und zufriedenstellende Antwort, aber manchmal kann man durch Nachfragen in Ausschüssen, schriftliche Anfragen zur Landtagssitzung oder Kleine Anfragen an die Landesregierung neue Erkenntnisse gewinnen und mit diesen Erkenntnissen Veränderungen bewirken.
Die Opposition stellt naturgemäß mehr Fragen, als die Koalition, denn diese kann ihre Minister direkt ansprechen. Manchmal bekommen wir Oppositionspolitiker für unsere vielen Fragen auch Kritik, weil Diskussionen zu den Fragen zu lange dauern, weil Themen für die Koalition nicht relevant sind oder weil die Zielrichtung der Fragen auf den ersten Blick nicht erkennbar ist.
Manchmal erleben wir aber genau das Gegenteil. Kollegen der Koalition und sogar Kabinettsmitglieder nicken eifrig, geben uns Recht oder kommen in einem stillen Moment und bedanken sich dafür, dass wir dieses Thema angesprochen haben.
Manchmal versuchen sie auch, sich unsere Themen zu eigen zu machen, sie zu kapern und sich selbst als die Initiatoren hinzustellen. Ich finde das ziemlich lustig und freue mich dann darüber, dass wir offenbar das richtige Gespür für ein bestimmtes Thema hatten.
Als Finanzer haben wir gefühlt noch deutlich mehr thematischen Freiraum, als unsere Fachkollegen. Wir haben fast alle Themen auf dem Tisch und können daher auch überall nachfragen, nachbohren, mitreden, rumnörgeln. Das ist unglaublich lehrreich und macht oft sehr viel Spaß.
Ich hatte nicht ansatzweise geahnt, mit welchen Themen wir uns in den fünf Jahren beschäftigen würden. Manche Begriffe kannte ich vor meiner Zeit als Abgeordnete auch gar nicht, so wie Straßenausbaubeiträge, Zinsderivate, Nuklearbeschleuniger, Einsatzhundertschaften oder Pürzelprämien. Da muss man natürlich erst mal nachfragen….
28.03.2021 | Fachpolitik, Im Landtag
Mit der Parlamentsreform vor gut einem Jahr haben die Abgeordneten ein neues Recht bekommen. In Artikel 53, Absatz 2a des Landesverfassung steht nun:
Jedem Mitglied des Landtages ist Zugang zu öffentlichen Einrichtungen zu gewähren. Diese haben ihm auf Verlangen Auskünfte zu erteilen und Akten vorzulegen. Das Verlangen ist an die Landesregierung zu richten. Die Auskunftserteilung und die Aktenvorlage müssen unverzüglich und vollständig erfolgen.
Bisher konnten wir Akten nur einsehen, wenn die Mehrheit eines Ausschusses eine Aktenvorlage beschlossen hat. Diese Akten wurden dann für uns zusammengestellt und in den Landtag gebracht. Jetzt darf jedes Mitglied des Landtages diese direkt in den Ministerien einsehen.
Vor einigen Monaten habe ich diese Möglichkeit erstmals in Anspruch genommen und eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Sozialministerium eingesehen.
Nun wollte ich aufgrund meiner Kleinen Anfrage Akten zu Nebentätigkeiten von Beamten und Tarifbeschäftigten einsehen. Mir ging es speziell um die Nebentätigkeiten, die auf Veranlassung des Dienstherren ausgeübt werden und für die eine Vergütung, Aufwandsentschädigung oder Ähnliches gezahlt werden. Das sind beispielsweise Mitgliedschaften in Gremien wie im Lotto-Beirat, in Ausschüssen der NORD/LB oder beim Rundfunkrat des MDR. Laut Antwort der Landesregierung sind 35 Personen in solchen Gremien tätig. Spannend ist, was mit den ausgezahlten Geldern passiert. Dürfen die Mitarbeiter der Ministerien die Vergütungen und Sitzungsgelder behalten oder müssen sie das Geld an die Landeskasse abgeführt werden?

Viel Holz ist nötig, um die Materie zu durchdringen. Dank der Landtagsbibliothek konnte ich diverse Fachliteratur nutzen
Der Umgang mit Nebentätigkeiten von Beamten wird im Bundes- und Landesbeamtengesetz, in einer Nebentätigkeitverordnung, in Merkblättern der Verwaltung und mindestens einem Schnellbrief als eine Art Handlunsgempfehlung des Finanzministeriums geregelt. Ich besorgte mir also Gesetze und Verordnung (die anderen Dinge sind dem Landtag nur auf Verlangen vorzulegen), schaute in Kommentare und sammelte im Internet weitere Informationen aus anderen Bundesländern. Da meine Fragen zum Thema dadurch eher mehr als weniger wurden, wandte ich mich an einen der Kommentatoren des Bundesbeamtengesetzes. Professor Dr. Max-Emanuel Geis von der Uni Erlangen-Nürnberg hatte den entsprechende Paragrafen im Bundesbeamtengesetz und in der Bundesnebentätigkeitsverordnung kommentiert und nahm sich netterweise Zeit, meine Fragen am Telefon zu beantworten.
Die Erkenntis aus der Recherche: In der Regel muss das Geld ans Land abgeführt werden. Aber die Informationen, in wie vielen Fällen Geld in welcher Höhe ans Land abgeführt wird, landete (für mich unverständlich) in der Geheimschutzstelle des Landtages. Wie viel Geld da im Spiel ist, ist daher geheim. Allerdings wird nur in zwei der 35 Fälle tatsächlich Geld ans Land abgeführt. Das kam mir komisch vor. Ich beantragte also eine Akteneinsicht für fünf Fälle (darunter die beiden, die ihr Geld abführen). Außerdem bat ich die Landtagspräsidentin schriftlich darum, bei der Landesregierung eine Veröffentlichung der Daten in der Geheimschutzstelle zu bewirken.
Das Finanzministerium sagte mir allerdings, dass ich vier Wochen warten müsse, bis ich die Akten einsehen könne, da man noch Unterlagen von den anderen Ministerien besorgen müsse. Die fünf Personen, von denen ich Akten einsehen wollte, sind im Finanz-, Sozial-, Innenministerium und in der Staatskanzlei beschäftigt. In der Verfassung steht zwar, dass die Akten “unverzüglich” vorgelegt werden sollen, da das Finanzministerium aber offenbar die Akten der fünf Ministerien zusammenführte, nahm ich die Wartedauer von vier Wochen hin.
Am Tag der Akteneinsicht musste ich jedoch feststellen, dass nur die Staatskanzlei umfänglich (aber leider auch unvollständig) Akten vorgelegt hatte. Bei allen anderen Häusern lag fast nur Mailverkehr vor. Das ärgerte mich sehr, denn ich hatte schriftlich genau angegeben, welche Unterlagen ich sehen wollte. Fast nichts davon lag vor. Nicht mal das Finanzministerium hatte für die beiden betreffenden Beschäftigten seines Hauses die Unterlagen herausgesucht.
Ärgerlich. Die für die Aktenvorlage zuständige Referatsleiterin erklärte die lückenhaften Unterlagen damit, dass sie gar nicht wisse, was ich mit den Akten wolle. Ich müsse mir die konkreten Akten in den jeweiligen Ministerien ansehen. Da fiel es doch recht schwer, ruhig zu bleiben. Ich hatte also vier Wochen gewartet, um unvollständige Akten einzusehen, die so nichts nützen und sollte nun trotzdem jedes Ministerium einzeln anschreiben. Das wäre auch schon vor vier Wochen möglich gewesen. So habe ich Zeit verloren und weiß nicht, ob ich vor Ende der Legislatur noch Klarheit erlangen und vielleicht eine Initiative dazu starten kann.
Das Recht auf Akteneinsicht ist noch ziemlich neu, die Ministerien haben noch nicht viel Erfahrung damit. Trotzdem hätte die Landesverwaltung bei Fragen oder Änderungen vorher mit mir reden können. Ärgerlich, dass es in diesem Fall so schlecht gelaufen ist.
Ich habe mich an den Finanzminister persönlich gewandt, um die Akteneinsicht doch noch umfassend in Anspruch nehmen zu können. Die anderen Ministerien muss ich nun auch noch anschreiben.
24.03.2021 | Fachpolitik, Im Landtag

Bei 31 Tagesordnungspunkten ist Schluss, mehr Reiter hat meine Ausschussmappe nicht…
Woran man merkt, dass die Legislaturperiode bald vorbei ist? Die Tagesordnungen des Finanzausschusses nehmen kein Ende. In der heutigen Sitzung behandeln wir 31 verschiedene Themen. Damit komme ich nicht nur bei meiner Aktenmappe an Grenzen, sondern auch bei zeitlichen Kapazitäten.
So lange Tagesordnungen bedeuten natürlich auch längere Vorbereitungszeiten. Wir müssen in allen Themen drin stecken, wissen, worüber wir entscheiden sollen, wo es Probleme gibt, wo Unklarheiten bestehen. Das heißt, hunderte Seiten lesen, langwierige Vorgänge nachvollziehen, Diskussionen der Fachausschüsse kennen und Gesetzesinitiativen der KollegInnen erläutern können.
In der heutigen Sitzung sollen besonders viele Initiativen meiner Fraktion besprochen werden. Wir beginnen mit der Finanzierung von institutionell geförderten Trägern, machen weiter mir einer Änderung des Kinderförderungsgesetzes, gehen zur Förderung selbstgenutztem Wohneigentums, über Kommunalfinanzen, zum Kompetenzzentrum der Wirtschafts- und Sozialpartner, der Forderung eines Nachtragshaushaltes bis hin zur Förderung der Jugendverbandsarbeit unter Corona-Bedingungen.
Besonders spannend wird auch die Gesetzesänderung zur Landeshaushaltsordnung, die aus dem Untersuchungsausschuss zu Beraterverträgen kommt. Diskussionen geben wird es sicher auch zur Umsetzung des Nachtragshaushaltes. Die 500 Millionen, die wir Anfang 2020 bereit gestellt haben, sind nun ausgegeben, die Pandemie ist aber nicht vorbei. Da wir keinen zweiten Nachtragshaushalt haben (unser Antrag dazu wird ja erst heute behandelt), muss uns der Finanzminister erklären, wie er die notwendigen Ausgaben für Tests, Impfungen, Hygienemaßnahmen, Wirtschaftsförderungen etc. in den kommenden Monaten finanzieren will.
20.03.2021 | Fachpolitik, Im Landtag
Zum Ende der Legislatur dreht sich alles deutlich schneller. Liegengebliebene Themen werden abgearbeitet, eine Sitzung folgt der nächsten, Abschlussberichte für Untersuchungsausschüsse müssen geschrieben werden und nebenher läuft der Wahlkampf an.
Hin und wieder gelingen uns in dem Gewusel tatsächlich auch einige Erfolge. Diese sollen genannt und auch ein bisschen gefeiert werden. Spannend an der Oppositionsarbeit ist ja auch, dass man nie weiß, mit welchem Antrag, mit welcher Idee man bei der Koalition durch kommt. Hier drei Beispiele aus ganz unterschiedlichen Bereichen.
Der Antrag zur weiteren Finanzierung des freiwilligen sozialen Jahres, den ich in der vergangen Landtagssitzung eingebracht habe, ist mit Erweiterungen der Koalition tatsächlich verabschiedet worden. Wir hatten das FSJ im Februar Finanzausschuss debattiert und waren so unzufrieden mit der Antwort der Landesregierung, dass wir das Thema ins Plenum geholt haben. Das war genau richtig, denn die Koalition hatte offenbar vergessen, bei diesem Thema dran zu bleiben. Das haben wir nun getan und damit Regierung und Koalition einige Versprechen zur Weiterfinanzierung abgerungen. Die Debatte kann auf der Webseite des Landtages verfolgt werden.

Anerkennung für unsere Arbeit im Untersuchungsausschuss kam sogar von der Bundesebene. Ich freue mich sehr!
Erfolg hatten wir auch beim Thema Beraterverträge. Nach meinen Berechnungen hat die Landesregierung in dieser Legislaturperiode rund 12 Millionen Euro für Beraterleistungen ausgegeben. Klingt viel, ist aber nur knapp ein Viertel dessen, was in der 6. Wahlperiode ausgegeben wurde. Dort waren es mindestens 45 Millionen Euro. Diese Verringerung hat auch mit dem Untersuchungsausschuss und dem strengeren Vorgehen des Finanzausschusses zu tun. Wir haben in den vergangenen fünf Jahren genau hingesehen, viel Kritik geübt und auch einige unnötige Vorhaben der Ministerien verhindert. Wenn nun im April auch noch die Änderung der Landeshaushaltsordnung verabschiedet wird, haben wir erstmals seit Bestehen des Landes eine gesetzliche Regelung geschaffen. Darauf können wir sehr stolz sein. Die deutsche Presseagentur berichtete umfänglich über den bisherigen Stand.
Auch bei der Verwendung von EU-Geldern haben wir in dieser Legislaturperiode immer wieder Kritik geübt. Gelder flossen nicht ab, Förderprogramme waren zu kompliziert, sinnvolle Projekte wurden eingestellt und das Land brauchte ewig, um Richtlinien zu schreiben. Wie an dieser Stelle schon berichtet, habe ich im Oktober einen Antrag zum Erhalt des Kompetenzzentrums der Wirtschafts- und Sozialpartner gestellt. Der Antrag wurde in vier Ausschüsse überwiesen und ließ eine längere Beratungsdauer erwarten. Da sich die Koalition nicht einig wurde, wie man sich zum Antrag verhalten soll, hob man den Antrag sogar in den Koalitionsausschuss. Das ist kein Landtagsausschuss, sondern ein Gremium, das sich die drei Koalitionsfraktionen zur internen Verständigung geschaffen haben. Dorthin kommen allerdings nur wirklich wichtige oder umstrittene Themen. Dass mein Antrag dort landete ist an sich schon eine Wertschätzung. Dass er dann sogar mit einer Zustimmung aus dem Ausschuss kam, konnte ich erst gar nicht glauben. Es scheint also, als würden der noch anstehende Finanz- und Wirtschaftsausschuss nun auch zustimmen und das Kompetenzzentrum weiter finanziert werden. Hätten wir diesen Antrag nicht eingebracht, würde es das Kompetenzzentrum in der bestehenden Form nicht mehr geben.
Ich glaube, es läuft gerade ganz gut….
13.03.2021 | Im Landtag, Vor der Wahl
…vor fünf Jahren fand die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt statt. Fünf Jahre voller Eindrücke, voller Erfahrungen, Erfolge, Niederlagen, Erkenntnisse. Kinder, wie die Zeit vergeht! Es ist irgendwie komisch, dass bei uns an diesem Wochenende nicht gewählt wird, sondern erst im Juni. Wir machen also einfach weiter mit den Ausschüssen, mit Fraktionssitzungen, mit dem Plenum, als wäre es so geplant gewesen.

Viel gesehen und noch viel vor… Foto: pixabay
Es ist unglaublich viel passiert in den Jahren und ich bin sehr dankbar, diese Möglichkeit erhalten zu haben. Man sagt ja, dass man sein Wissen alle sieben Jahre verdoppelt, ich habe den Eindruck, dass es bei mir schon in nur fünf Jahren im Landtag geklappt hat.
In den kommenden Wochen werde ich über die Erlebnisse, über spannende und lustige Geschichten, über die Arbeit im Landtag und im Wahlkreis berichten. Es werden (zumindest für diese Legislatur) die letzten Berichte in dieser Form werden.
Sollte es im Juni für mich weitergehen, wird sich auch hier auf der Webseite einiges verändern. Sollte ich zurückkehren in den öffentlichen Dienst, werden die Erfahrungen im Landtag sehr nützlich sein.